Ich suche gerade nach einen Thread, in der die Problematik "Geld von CN nach DE bekommen" zufriedenstellend behandelt wird.
Keine Ahnung, ob die Fragen in diesem Thread sich schon erledigt haben. Hier meine Erfahrungen dazu:
Versteuerung von Einkuenften aus der Beschaeftigung in China:
-muessen in China versteuert werden (China Steuergesetz und lt. Doppelbesteuerungsabkommen)
-muessen gemaess Doppelbesteuerungsabkommen DE-CN nicht nochmals in DE versteuert werden
http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... onFile.pdf
http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... ommen.html
Sozialabgaben:
-man kann in Deutschland beantragen, weiter im deutschen Sozialsystem zu verbleiben und dort Beitraege zu leisten. Auch dann greift ein Abkommen, wonach man nicht sozialversicherungspflichtig is in China. Wenn man dies nicht beantrag und nicht nachweist, dann besteht u.U. Sozialversicherungspflicht in China. Es kam dieses Jahr gerade eine Verschaerfung der Regelung und ich glaube die war landesweit. Also Antrag in D stellen. Dafuer ist nicht der Steuerberater zustaendig.
Sonstiges zur Steuerpflicht:
-Steuerpflicht besteht in vielen Faellen in D, wenn man seinen steuerlichen Wohnsitz dort hat. Abmelden beim Amt fuehrt nicht immer zur Aufgabe des steuerlichen Wohnsitzes in D. Wenn man eine nutzbare Wohnung hat, wird ein Wohnsitz unterstellt. Das als eine Hintergrundinfo. Das bedeutet aber trotzdem nicht, dass man in China versteuerte Einnahmen nochmal in D versteuern muss. Aber ggf. ist man zur Abgabe einer Steuererklaerung und Nachweis der in CN erfolgten Versteuerung verpflichtet.
-Der 1.1. ist ein tolles Datum, um in China die Arbeit aufzunehmen. Dann ist klar, dass die Einnahmen des Jahres (soweit man bis 31.12. bleibt) nur dort Beruecksichtigung finden. Der Steuerberater haette erst mal nichts zu tun, wenn keine weiteren Einnahmen vorhanden sind. Beginnt die Arbeitsaufnahme in CN spaeter im Jahr und gab es Einnahmen in D, so sind die Einnahmen in D auch in D zu versteuern. In der Einkommensteuererklaerung muessen die Einnahmen aus CN als nicht in DE steuerpflichtige Einkuenfte angegeben und die Verteuerung nachgewiesen werden (jeden Monat sollte man in CN die Quittung fuer die gezahlten Steuern erhalten, wenn der Arbeitgeber alles ordentlich macht - WICHTIG!). Fuer die Steuerberechnung, d.h. den gueltigen Steuersatz, wird das Jahreseinkommen als Summe der DE und der CN Einkuefte gebildet (Steuerprogression). Dafuer kann man aber auch ggf. Umzugskosten und evtl. Doppelte Haushaltsfuehrung geltend machen (manchmal muss man den Steuerberater selber darauf bringen). Das kann die Steuerlast wesentlich mindern!
Jetzt kommt der "schwierigere" Teil...
Versteuerung der Einnahmen aus Vermietung:
-Diese KOENNEN laut Doppelbesteuerungsabkommen in D versteuert werden. Viel Spass dabei einen Steuerberater zu finden, der sich mit deutschem und chinesischem Steuerrecht auskennt! Der koennte ermitteln, ob die Versteuerung in China ggf. sinnvoll und uneingeschraenkt moeglich ist. Ich habe das Gebiet noch nicht ausreichend durchleuchtet. @hktraveller: Hast Du oder war die Aussage zu "muessen in D versteuert werden" eine Vermutung?
Dann muesste man in China ggf. nur noch jemanden finden, der es den Behoerden klar macht.
Ansonsten muss der Steuerberater oder Ihr klaeren, wie es grundsaetzlich um den Status der Steuerpflicht steht. D.h. wenn Ihr Euch abmeldet und auch erfolgreich den steuerlichen Wohnsitz nach China legt, dann koennte eine beschraenkte Steuerpflicht nur fuer die Einnahmen aus Vermietung un dVerpachtung gelten, d.h. die Einnahmen aus der Beschaeftigung in China wuerden nicht fuer die Ermittlung des Steuersatzes herangezogen, was zu einem niedrigen Steuersatz fuehrte. Deshalb mag das Finanzamt einen steuerlichen Wohnsitz in DE lieber und stimmt nicht immer so einfach einer Wohnsitzaufgabe zu.
>>>>"Das Haus ist dann zwar vermietet, bringt im Sinne aber kaum ein Einkommen, da wir weiterhin das Darlehen (höher als die Mieteinnahmen) bedienen müssen. "
--> Naja, das ist so nicht korrekt. Einnahme ist die Miete. Die fliesst ja. Und ehrlich gesagt, sie ist genau die Mehreinnahme im Vergleich zur Situation, wenn Ihr selber in dem Haus wohnt. Daher ist sie zusaetzliches Einkommen und zuzuordnen zu "Einkuenfte aus Vermietung und Verpachtung". Es gibt immer noch Steuererleichterungen fuer vermietetes Wohneigentum. D.h. wenn Ihr Einkuenfte angeben muesst, d.h. Miete, dann koennen auch Kosten geltend gemacht werden, die im Rahmen dieser Einkuenfte entstehen. Dazu gehoeren die Zinsen des Darlehens, aber nicht die Tilgungen. Tilgungen sind keine Kosten, da ihr mit ihnen das Eigentum erwerbt, was Euch erhalten bleibt. Da aber ein Wertverlust unterstellt wird, da das Haus irgendwann zusammenfaellt, koennt Ihr Abschreibungen geltend machen, die die zu versteuernden Einkuenfte verringern. Genauso all anderen im direkten Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Kosten (Verwalter, Makler, Reparaturen etc.). Das sagt Euch ggf. der Steuerberater, wenn Ihr die Erklaerung nicht selber macht.