Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

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Roger
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von Roger »

mistervac hat geschrieben: Trotzdem, interessehalber : was sind die Voraussetzungen für ein C1 Visum ???

(so, jetzt haben wir hoffentlich endgültig das Thema verfehlt...)

Trotz Themaverfehlung:"Das Band läuft unerbittlich weiter!"
Ich zeige das hier mal in penibler Beamtenvorschrift, deshalb die häufigen Wiederholungen.
Schengener Durchführungsübereinkommen:
Das Schengen-Visum entspricht einer Aufenthaltsbewilligung im Sinne von §28Abs.1AuslG.
-Visa für den kurzfristigen Aufenthalt (Kategorie "C1" bis "C4")
Diese Visa berechtigen den Inhaber zur Einreise in das Schengen-Gebiet für einen ununterbrochenen Aufenthalt oder verschiedene aufeinanderfolgende Aufenthalte innerhalb einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Halbjahr, von einem, zwei oder mehreren Jahren mit einer Nutzungsdauer von nicht mehr als drei Monaten pro Halbjahr gerechnet ab dem Datum der ersten Einreise(soweit angegeben) bzw. der Gültigkeit des Visums. Das Schengen-Visum Typ C wird in folgenden Kategorien erteilt:
Kategorie"C1": Dieses Visum für den sehr kurzfristigen Aufenthalt berechtigt den Inhaber zur ein-, zwei- oder mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem Halbjahr (Gültigkeitsdauer).
Katergorie"C2": Dieses Visum berechtigt den Inhaber zur ein-, zwei- oder mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt von 31 bis zu 90 Tagen (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem Halbjahr (Gültigkeitsdauer).
Kategorie "C3": Dieses Visum berechtigt den Inhaber zur mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr (Gültigkeitsdauer).
Kategorie "C4": Dieses Visum berechtigt den Inhaber zur mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von einem, zwei bis zu fünf Jahren (Gültigkeitsdauer).
Soweit der Gesetzestext.

An dieser Stelle muß ich mich korrigieren, meine Frau erhielt kein C1-Visum, sondern ein C3-Visum, C4 wurde ihr verwehrt, da ihr Pass dieses Jahr erneuert werden muß.
Wenn ihr verheiratet seid, gibt es keine weiteren Voraussetzungen, deine Frau hat einen Rechtsanspruch nach §28 AuslG. Zur Visum-Beantragung das Online-Formular ausfüllen und die entsprechenden Rubriken ankreuzen, Termin geben lassen und mit dem 2fachen Ausdruck des Online-Formulars sowie beiliegender Heiratsurkunde und Nachweis der Familienkrankenversicherung auf der Visa-Stelle der Auslandsvertretung erscheinen und dann sollte das auch klappen.
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von Roger »

mistervac hat geschrieben:..andererseits wollen wir an meinem Heimatstandesamt ja auch ein "germanisch korrektes" Familienbuch anlegen, und sie ist in Richtung A1 so gut wie durch...
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun!
Ich habe meine Frau sofort nach der Trauung in DK in D beim Einwohnermeldeamt angemeldet, das Standesamt hat sich für meinen veränderten Status nicht interessiert. Ein Familienbuch haben wir nicht anlegen lassen, da der Nutzen desselben strittig ist.
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mistervac
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von mistervac »

@ Roger :

wo steht, dass eine Ehefrau einen Rechtsanspruch auf ein C Visum hat ??

....wenn Rechtsanspruch besteht, müsste das schnell gehen, oder ?

zur Erklärung : ich fliege nächste Woche nach CAN und im April wieder, auf die liebe Messe.Es wäre schön, meine Frau "direkt mitnehmen" zu können....( um den Rest, bzgl FZF Visum im Frühling zu erledigen...)

ein Familienbuch hat übrigens den Vorteil, dass alle Urkunden nötigenfalls binnen einer halben Stunde besorgt werden können.

Diesen Vorteil hatte ich erkannt, als es ( zum Zwecke des Ehefähigkeitszeugnisses, dessen Erforderniss ebenfalls strittig ist) nötig war, bei meinem lokalen Standesamt Unterlagen bzgl. meiner Vorehe präsentieren zu können.
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von Dongguan »

mistervac hat geschrieben: ....wenn Rechtsanspruch besteht, müsste das schnell gehen, oder ?

zur Erklärung : ich fliege nächste Woche nach CAN und im April wieder, auf die liebe Messe.Es wäre schön, meine Frau "direkt mitnehmen" zu können....( um den Rest, bzgl FZF Visum im Frühling zu erledigen...)

ein Familienbuch hat übrigens den Vorteil, dass alle Urkunden nötigenfalls binnen einer halben Stunde besorgt werden können.
Wenn Du die richtigen Dokumente parat hast, dann geht es in Guangzhou wirklich sehr schnell.

Zuerst wie schonmal beschrieben: Online-Antrag ausfuellen (4 Seiten), 2 x ausdrucken, bei der Antragsstelle in Guangzhou (nicht Konsulat!) anrufen und Termin vereinbaren - dort sagen, dass es sich um Deine Ehefrau handelt (oder am besten ruft Deine Frau dort an) und das alle Papiere vorhanden sind (Du kennst Dich ja damit aus :wink: ) - evtl. Barcode-Nummer vom Online-Antrag durchgeben (manchmal wollen sie es haben, manchmal nicht) - letztes Mal (Sep. 2007) konnten wir schon 3 Tage spaeter zum Konsulat.
Zum Konsulat Passfotos (2?), eine Verpflichtungserklaerung (auch wenn die ABH nur verstaendnislos mit dem Kopf geschuettelt hat, aber das Konsulat verlangt sie auch bei Eheleuten), Auszug aus dem Familienbuch (8,- Euro) und Krankenversicherungskarte (meine Frau ist mit mir Familienversichert) mitnehmen. Falls der Reisepass noch entsprechend lange gueltig ist, dann sollte es innerhalb weniger Tage mit einem C4-Visum klappen...das Visum kann aber nicht in D in ein FZF-Visum umgewandelt werden, das muss Deine Frau wieder in China beantragen :(
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von mistervac »

.....das hätte man alles vorher wissen müssen....

nur, der Auszug aus dem Familienbuch nützt noch nix, weil sie da ja noch nicht drin steht. Wir haben im Dezember auch unsere rote Hochzeitsurkunde (noch) nicht überbeglaubigen/legalisieren lassen, da wir der Ansicht waren, dass "Frau mistervac" ja sowieso erst mal den A1 absolvieren muss ....

@ Donguan : Auszug aus dem Familienbuch, zu welchem Zwecke ?? und aus welchem Familienbuch ?? Und : ( Ich bin freiwilliges Mitglied einer GKV) krieg ich die Karte für meine Frau ohne irgendwelche Nachweise ?? ( wenn nicht : welche ??)


mistervac, leicht konsterniert....
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Dongguan
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von Dongguan »

mistervac hat geschrieben:.....das hätte man alles vorher wissen müssen....
War bei mir damals nicht anders... :roll:
nur, der Auszug aus dem Familienbuch nützt noch nix, weil sie da ja noch nicht drin steht. Wir haben im Dezember auch unsere rote Hochzeitsurkunde (noch) nicht überbeglaubigen/legalisieren lassen, da wir der Ansicht waren, dass "Frau mistervac" ja sowieso erst mal den A1 absolvieren muss ....

@ Donguan : Auszug aus dem Familienbuch, zu welchem Zwecke ?? und aus welchem Familienbuch ?? Und : ( Ich bin freiwilliges Mitglied einer GKV) krieg ich die Karte für meine Frau ohne irgendwelche Nachweise ?? ( wenn nicht : welche ??)
Sorry, ich dachte, Deine Frau staende schon in deinem/eurem dt. Familienbuch. Ich nutze den Auszug aus Familienbuch, da ich es sehr schnell und unbuerokratisch erhalten und beim Visumantrag nutzen kann...vielleicht reicht ja fuer diesen Fall die "normale" (unbeglaubigte) Heiratsurkunde (einfach mal bei der Visaantragstelle nachfragen)...uebrigens: wir haben eine DIN-A4 grosse weisse Heiratsurkunde, das kleine rote Buch ist nicht die Heiratsurkunde.

Versicherung:
kurz gesagt: ohne Nachweise keine Karte, aber Du benoetigst ja erstmal nur ein "kurzes" Visum (Februar-April). Besorg Dir doch fuer diesen kurzen Zeitraum eine Versicherung von z.B. dem ADAC.
Falls es mit dem FZF-Visum im April noch nicht klappen sollte, dann wirst Du wohl bis April die vorher genannten Dokumente in D erhalten haben und kannst dann ein C4-Visum erhalten.

EDIT:
Schau mal auf der Website des Visa Application Centers (http://www.germanvac-cn.com/index.aspx) und lass Deine Frau dort anrufen und nachfragen, welche Dokumente benoetigt werden (lt. Website fuer ein Besuchsvisum keine KV bei Eheleuten noetig und auch keine beglaubigte Heiratsurkunde).
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von Roger »

Dongguan hat geschrieben:eine Verpflichtungserklaerung (auch wenn die ABH nur verstaendnislos mit dem Kopf geschuettelt hat, aber das Konsulat verlangt sie auch bei Eheleuten),
Sollte das stimmen, ist das Verlangen des Konsulats abwegig, wird in der Deutschen Botschaft als übergeordnete Behörde des Konsulats auch nicht verlangt, die Heiratsurkunde genügt.
Eheleute sind sich zur gegenseitigen Alimentation verpflichtet, daraus resultiert: keine VE!
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von Roger »

mistervac hat geschrieben:wo steht, dass eine Ehefrau einen Rechtsanspruch auf ein C Visum hat ??
Das ergibt sich aus §28 AulG: "Dem Ehegatten eines Deutschen ist eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen...
Die ergibt sich u.A. aus vornenannter Schilderung.

Das Familienbuch soll demnächst abgeschafft und durch ein elektronisches Register ersetzt werden. Ob dann die erwähnten Vorteile bestehen bleiben, ist noch nicht geklärt.

Ansonsten ist von Dongguan alles richtig geschildert worden.
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von Roger »

mistervac hat geschrieben:Und : ( Ich bin freiwilliges Mitglied einer GKV) krieg ich die Karte für meine Frau ohne irgendwelche Nachweise ??
Die Situation ist bei mir gleich, das ging ohne jegliche Nachweise, obwohl ich die Heiratsurkunde mit hatte. Hingegangen, Antrag auf Familienversicherung ausgefüllt, sofortige Bestätigung erhalten und die Chipkarte kam nach ca. 3 Wochen.
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von Roger »

mistervac hat geschrieben:Trotzdem, interessehalber : was sind die Voraussetzungen für ein C1 Visum ???
Nb., das Visum für deine Frau ist kostenlos!
§2 Abs.6 FreizügG/EU Familienangeh.EU-Sta. (0,00€)
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von mistervac »

@ alle ( aus diesem thread):


danke erstmal, Frau mistervac und ich sind natürlich ganz von den Socken, da sich eine baldige gemeinsame Reise nach Germanien als wahrscheinlich abzuzeichnen beginnt.

Waahnsinn !!

Ich kenne den Chef des Deutschen Konsulates in Guangzhou ( Herrn Zeiler) mitlerweile ganz gut und werde diesen Menschen ( den ich für recht vernünftig halte) morgen mal anrufen.

ich bin Schwabe - er Franke, das beisst sich nicht....

was bin ich froh, meinen im Grunde überflüssigen Senf zu unserem arbeitslosen, sicher Hunger leidenenden Themenstarter gegeben zu haben. :mrgreen:
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von mistervac »

@admin :

krieg ich jetzt ne sechs ??

so wie früher in der Schule ??

wegen : Thema verfehlt ??

:roll: :roll: :roll:
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von domasla »

Wieso? Ihr habt doch ein Thema...

D.
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von mistervac »

domasla hat geschrieben:Wieso? Ihr habt doch ein Thema...
also, aus gegebenem Anlass fordere ich nun, souverän und autoritär, alle, sicher in diesem Forum äußerst zahlreich vetretenen, Hartz IV Empfänger auf, sich doch nun endlich mal zu outen !!!!
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Re: Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes auf 420

Beitrag von mistervac »

.....hab natürlich gleich sämtlich mögliche und unmögliche Hebel in Bewegung gesetzt

Fazit :

die AOK ( deren Mitglied ich bin) versichert meine Frau erst ab dem Tag, an dem sie hier polizeilich gemeldet ist. ich denke, das geht NICHT mit einem temporären Visum ( korrigiert mich, wenn ich auf dem Holzweg bin)

der Visaantrag klammert die Schikanenfragen per Sternchen aus ( wie Unterhalt, auch Krankenversicherung (!!!) etc), da Frau mistervac meine Gattin ist. JUBEL

Der Mitarbeiter der Visumstelle ( Im Falle Guangzhou eine Aussenstelle des Konsulates ) teilte meiner Frau mit, ein solches Visum wäre nur bis zur Dauer von sechs Monaten möglich. Ich glaube dies zwar nicht, das halbe jahr reicht uns aber vollkommen um anschl. das FZF Visum (wieder in China) zu beantragen.

Dieser MA meinte ebenfalls, Frau mistervac sollte eine Teilnahmebescheinigung ihrer Deutschschule mitbringen. Ich halte dies ebenfalls für Humbug, aber : kost ja nix.

Eine Kopie meines Reisepass ( kann ich ja mailen) wäre vonnöten, ebenfalls unsere legalisierte Heiratsurkunde, leuchtet mir ebenfalls ein.

Der gute Mensch (sicherlich nicht von Sezuan...) meinte, das würde 15-20 Tage dauern.

GRMPFL.

Im Prinzip wäre das ja nicht soooo dramatisch, wenn ich meine Frau nicht auf dem Rückflug quasi "mitnehmen" könnte, sondern dieses ein paar Tage länger dauern würde.

Dazu 4 Fragen ( ca 250 Millionen Kilometer vom Thema Hartz IV entfernt) :

wenn das eingetragene Datum von Aus- und Einreise nicht passt, weil sich erstere nunmal wegen Bearbeitung verschiebt, ist das dann ein Formfehler der zum Antragsverlust führt. resp. : wie ist dieses ( vulgo: erwartete Bearbeitungsdauer) am sichersten zu handhaben ?

kriegt man kurzfristig Linientickets rund um chinese new year ohne dafür 1000 Euro für one way bezahlen zu müssen ?

wie würdet Ihr das mit der Krankenversicherung handhaben ??


sind die Chancen kleiner - die Hürden größer - wenn ich aus dem einfachen Visum Antrag ein multiple entry Antrag machen würde ? ( Hintergrund : ich fahre im April auf die Canton fair und hätte da meine angeheiratet Dolmetscherin doch ganz gerne mit dabei.. :roll: )

mistervac, ganz froh, hier gelandet zu sein..
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