mistervac hat geschrieben: Trotzdem, interessehalber : was sind die Voraussetzungen für ein C1 Visum ???
(so, jetzt haben wir hoffentlich endgültig das Thema verfehlt...)
Trotz Themaverfehlung:"Das Band läuft unerbittlich weiter!"
Ich zeige das hier mal in penibler Beamtenvorschrift, deshalb die häufigen Wiederholungen.
Schengener Durchführungsübereinkommen:
Das Schengen-Visum entspricht einer Aufenthaltsbewilligung im Sinne von §28Abs.1AuslG.
-Visa für den kurzfristigen Aufenthalt (Kategorie "C1" bis "C4")
Diese Visa berechtigen den Inhaber zur Einreise in das Schengen-Gebiet für einen ununterbrochenen Aufenthalt oder verschiedene aufeinanderfolgende Aufenthalte innerhalb einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Halbjahr, von einem, zwei oder mehreren Jahren mit einer Nutzungsdauer von nicht mehr als drei Monaten pro Halbjahr gerechnet ab dem Datum der ersten Einreise(soweit angegeben) bzw. der Gültigkeit des Visums. Das Schengen-Visum Typ C wird in folgenden Kategorien erteilt:
Kategorie"C1": Dieses Visum für den sehr kurzfristigen Aufenthalt berechtigt den Inhaber zur ein-, zwei- oder mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem Halbjahr (Gültigkeitsdauer).
Katergorie"C2": Dieses Visum berechtigt den Inhaber zur ein-, zwei- oder mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt von 31 bis zu 90 Tagen (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von bis zu einem Halbjahr (Gültigkeitsdauer).
Kategorie "C3": Dieses Visum berechtigt den Inhaber zur mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr (Gültigkeitsdauer).
Kategorie "C4": Dieses Visum berechtigt den Inhaber zur mehrmaligen Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Halbjahr (Nutzungsdauer) innerhalb eines Zeitraums von einem, zwei bis zu fünf Jahren (Gültigkeitsdauer).
Soweit der Gesetzestext.
An dieser Stelle muß ich mich korrigieren, meine Frau erhielt kein C1-Visum, sondern ein C3-Visum, C4 wurde ihr verwehrt, da ihr Pass dieses Jahr erneuert werden muß.
Wenn ihr verheiratet seid, gibt es keine weiteren Voraussetzungen, deine Frau hat einen Rechtsanspruch nach §28 AuslG. Zur Visum-Beantragung das Online-Formular ausfüllen und die entsprechenden Rubriken ankreuzen, Termin geben lassen und mit dem 2fachen Ausdruck des Online-Formulars sowie beiliegender Heiratsurkunde und Nachweis der Familienkrankenversicherung auf der Visa-Stelle der Auslandsvertretung erscheinen und dann sollte das auch klappen.


