Kurz zum Wortspiel um den Begriff Neger. Wikipedia sagt:
Nach dem Etymologischen Wörterbuch der deutschen Sprache hat das Wort Neger die Ausgangsbedeutung „Schwarzer“ und ist ein Lehnwort nach dem französischen nègre, das wiederum vom spanischen negro, der Nachfolgeform des Lateinischen niger („schwarz“) kommt.
Um dann politisch oberkorrekt zu sein, wurden dann diverse Begriffe vom Alltagswort zur Beleidigung oder mindestens zum zu vermeidenden Wort umgemodelt. Nun gut, wer es braucht. Ich esse weiterhin mein Zigeunerschnitzes und gehe auf den Weihnachtsmarkt. Als Snack gibt's dann Negerküsse bzw. Mohrenköpfe.
Es ging mir aber nicht um die Klärung der Definition des Wortes, sondern um den Fall.
Erstens gibt es im Recht den Tatbestand "wechselseitige Beleidigungen". Daraus allein hätte das Verfahren entweder gar nicht eröffnet werden dürfen oder eingestellt werden müssen.
Dann zum Tathergang.
Die Frau fährt auf einem Radweg, welcher im Sinne einer Ordnungswidrigkeit von dem schwarzen Jugendlichen blockiert wird. Sie benutzt die Klingel des Fahrrades, um ihre gewünschte Durchfahrt anzukündigen.
Der Radweg wird aber dennoch mutwillig blockiert und die Frau zum Anhalten gezwungen, was einen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr bedeutet
--> Straftat.
Dann wird die Frau sowohl rassistisch als auch mit sexuell abwertenden Wörtern extrem beleidigt.
--> Straftat.
Im Gegenzug sagt sie ein Wort, des Bedeutung als Schimpfwort nicht im Strafgesetzbuch verankert ist, nur von der selbsternannten Politelite als solches definiert wurde.
Es kommt zur Anzeige gegen die Frau bei der Polizei. Der Immigrant sagt aus, von der Frau körperlich misshandelt worden zu sein, worauf der Frau eine Strafe von 800 Euro aufgebrummt wird, gegen welche sie sich rechtlich zur Wehr setzt. Es wird festgestellt, dass der Schwarze die angeblichen körperlichen Misshandlungen nur erfunden hatte.
Das ist Vortäuschung einer Straftat, Behinderung der Ermittlungen, Irreführung, Verleumdung...
--> Straftaten bis zum Abwinken.
Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger fordern Freispruch!
Dennoch wird die Frau verurteilt, nur weil die Richterin nach freiem Ermessen ein einziges Wort schwerer einstufte, als die gesamten Straftaten, die der schwarze Jugendliche in diesem Fall beging.
Dass die Richterin damit auch noch unmissverständlich klar machte, dass man in Deutschland Narrenfreiheit hat, solange man einen Migrationshintergrund oder eine dunkle Hautfarbe vorweisen kann, ist klar.
Man sollte bei der Gelegenheit auch mal die "Daten" der Rentnerin betrachten. 78 Jahre alt, also 1937 geboren, als Kind den Krieg voll miterlebt, die Jugend im zerbombten Nachkriegsdeutschland verbracht. Also voll die Generation, die wirklich in die Schei... gefasst hatte, aber dieses Land nach dem Krieg zu dem machte, was es war, bis es sich der EU und anderen kriminellen Vereinigungen zum Abwracken selbst auslieferte.
Jetzt mit 78 fährt sie mit ihrem klapprigen Fahrrad durch die Gegend um leere Flaschen zu sammeln, damit sie ihre mickrige 600 Euro Rente etwas aufbessern kann.
Und dann kommt so ein schwarzer Rotzlöffel und fängt an, sie auf unterster Schublade zu beleidigen!!!
600 Euro Rente, toll.
Und an andere Stelle wird das Geld so verbrannt:
http://www.sz-online.de/sachsen/bautzen ... 48699.html
Plus natürlich die von Romeo angesprochenen abgelehnten Asylbewerber welche sich behördlich genehmigt illegal "unter Duldung" weiter grundlos in Deutschland aufhalten.
Dazu passt dann auch das:
http://www.berliner-zeitung.de/polizei/ ... 96574.html