Herzlich willkommen.Hallo grüßt euch, bin neu hier habe jedoch monate vorher immer immer wieder hier reingeschaut.
Ich glaube, da spielt das Konsulat nicht mit, weiss es aber nicht.1. Kann ich mein rotes ehebuch in deutschland nochmal ubersetzen, beglaubigen und dann dem Standesamt vorzeigen für die eheregestrierung?
Du musst die Ehe nicht registrieren lassen, kannst du aber, wenn du das möchtest.2. Muss ich die ehe beim standesamt registrieren lassen, oder wird nach fzf antrag alles automatisch mit der zeit registriert?
Mit übersetzten Ehebüchlein kannst auch einfach den Familienstand beim Bürgerbüro ändern lassen. Bei einer Eintragung beim Standesamt bekommt ihr einfach auch noch eine deutsche Eheurkunde, zwingend benötigt wird die aber nicht.
Das könnt ihr übrigens auch in Angriff nehmen, wenn deine Frau in Deutschland ist. Wir haben das auch erst etwas später gemacht.
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist hat deine Frau anspruch auf Familienversicherung.3. Bei den Merkblätter steht das meldebescheinigung und Krankenversicherung vorhanden sein müssen, habe keine Krankenversicherung fur meine frau(...)
Lass dir einfach von deiner Krankenkasse eine Bestätigung zukommen, dass die deine Frau versichern. Bei uns war das vollkommen ausreichend.
Nein. Eine ganz normale Meldebescheinigung, die du für ein paar Euro im Bürgerbüro bekommst.chjah das mit der meldebescheinigung, da drunter beim merkblatt steht ja das wohnsitz wohung, arbeit etc, dies ist doch eigentlich die verpflichtungserklärung gemeint oder?
Eine Verpflichtungserklärung brauchst du nicht, wenn ihr bereits verheiratet seid.
Wenn du deutscher Staatsbürger bist musst du auch kein ausreichendes Einkommen nachweisen um deine Frau zu versorgen.
Kommt drauf an.Falls am 8.mai den Termin fur meine frau bei der Botschaft in kanton, kleinigkeiten noch fehlen sollten, wird sie abgewiesen und muss nochmal einen neuen teemin beantragen oder kann sie es nachschicken?
Bei uns wollten sie noch etwas, das habe ich denen dann gefaxt.
