Zuerst einmal vielen Dank für die bisherige Beratung hier zur Eheschließung, das hat nun in Peking alles reibungslos geklappt. Nach über vier Jahren habe ich nun meinen Schatz geheiratet.
Nicht zuletzt wegen des großen FAQ-Threads ging das recht einfach.
Jetzt kommt allerdings der nächste Schritt - ich möchte meine Frau für 2 Jahre nach Deutschland holen. Leider gibt es für die Geschichte mit der Aufenthaltsgenehmigung keine so tolle und ausführliche Anleitung hier (oder ich finde sie nicht
Als erstes müssen wir wohl die Ehe in Deutschland anmelden. Dazu reicht soweit ich es verstanden habe, dass ich das übersetzte legalisierte Heiratsbüchlein beim Standesamt vorzeige, und mein Familienstand geändert wird. Eine Nachbeurkundung ist nicht nötig, da sie keinerlei Vorteile hat und nur weiteren Papierkram erfordert.
Soweit richtig, oder gibt es noch was zu beachten? Den Prozess haben wir jetzt in die Wege geleitet, zur Zeit warten wir auf die deutsche Botschaft.
Dann muss sie in Peking das FZF-Visum beantragen. Hier ist uns leider nicht ganz klar, welche Unterlagen wir alle brauchen, bzw. welche erst in Deutschland für die Aufenthaltsgenehmigung nötig sind. So lese ich z.B. an einigen Stellen, dass sie hierfür schon eine Meldebescheinigung von mir vorlegen muss, teilweise heißt es sogar Mietvertrag und Arbeitsnachweis, aber das kommt mir doch schon komisch vor. Dann muss ich wohl auch schon eine Krankenversicherung für sie hier anmelden, da sie die nachweisen können muss.
Kann sie generell das FZF-V erst beantragen, wenn sie Ehe in Deutschland registriert ist? Muss sie hier auch die übersetzte und beglaubigte Version des Heiratsbuches vorlegen? Denn die hab ja theoretisch dann gerade ich hier in Deutschland, und müsste die nochmal zurückschicken.
Dann würde sie als nächstes in den Flieger steigen und hier her kommen. Dann gehts an die Aufenthaltsgenehmigung. Hier weiß ich eben auch noch nicht so wirklich, was alles nötig ist. Falls nicht wirklich für das FZF-V notwendig, vermute ich mal Nachweis über Wohnung, Arbeit, Sprachkenntnisse. Noch etwas?
Hier stelle ich mir auch die Frage, wie lange so etwas dauert. Ich wohne jetzt noch in einer kleinen WG, und würde eigentlich gerne mit meiner Frau zusammen eine Wohnung suchen, und sie nicht vor vollendete Tatsachen stellen. Allerdings scheint der Antrag ja etwas länger zu brauchen, und da das Visum nur 3 Monate geht wird an mehreren Stellen geraten, sofort mit dem Prozess anzufangen, d.h. erstmal 1-2 Monate lang ne Wohnung suchen wär evtl. etwas knapp und stressig. Oder gibt es da so ne Art Befreiung oder Möglichkeiten, den Antrag schon laufen zu lassen und zu sagen, dass man die Wohnung erst noch sucht. Ich bin doch sicherlich nicht der erste, der in so einer Situation ist. Ich weiß ja nicht ob ich mir einfach nen Wisch von meinem Vermieter ausstellen lassen sollte der so klingt, als ob ich der alleinige Mieter wär. Falls ich Besuch von der AB bekommen würde, sähe das sicher etwas komisch aus.
Falls das jetzt zu lang oder zu wirr war:
Welche Schritte muss man in welcher Reihenfolge durchführen, und was für Unterlagen benötigt man jeweils? (Gibt es da irgendwo schon ne gute Liste?)



