Soo genau habe ich mir den neuen Antrag auch nicht durchgelesen. Elendes Geschwafel dort. Aber danke für den HinweisAndy_yi hat geschrieben:Kann es sein das hier ein Missverständnis vorliegt? unter Punkt 4.1 steht nur "bitte geben Sie eine nähere Beschreibung über ihren letzten Besuch in China an ". Man muss also ohnehin, wenn überhaupt, nur eine Jahreszahl angeben. Nach allen Aufenthalten ist ja nicht gefragt.
Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2011]
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Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
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Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Nene, das gibt Ärgersondern erst nach Ablauf
Es ist zwar auch nicht Kleinkleckersdorf, aber ich habe in Zigong ("Level 2"-Stadt) gute Erfahrungen gemachtEine Verlängerung sollte man nicht in Kleinkleckersdorf beantragen, sondern schon in einer größeren Stadt bzw. in einem Ort mit hoher Ausländerfrequenz.
BTT:
Bei Punk 4.1 hatte ich damals (zwar noch vor dem 1. Juni) die Schalterdame gefragt, was ich eintragen soll. Sie meinte, ich solle doch einfach Jahr, Ort der Einreise und den Zweck angeben, hat bei mir dann "2011, Chengdu, Tourismus" gelautet.
Die Dame im Zürcher Konsulat bat mich darum, zumindest eine Notfallnummer anzugeben :/ Vielleicht hatte ich auch einfach grade das Pech, dass kaum jemand da war und sie viel Zeit hatte, meinen Antrag anzuschauen -.-Angaben zu den nächsten Familienangehörigen und einem Ansprechpartner im Notfall (Punkt 3.6 bis 3.8 )
Ich ordere übrigens immer die Expressvisa, auch wenn's mehr kostet. Gibt denen weniger Zeit für Nachforschungen
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Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Hey.
Noch ne Frage. Beim Reisezweck.
Was soll ich da angeben fürn Praktikum? Hab Geschäftsvisum angekreuzt, aber werd ja dennoch nen wenig rumreisen und "freunde besuchen".
Oder reicht es aus, wenn ich nur Geschäftsvisum ankreuze?
Und zu Punkt 5:
"Wenn Sie in China arbeiten... füllen sie bitte das zusätzliche Antragsformular aus."
Gilt ein Praktikum als Arbeit? Nicht, oder?
Noch ne Frage. Beim Reisezweck.
Was soll ich da angeben fürn Praktikum? Hab Geschäftsvisum angekreuzt, aber werd ja dennoch nen wenig rumreisen und "freunde besuchen".
Oder reicht es aus, wenn ich nur Geschäftsvisum ankreuze?
Und zu Punkt 5:
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Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Ich würde eher "Sonstiges" ankreuzen und dahinter Praktikum schreiben. Eine Geschäftsreise ist es ja nicht. Und ob du später noch in China herumreist interessiert niemanden.Phytagoras hat geschrieben:Was soll ich da angeben fürn Praktikum? Hab Geschäftsvisum angekreuzt, aber werd ja dennoch nen wenig rumreisen und "freunde besuchen".
Oder reicht es aus, wenn ich nur Geschäftsvisum ankreuze?
Du kannst es ja vorsichtshalber ausfüllen und mit einreichen. Wenn das Formular nicht gebraucht wird bekommst du es zurück. Wenn es doch gebraucht wird und du hast es nicht dabei wäre das ein vergeudeter Gang.Phytagoras hat geschrieben:Und zu Punkt 5: "Wenn Sie in China arbeiten... füllen sie bitte das zusätzliche Antragsformular aus." Gilt ein Praktikum als Arbeit? Nicht, oder?
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Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche
Auch hier eine kurze Ergänzung, damit es nicht falsch verstanden wird: Wenn man in einem Hotel wohnt ist man in der Regel darüber bei der Ausländerbehörde registriert und muss sich nicht extra irgendwo anmelden. Für die Verlängerung muss dann das Hotel angegeben werden, am Besten noch die Übernachtungsquittung mit vorlegen.kensen468 hat geschrieben:Es ist zwar auch nicht Kleinkleckersdorf, aber ich habe in Zigong ("Level 2"-Stadt) gute Erfahrungen gemachtlaogai hat geschrieben:Eine Verlängerung sollte man nicht in Kleinkleckersdorf beantragen, sondern schon in einer größeren Stadt bzw. in einem Ort mit hoher Ausländerfrequenz.Du musst einfach in der Stadt selbst registriert sein, in welcher du die Verlängerung beantragst.
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Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Und jetzt der nächste Erfahrungsbericht. Heute auf der Botschaft die Pässe von letzter Woche abgeholt und neue Visa beantragt. Darunter einer mit 60 Tagen, zweimalige Einreise und einer über 30 Tage, ebenfalls zweimalige Einreise. Wurde fast anstandslos angenommen, nur wurde ich diesmal (es war ein anderer Sachbearbeiter als letzte Woche) höflich aufgefordert, eine Kontaktperson und Notfallnummer anzugeben. Ich spielte kurz mit dem Gedanken "Bundeskriminalamt" und "+49-110" einzutragen, entschied mich dann aber doch für meine Firma und deren Büronummer.
Kurz nachgefragt: Ja, ein neues Visum können gleich nach einem China-Besuch wieder beantragt werden.
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Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Vielen Dank, laogai!laogai hat geschrieben:Und jetzt der nächste Erfahrungsbericht. Heute auf der Botschaft die Pässe von letzter Woche abgeholt und neue Visa beantragt. Darunter einer mit 60 Tagen, zweimalige Einreise und einer über 30 Tage, ebenfalls zweimalige Einreise. Wurde fast anstandslos angenommen, nur wurde ich diesmal (es war ein anderer Sachbearbeiter als letzte Woche) höflich aufgefordert, eine Kontaktperson und Notfallnummer anzugeben. Ich spielte kurz mit dem Gedanken "Bundeskriminalamt" und "+49-110" einzutragen, entschied mich dann aber doch für meine Firma und deren Büronummer.
Kurz nachgefragt: Ja, ein neues Visum können gleich nach einem China-Besuch wieder beantragt werden.
Mir haben die Infos (60 Tage, schnell ein neues Visum) sehr geholfen!
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Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
"Visa-Run" ist für China möglich, für Schengen-Staaten jedoch nicht!laogai hat geschrieben:Kurz nachgefragt: Ja, ein neues Visum können gleich nach einem China-Besuch wieder beantragt werden.
Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Also muss jetzt schon in Frankfurt das neue Formular benutzt werden?
Mein Bruder ist in Maastricht und will Visum beantragen, in Den Haag wird noch altes bis Ende Juni verwendet. (kurze Frage, er könnte auch dort Visum beantragen, obwohl er deutscher Staatsbürger ist, oder muss er nach Deutschland zu einer chin. Botschaft?)
Wieviel muss man eigentlich für Visumservice bezahlen falls er keine Zeit hat selber hinzufahren? (will nur eine grobe Preisangabe im Kopf haben)
Mein Bruder ist in Maastricht und will Visum beantragen, in Den Haag wird noch altes bis Ende Juni verwendet. (kurze Frage, er könnte auch dort Visum beantragen, obwohl er deutscher Staatsbürger ist, oder muss er nach Deutschland zu einer chin. Botschaft?)
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Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Kann ich nicht mit Gewissheit sagen, aber ich gehe stark davon aus.event hat geschrieben:Also muss jetzt schon in Frankfurt das neue Formular benutzt werden?
Auch hier leider: Keine Ahnungevent hat geschrieben:Mein Bruder ist in Maastricht und will Visum beantragen, in Den Haag wird noch altes bis Ende Juni verwendet. (kurze Frage, er könnte auch dort Visum beantragen, obwohl er deutscher Staatsbürger ist, oder muss er nach Deutschland zu einer chin. Botschaft?)
In Deutschland zumindest können Ausländer nur dann ein chinesisches Visum beantragen, wenn sie auch eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben.
Zwischen 20 und 25 Euro Bearbeitungsgebühr.event hat geschrieben:Wieviel muss man eigentlich für Visumservice bezahlen falls er keine Zeit hat selber hinzufahren? (will nur eine grobe Preisangabe im Kopf haben)
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Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
So ist es auch in Holland.laogai hat geschrieben:In Deutschland zumindest können Ausländer nur dann ein chinesisches Visum beantragen, wenn sie auch eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben.
Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Mein Bruder will mich hier in Shanghai besuchen, bei Reisezweck wärs also eigentlich "tourismus" + "besuch familienangehörigen". Kann man auch beides ankreuzen?
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Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Kannst Du machen, bekommst ohnehin ein Visum Typ L (gilt für beides)event hat geschrieben:Mein Bruder will mich hier in Shanghai besuchen, bei Reisezweck wärs also eigentlich "tourismus" + "besuch familienangehörigen". Kann man auch beides ankreuzen?
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Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Da mit Familienangehörige in erster Linie chinesische Angehörige gemeint sind würde ich einfach nur Tourismus ankreuzen. Man muss die Sache nicht komplizierter machen als sie istevent hat geschrieben:Mein Bruder will mich hier in Shanghai besuchen, bei Reisezweck wärs also eigentlich "tourismus" + "besuch familienangehörigen". Kann man auch beides ankreuzen?
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mudshark79
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Rückmeldung /Erfahrungsbericht und neue Fragen...
Nachdem ich mich vor einigen Tagen in die Diskussion eingeklinkt hatte, mit der Fragestellung nach der maximalen Dauer des Touristenvisums mit den neuen Anträgen (30 oder 60 Tage), kann ich heute folgendes berichten:
Mit Verspätung ist ein Kumpel von mir heute in Berlin zur Einreichung der Anträge gewesen und die längere Dauer des Visums von 50 tagen wurde abgelehnt und auf 30 Tage reduziert. Es wurde ihm gesagt, dass wenn ein Besuchsadresse angegeben wird, ein Gewährung des Visums für bis 60 Tage möglich wäre. Dies wäre dann aber ein Besuchervisum, man bräuchte sicher die Adresse eines Chinesen und wird diese dann überprüft? Kann ich den festen Wohnsitzes meines Bruders welcher mit Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in China ist dafür verwenden?
Fragen über Fragen, laogai hatte ja vor einigen Tagen Glück gehabt mit den 60 Tagen, sicher auch nur ein "normales" Touristenvisum...?
Oder könnte es so gemeint sein, dass es trotzdem ein Touristenvisum bleibt, nur wenn in dem Feld Becheradresse irgendwas drinsteht wird es halt gewährt? Das würde das ganze Procedere aber ad absurdum führen, wenn die angegeben Adresse nicht überprüft würde.... irgendwie.
Einigermaßen ratlos ob man jetz die 30 Tage "schluckt "oder nochmal einen Versuch starten sollte....
Grüße,
Matthias
Mit Verspätung ist ein Kumpel von mir heute in Berlin zur Einreichung der Anträge gewesen und die längere Dauer des Visums von 50 tagen wurde abgelehnt und auf 30 Tage reduziert. Es wurde ihm gesagt, dass wenn ein Besuchsadresse angegeben wird, ein Gewährung des Visums für bis 60 Tage möglich wäre. Dies wäre dann aber ein Besuchervisum, man bräuchte sicher die Adresse eines Chinesen und wird diese dann überprüft? Kann ich den festen Wohnsitzes meines Bruders welcher mit Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in China ist dafür verwenden?
Fragen über Fragen, laogai hatte ja vor einigen Tagen Glück gehabt mit den 60 Tagen, sicher auch nur ein "normales" Touristenvisum...?
Oder könnte es so gemeint sein, dass es trotzdem ein Touristenvisum bleibt, nur wenn in dem Feld Becheradresse irgendwas drinsteht wird es halt gewährt? Das würde das ganze Procedere aber ad absurdum führen, wenn die angegeben Adresse nicht überprüft würde.... irgendwie.
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Grüße,
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