Dieser Thread dient einerseits als Hinweis, andererseits als Erfahrungsaustausch zu dem neuen Antrag. Was ist neu? Was muss ausgefüllt werden? Was kann offen gelassen werden? Comments please! Aber bitte keine Diskussionen über das Für und Wider
Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2011]
- Laogai
- Titan

- Beiträge: 16754
- Registriert: 05.08.2007, 22:36
- Wohnort: N52 29.217 E13 25.482 附近
- Danksagung erhalten: 29 Mal
Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2011]
Auf der Website der chinesischen Botschaft in Berlin ist nun ein neuer Visumantrag für die VR China zum Download bereit gestellt worden. Der vormals zweiseitige Antrag ist nun auf vier Seiten (bzw. zwei Doppelseiten) angewachsen. Etliche neue Felder sind neu hinzu gekommen, anderes ist weggefallen.
Dieser Thread dient einerseits als Hinweis, andererseits als Erfahrungsaustausch zu dem neuen Antrag. Was ist neu? Was muss ausgefüllt werden? Was kann offen gelassen werden? Comments please! Aber bitte keine Diskussionen über das Für und Wider
Dieser Thread dient einerseits als Hinweis, andererseits als Erfahrungsaustausch zu dem neuen Antrag. Was ist neu? Was muss ausgefüllt werden? Was kann offen gelassen werden? Comments please! Aber bitte keine Diskussionen über das Für und Wider
Laogai <=> 老盖, Blogwart
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Neu sind sicherlich einige Punkte auf Seite 2 und 3.
Generell hat der neue Visa Antrag aber nun auch mehr Schreibraum für Adressen.
- Der genaue Aufenthalt in China inkl. Telefonnummern (Punkt 2.5).
Ich denke das hier für Touristen die Telefonnummer des Hotels, in das man sich einbucht, ausreicht.
- Angaben wer für die Reisekosten aufkommt (Punkt 2.6).
- Auskunft über die Krankenversicherrung (Punkt 2.7).
Kann frei gelassen werden.
- Angaben zu Familienangehörigen (Punkt 3.6).
- Beschreibung der letzten China Reise ( Punkt 4.1 ).
Früher hatte ein Kreuz gereicht.
Ein interessanter neuer Punkt ist , besonders für Leute welche die Ansicht vertreten "Überziehen ist eh egal, kostet halt nur" der Punkt 4.3
4.3是否曾在中国超过签证或居留许可允许的期限停留?Haben Sie bei Ihrem früheren
Aufenthalt in China die Gültigkeit Ihres Visums oder Ihrer Aufenthaltsgenehmigung überzogen?
Generell hat der neue Visa Antrag aber nun auch mehr Schreibraum für Adressen.
- Der genaue Aufenthalt in China inkl. Telefonnummern (Punkt 2.5).
Ich denke das hier für Touristen die Telefonnummer des Hotels, in das man sich einbucht, ausreicht.
- Angaben wer für die Reisekosten aufkommt (Punkt 2.6).
- Auskunft über die Krankenversicherrung (Punkt 2.7).
Kann frei gelassen werden.
- Angaben zu Familienangehörigen (Punkt 3.6).
- Beschreibung der letzten China Reise ( Punkt 4.1 ).
Früher hatte ein Kreuz gereicht.
Ein interessanter neuer Punkt ist , besonders für Leute welche die Ansicht vertreten "Überziehen ist eh egal, kostet halt nur" der Punkt 4.3
4.3是否曾在中国超过签证或居留许可允许的期限停留?Haben Sie bei Ihrem früheren
Aufenthalt in China die Gültigkeit Ihres Visums oder Ihrer Aufenthaltsgenehmigung überzogen?
-
Shenzhen
- VIP

- Beiträge: 4762
- Registriert: 31.10.2010, 14:00
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 2 Mal
Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Einerseits gut, denn China macht es jetzt wie Deutschland - wenn sich Deutschland/Europa so bescheuert anstellt was die Visavergabe fuer Chinesen betrifft. Heisst wohl, das bald auch keine Hartz4 Empfaenger, Lebenskuenstler, etc. ein Visa bekommen ohne, dass ein Chinese fuer sie buergt 
Mann kann nur hoffen, dass es entsprechend Proteste geben wird und die Deutschen/Europaer endlich ihre Visavergabe ueberarbeiten.
Wie es in den Wald hineinschreit schallt es heraus sage ich nur...
Mann kann nur hoffen, dass es entsprechend Proteste geben wird und die Deutschen/Europaer endlich ihre Visavergabe ueberarbeiten.
Wo steht, dass das frei gelassen werden kann? Wenn man keine Angaben macht wird der Antrag ggf. abgelehnt genau wie beim Schengenvisa.- Auskunft über die Krankenversicherrung (Punkt 2.7).
Kann frei gelassen werden.
Wie es in den Wald hineinschreit schallt es heraus sage ich nur...
Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Dir sollte klar sein, dass die Rückkehrbereitschaft sicherlich nicht angezweifelt wird, da China trotz seines steigenden Lebensstandars für H4-Empfänger, Lebenskünstler ( etc. ) weiterhin keine Alternative zum absetzen darstellt.Shenzhen hat geschrieben:Einerseits gut, denn China macht es jetzt wie Deutschland - wenn sich Deutschland/Europa so bescheuert anstellt was die Visavergabe fuer Chinesen betrifft. Heisst wohl, das bald auch keine Hartz4 Empfaenger, Lebenskuenstler, etc. ein Visa bekommen ohne, dass ein Chinese fuer sie buergt![]()
Entschuldige , das geht aus dem Text hervor. "Krankeversicherrung? Wenn ja:... "Shenzhen hat geschrieben: Wo steht, dass das frei gelassen werden kann? Wenn man keine Angaben macht wird der Antrag ggf. abgelehnt genau wie beim Schengenvisa.
Ergo wenn nicht, frei lassen. Der Vergleich mit dem Schengenvisa hinkt etwas, denn dort ist explizit , auch in den Merkblättern, angegeben das eine Krankenversicherrung vorliegen muss.
Lg
-
Shenzhen
- VIP

- Beiträge: 4762
- Registriert: 31.10.2010, 14:00
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 2 Mal
Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Ah ja erzaehl das mal den ganzen Briten/Amerikanern die gescheitert sind und sich hier mit halblegalen Lehrerjobs durchschlagen, davon gibt es mehr als genug, fuer die wird die Lage etwas schwerer.Andy_yi hat geschrieben:Dir sollte klar sein, dass die Rückkehrbereitschaft sicherlich nicht angezweifelt wird, da China trotz seines steigenden Lebensstandars für H4-Empfänger, Lebenskünstler ( etc. ) weiterhin keine Alternative zum absetzen darstellt.
Ergo wenn nicht, frei lassen. Der Vergleich mit dem Schengenvisa hinkt etwas, denn dort ist explizit angegeben das eine Krankenversicherrung vorliegen muss.
Das mit der KV ist halt etwas netter ausgedrueckt kommt aber auf selbe hinaus, wenn frei gelassen steigt die Chance, dass der Antrag abgelehnt wird.
Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Warum sollte ein Chinese für jemanden bürgen, der mit H4 mehr bekommt als der Durchschnittsverdiener in China?Shenzhen hat geschrieben: Ah ja erzaehl das mal den ganzen Briten/Amerikanern die gescheitert sind und sich hier mit halblegalen Lehrerjobs durchschlagen, davon gibt es mehr als genug, fuer die wird die Lage etwas schwerer.
Und selbst wenn ändert es nichts, es kann frei gelassen werden - steht ja da. Nichts anderes habe ich geschrieben. Du hast mich gefragt wo, ich habe geantwortet. Dann ist doch alles klarShenzhen hat geschrieben: Das mit der KV ist halt etwas netter ausgedrueckt kommt aber auf selbe hinaus, wenn frei gelassen steigt die Chance, dass der Antrag abgelehnt wird.
-
Shenzhen
- VIP

- Beiträge: 4762
- Registriert: 31.10.2010, 14:00
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 2 Mal
Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Ein "kann freigelassen werden" ist aber in dem Fall falsch, denn es bedeutet, dass du keine Krankenversicherung hast.Andy_yi hat geschrieben:Und selbst wenn ändert es nichts, es kann frei gelassen werden - steht ja da. Nichts anderes habe ich geschrieben. Du hast mich gefragt wo, ich habe geantwortet. Dann ist doch alles klar!
Es ist klar angegeben, dass wenn du eine Krankenversicherung hasst musst du die angeben, da es in Deutschland die Pflichtversicherung gibt kann es zumindest von Deutschen die in Deutschland leben nicht freigelassen werden.
Das ist leider auch nur hab richtig, denn wenn jemand laenger als x Wochen nach China geht hat er keinen Anspruch mehr auf Hartz4 und muss ggf. auf Kosten Chinas abgeschoben werden.Andy_yi hat geschrieben:Warum sollte ein Chinese für jemanden bürgen, der mit H4 mehr bekommt als der Durchschnittsverdiener in China?!
Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Auch hier wieder ... bitte richtig lesen.Shenzhen hat geschrieben: Es ist klar angegeben, dass wenn du eine Krankenversicherung hasst musst du die angeben, da es in Deutschland die Pflichtversicherung gibt kann es zumindest von Deutschen die in Deutschland leben nicht freigelassen werden.
Es steht eine "Krankenversicherung für den Aufenthalt in China..." Ergo eine Auslandskrankenversicherung. Die Pflichtversicherung tritt da nämlich nicht für ein, ist also auch nicht relevant. Daher kann (von muss oder sollte ist hier nicht die Rede) das Feld auch von Deutschen die in Deutschland leben freigelassen werden.
Falls du den Thread gelesen hast, sollte dir nicht entgangen sein das Laogai extra darum geben hat, sich nicht über das für und wieder zu streiten. Sondern sich auf Fakten zu beschränken.
Na wenn du meinst. Bleiben wir bei den Fakten: Kein Chinese muss für einen Deutschen bürgen.Shenzhen hat geschrieben:Das ist leider auch nur hab richtig, denn wenn jemand laenger als x Wochen nach China geht hat er keinen Anspruch mehr auf Hartz4 und muss ggf. auf Kosten Chinas abgeschoben werden.
Wann...,wäre...,wenn, spielt ja keine Rolle.
-
Shenzhen
- VIP

- Beiträge: 4762
- Registriert: 31.10.2010, 14:00
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 2 Mal
Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Sage mal kannst du nicht richtig lesen? Im Original stehtAndy_yi hat geschrieben:Es steht eine "Krankenversicherung für den Aufenthalt in China..." Ergo eine Auslandskrankenversicherung. Die Pflichtversicherung tritt da nämlich nicht für ein, ist also auch nicht relevant. Daher kann (von muss oder sollte ist hier nicht die Rede) das Feld auch von Deutschen die in Deutschland leben freigelassen werden.
Wenn du hier anfaengst un dmir was von Fakten erzaehlen willst dann schreib doch bitte nicht so einen Mist zusammen.Haben Sie eine Krankenversicherung während des
Aufenthalts in China? Wenn “ja”, geben Sie bitte
den Namen der Versicherungsgesellschaft und die
Versicherungsnummer an.
Und wenn du den Unterschied zwischen waehrend und fuer nicht kennst tust du mir aufrichtig leid.
Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Shenzhen hat geschrieben:Sage mal kannst du nicht richtig lesen? Im Original stehtAndy_yi hat geschrieben:Es steht eine "Krankenversicherung für den Aufenthalt in China..." Ergo eine Auslandskrankenversicherung. Die Pflichtversicherung tritt da nämlich nicht für ein, ist also auch nicht relevant. Daher kann (von muss oder sollte ist hier nicht die Rede) das Feld auch von Deutschen die in Deutschland leben freigelassen werden.Wenn du hier anfaengst was von Tatsachen zu erzaehlen dann schreib doch bitte nicht so einen Mist zusammen.Haben Sie eine Krankenversicherung während des
Aufenthalts in China? Wenn “ja”, geben Sie bitte
den Namen der Versicherungsgesellschaft und die
Versicherungsnummer an.
Und wenn du den Unterschied zwischen waehrend und fuer nicht kennst tust du mir aufrichtig leid.
Sagmal, ich hab mich verschrieben, trotzdem steht da: "Haben Sie eine Krankenversicherung während des Aufenthalts in China?". D.h, ob du während deines Aufenthaltes in China krankenversichert bist. Wenn du keine Auslandskrankenversicherung hast - bist du das nicht. Da die Pflichtversicherrung dafür nicht einspringt, ist danach auch nicht gefragt. Logisch oder? Was will das Chinesische Konsulat mit deiner in Deutschland gültigen Pflichtversicherungsnummer?
-
Shenzhen
- VIP

- Beiträge: 4762
- Registriert: 31.10.2010, 14:00
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 2 Mal
Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Ach Andy es ist wirklich muessig mit jemanden wie dir zu diskutieren der nicht mal richtig lesen kann. Wie der Text auszulegen ist kann die wohl nur die chinesische Regierung verraten aber deine Annahmen und Verdrehungen sind einfach nur ein Armutszeugnis. Und einfach auf Vermutung und falschen Annahmen zu schreiben "kein freigeleassen werden" ist mehr als daneben.Andy_yi hat geschrieben:Sagmal, ich hab mich verschrieben, trotzdem steht da: "Haben Sie eine Krankenversicherung während des Aufenthalts in China?". D.h, ob du während deines Aufenthaltes in China krankenversichert bist. Wenn du keine Auslandskrankenversicherung hast - bist du das nicht. Da die Pflichtversicherrung dafür nicht einspringt, ist danach auch nicht gefragt. Logisch oder? Was will das Chinesische Konsulat mit deiner in Deutschland gültigen Pflichtversicherrung?
Das hat rein garnichts mit den Fakten die du hier so beschwoerst zu tun sondern ist eine Auslegung deinerseits die nichts mit vorhandenen Fakten zu tun hat.
Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Ach Shenzhen, es ist ebenfalls müßig mit jemanden zu reden, der anscheint nicht logisch Denken kann.Shenzhen hat geschrieben: Ach Andy es ist wirklich muessig mit jemanden wie dir zu diskutieren der nicht mal richtig lesen kann. Wie der Text auszulegen ist kann die wohl nur die chinesische Regierung verraten aber deine Annahmen und Verdrehungen sind einfach nur ein Armutszeugnis.
Das hat rein garnichts mit den Fakten die du hier so beschwoerst zu tun sondern ist eine Auslegung deinerseits .
Auch wenn es aus dem Text eindeutig hervorgeht, was gemeint ist, habe ich für dich gerade bei der Botschaft in Berlin angerufen. Dort wurde mir bestätigt, das es sich natürlich um die private Auslandskrankenversicherung handelt.
Dir bleibt natürlich frei trotzdem deine Pflichtversicherung einzutragen, vll. auch noch die Kfz-Vollkassko ?
- Laogai
- Titan

- Beiträge: 16754
- Registriert: 05.08.2007, 22:36
- Wohnort: N52 29.217 E13 25.482 附近
- Danksagung erhalten: 29 Mal
Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.]
Nächste Woche bin ich oder ein Angestellter von mir auf der Botschaft, da werden wir uns mal schlau fragen, ab wann der neue Antrag verwendet werden muss und welche Felder unbedingt ausgefüllt werden müssen. Ich vermute auch dass die Krankenversicherung (bzw. eine fehlende) kein K.O.-Kriterium sein wird.Shenzhen hat geschrieben:Ja dann ruf doch nochmal an und lass dir bestaetigen dass man das frei lassen kann....
Laogai <=> 老盖, Blogwart
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
-
Shenzhen
- VIP

- Beiträge: 4762
- Registriert: 31.10.2010, 14:00
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 2 Mal
Re: Neuer Visumantrag für die VR China für Deutsche [16.03.2
Ich habe nicht behauptet, dass es ein KO Kriterium ist sondern, "wird der Antrag ggf. abgelehnt", die Visavergabebestimmungen kennt wohl keiner von uns aber wenn in einem Formular danach gefragt wird wird es wohl auch irgendwie Einfluss auf die Visavergabe haben sonst koennten sie ja auch nach der Lieblingsfarbe oder Schuhgroesse fragen aus Jux und Dollerei werden sie diesen Punkt nicht eingefuehrt haben.
Ich finde es nur bedenklich wenn hier jemand einfach so auf Vermutung schreibt : "kann freigelassen werden". Ich sehe schon die nachsten Postings hier wo herumgeraten wird warum ein Visa abgelehnt wurde...
Ich finde es nur bedenklich wenn hier jemand einfach so auf Vermutung schreibt : "kann freigelassen werden". Ich sehe schon die nachsten Postings hier wo herumgeraten wird warum ein Visa abgelehnt wurde...
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste