nakruf007 hat geschrieben:Hallo liebe Damen und Herren
ich bin habe vor kurzer Zeit Kontakt mit einem Chinesischen Hersteller aufgenommen und möchte dort nun ca.50 paare Schuhe bestellen.
Ich kann mir nur schwer vorstellen das der Zoll dir abnimmt, dass du 50 Paar Schuhe für den Eigen- bzw. Privatgebrauch kaufst. Aber wenn du denen klar machen kannst, dass du dich mit einem lebenslängichen Vorrat eindecken möchtest
nakruf007 hat geschrieben:Da ich momentan Azubi und Bafoeg-Empfänger bin, möchte ich nicht vorschnell ein Gewerbe anmelden und diesen Schritt erst tun, wenn die Ware auch wirklich bei mir angekommen ist.
Sprich erst einmal mit deinem Arbeitgeber drüber, oder schau was in deinem Vertrag steht. Manche Arbeitgeber sehen Nebentätigkeiten nicht gerne und setzen dementsprechende Klauseln im Vertrag.
(Hat den Grund, dass du erholt und arbeitswillig zur Arbeit erscheinst)
Und Gewerbetreibend bist du m.W. nach rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Bestellung.
Ich weiß, dass du dir einen Gewerbeschein holen kannst und den Beginn der Geschäftsaufnahme rückdatieren kannst (hatte ich einst so getan). Aber am besten fragst du mal kurz telefonisch bei deinem zuständigen Amt nach, damit du auf der sicheren Seite bist.
nakruf007 hat geschrieben:Deshalb meine Frage: Kann ich ohne Gewerbe, Ware in dieser Größenordnung, aus China importieren ?
In der Theorie ist alles möglich, aber wie oben schon erwähnt, denke ich, dass du nicht drum herum kommst, dem Zoll plausibel zu erklären, wieso du so eine große Menge benötigst.
nakruf007 hat geschrieben:Ich würde die Artikel auf meinen Namen bestellen und familienintern an meinen Bruder vergeben
Der hat eine Gewerbeanmeldung und könnte sie dann verkaufen ?
Hier sehe ich allerdings ein Problem und zwar in mehrerer Hinsicht.
unlauterer Wettbewerb
und steuerliche Gesetzesverstöße.
Dein Bruder kann ja mal mit seinem Steuerberater darüber reden. Vielleicht ist es ja entgegen meiner Ansicht doch erlaubt.