da mich das Thema in einigen Wochen akut betreffen wird, moechte ich mich hier ein wenig schlau machen - ich denke der eine oder andere hat schon Erfahrung damit.
Keine Sorge es geht nicht darum "Wie soll ich mein Kind nennen?"
Wir haben uns schon fuer einen "chinesischen" und einen "westlichen" Vornamen (da wir wahrscheinlich in ein paar Jahren nach Deutschland umsiedeln werden) entschieden. Nun ueberlegen wir, wie wir es am besten Anstellen, dass es keine Probleme mit dem Hukou gibt und auch beide Namen im deutschen Pass des Kindes erscheinen.
Nach Auskunft der Botschaft in Beijing, kann es Probleme bei der Beantragung des Hukous geben (bzw. es kann verweigert werden), wenn ein Name in lateinischen Buchstaben auf der Geburtsurkunde steht. Also ist unser Ansatz, auf der Geburtsurkunde nur den chines. Namen erscheinen zu lassen und bei der Nachbeurkundung in D zusaetzlich einen zweiten Vornamen anzugegeben. Aussage Botschaft hierzu - ob dies akzeptiert wird, liegt im Entscheidungsspielraum des Standesamtes (in unserem Fall Standesamt Nr. 1 Berlin).
Hat jemand diesbezueglich schon Erfahrung bzw. eine Idee, ob eine andere Vorgehensweise besser ist?
BTW.: zur Sicherheit haben wir schon einen chines. Namen ausgesucht, der in der Transcription einem gelaeufigen deutschen Vornamen entspricht (hier stellt sich mir die Frage, ist das eher ein Vor- oder Nachteil (das Standesamt koennte ja deswegen keine Notwendigkeit sehen, noch einen 2. Vornamen zuzulassen)
de guo xiong, der vorab schon einmal "Danke" sagt
PS.: mein erster Beitrag im neugestalteten Forum
