Schengenvisum - Österreich
-
LianhuaSan
- Neuling
- Beiträge: 17
- Registriert: 30.01.2013, 15:01
Schengenvisum - Österreich
Da unsere Situation sich von den früheren Beiträgen zum Thema Schengenvisa unterscheidet, möchte ich hier nochmal nachfragen ob jemand ähnliche Erfahrung gemacht hat. Ich bin jetzt seit einem halben Jahr in China mit meiner chinesischen Frau verheiratet. Wir leben in der Provinz Guangdong. Wir möchten Anfang des nächsten Jahres gemeinsam nach Österreich gehen. Jetzt wird es aber kompliziert, oder doch nicht? Welche Voraussetzungen müssen wir erfüllen? Geht es etwa einfacher ein Besuchsvisum für 6 Monate zu bekommen, weil sie schon verheiratet ist
Einladungsschreiben, Verpflichtungserklärung wer schreibt das? (Was? wenn keine engeren Verwandten im Schengenraum leben?)
-
tigerprawn
- VIP

- Beiträge: 2045
- Registriert: 07.02.2011, 11:54
- Danksagung erhalten: 2 Mal
Re: Schengenvisum - Österreich
Ob es kompliziert wird hängt von Deiner Staatsbürgerschaft ab. Falls Du Deutscher bist: Alles ganz einfach, Freizügigkeitsregelung.LianhuaSan hat geschrieben:Da unsere Situation sich von den früheren Beiträgen zum Thema Schengenvisa unterscheidet, möchte ich hier nochmal nachfragen ob jemand ähnliche Erfahrung gemacht hat. Ich bin jetzt seit einem halben Jahr in China mit meiner chinesischen Frau verheiratet. Wir leben in der Provinz Guangdong. Wir möchten Anfang des nächsten Jahres gemeinsam nach Österreich gehen. Jetzt wird es aber kompliziert, oder doch nicht? Welche Voraussetzungen müssen wir erfüllen? Geht es etwa einfacher ein Besuchsvisum für 6 Monate zu bekommen, weil sie schon verheiratet istEinladungsschreiben, Verpflichtungserklärung wer schreibt das? (Was? wenn keine engeren Verwandten im Schengenraum leben?)
Falls Du Österreicher bist: Alles komplizierter, musst dann eine FZF beantragen, und sie braucht glaube ich auch für Ö eine Sprachzertifikat.
-
LianhuaSan
- Neuling
- Beiträge: 17
- Registriert: 30.01.2013, 15:01
Re: Schengenvisum - Österreich
Danke für die Antwort.
Leider bin ich selbst österreichischer Staatsbürger. Ich muß also eine Familienzusammenführung beantragen. Ich weiß wie das geht, kann ich aber erst in die Wege leiten wenn ich bzw. wie wir wünschen "Wir" in Österreich sind. Österreich nimmt sich für die Ausstellung der Familienzusammenführung bis zu 6 Monate Zeit. Also muß ich erst einmal eine Aufenthaltsbewilligung bis zu 6 Monaten beantragen weil meine Frau sonst ausreisen muß und in china auf die Aufenthaltsbewilligung warten muß. Im Idealfall ist aber der Prozess innerhalb von 3 Monaten erledigt. Wir brauchen zuerst eine Aufenthaltsbewilligung sprich Tourist- bzw. Besuchsvisum. Ist das richtig soweit???? Für Besuchsvisum brauche ich eben dieses Einladungsschreiben + Verpflichtungserklärung usw. Siehe oben..... Was kann man da am besten machen??
Ich werde mich jetzt erkundigen wie das mit der Freizügigkeitsberechtigung aussieht. Ich nehme an das gleiche gilt, wenn ich mit Österreichischer Staatsbürgerschaft mich in Deutschland niederlasse?? Vielleicht im schlimmsten Fall nach Deutschland gehen......
Leider bin ich selbst österreichischer Staatsbürger. Ich muß also eine Familienzusammenführung beantragen. Ich weiß wie das geht, kann ich aber erst in die Wege leiten wenn ich bzw. wie wir wünschen "Wir" in Österreich sind. Österreich nimmt sich für die Ausstellung der Familienzusammenführung bis zu 6 Monate Zeit. Also muß ich erst einmal eine Aufenthaltsbewilligung bis zu 6 Monaten beantragen weil meine Frau sonst ausreisen muß und in china auf die Aufenthaltsbewilligung warten muß. Im Idealfall ist aber der Prozess innerhalb von 3 Monaten erledigt. Wir brauchen zuerst eine Aufenthaltsbewilligung sprich Tourist- bzw. Besuchsvisum. Ist das richtig soweit???? Für Besuchsvisum brauche ich eben dieses Einladungsschreiben + Verpflichtungserklärung usw. Siehe oben..... Was kann man da am besten machen??
Ich werde mich jetzt erkundigen wie das mit der Freizügigkeitsberechtigung aussieht. Ich nehme an das gleiche gilt, wenn ich mit Österreichischer Staatsbürgerschaft mich in Deutschland niederlasse?? Vielleicht im schlimmsten Fall nach Deutschland gehen......
Re: Schengenvisum - Österreich
Na vielen Dank auch, aber Österreich wäre nun auch nicht grad mein FallLianhuaSan hat geschrieben:Vielleicht im schlimmsten Fall nach Deutschland gehen......
- de guo xiong
- VIP

- Beiträge: 3053
- Registriert: 03.01.2008, 20:09
- Wohnort: Beijing
- Hat sich bedankt: 11 Mal
- Danksagung erhalten: 7 Mal
Re: Schengenvisum - Österreich
Besuchsvisum gibt es fuer max. 90 Tage. Wenn man Mulit-Entry bekommt, darf man sich auch max. 90 Tage im Halbjahr im Schengenraum aufhalten.LianhuaSan hat geschrieben:Wir brauchen zuerst eine Aufenthaltsbewilligung sprich Tourist- bzw. Besuchsvisum. Ist das richtig soweit????
de guo xiong, wuenscht viel Erfolg
To the world you maybe one person,
but to one you maybe the world!!
but to one you maybe the world!!
Re: Schengenvisum - Österreich
Wenn du als Östereicher einen Wohnsitz in Deutschland hast gilt die EU-Freizügikeitsreglung und der Sprachtest entfällt. Ein freund von mir ist auch mit einer Chinesin verheiratet, Sie hat eine französiche Aufenthaltsgenehmigung. Sie leben aber inzwischen wirder in Deutschland. Und Sie hat das A1 in Deutschland gemacht. Du siehst es gibt viele Möglichkeiten.LianhuaSan hat geschrieben:Danke für die Antwort.
Leider bin ich selbst österreichischer Staatsbürger. Ich muß also eine Familienzusammenführung beantragen. Ich weiß wie das geht, kann ich aber erst in die Wege leiten wenn ich bzw. wie wir wünschen "Wir" in Österreich sind. Österreich nimmt sich für die Ausstellung der Familienzusammenführung bis zu 6 Monate Zeit. Also muß ich erst einmal eine Aufenthaltsbewilligung bis zu 6 Monaten beantragen weil meine Frau sonst ausreisen muß und in china auf die Aufenthaltsbewilligung warten muß. Im Idealfall ist aber der Prozess innerhalb von 3 Monaten erledigt. Wir brauchen zuerst eine Aufenthaltsbewilligung sprich Tourist- bzw. Besuchsvisum. Ist das richtig soweit???? Für Besuchsvisum brauche ich eben dieses Einladungsschreiben + Verpflichtungserklärung usw. Siehe oben..... Was kann man da am besten machen??
Ich werde mich jetzt erkundigen wie das mit der Freizügigkeitsberechtigung aussieht. Ich nehme an das gleiche gilt, wenn ich mit Österreichischer Staatsbürgerschaft mich in Deutschland niederlasse?? Vielleicht im schlimmsten Fall nach Deutschland gehen......
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast
