Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

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Attila
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Attila »

tomorrow hat geschrieben:hallo attila, - hallo leute,

zunächst mal meinen glückwunsch an euch attila und "frau attila", das euer ziel erreicht ist. wünsche euch viel glück für die zukunft.

ich bin ja auch schon lange an der planung dieses vorhabens, allerdings derzeit noch offen.

jetzt mal im ernst:
ist es in der tat so schwierig diesen weg zu ende zu gehen. "wieder einer durchs netz geschlüpft" hört sich für mich schon eher beängstigend an.
gibt es denn zahlen dazu, wie hoch der anteil der "nicht geschafften fälle" ist.
von meinem standesamt hier am ort höre ich die aussage, dass es in der regel immer gut funktioniert.

ich hoffe doch, dass es in der tat eine frage der zeit und des erfolges von A1 ist.

gruss
Vielen Dank erstmal! :mrgreen:

Der Weg kann einfach und schwer werden, dass weiss man vorher leider nicht. Der User Bavarian_GOD beispielsweise hat einen extrem glücklichen Weg beschritten (Suchfunktion benutzen, ist grad mal ein paar Tage her..)

Für uns war es ein Zittern und Bangen, jedoch gibt es Paare die weitaus mehr Probleme hatten als wir. Man weiss es vorher leider nicht. Was man aber machen kann, ist sich umfassend über seine Rechte und das Verfahren selbst informieren um ebentuelle Hürden schnell umschiffen zu können.

Als damals unser 'Visum zur Eheschliessung' Vorhaben abgelehnt wurde, hätte uns sicherlich jeder Anwalt geraten dagegen zu klagen. Nur hätte dies viel länger gedauert als meine Frau nach Shanghai zu schicken, den Sprachkurs dort machen zu lassen und das dortige Konsulat davon zu überzeugen den Fall zu übernehmen.

Meine Erkenntnis: Ein Schema F gibt es nicht. Jeder Fall verläuft anders... aber man es ist ratsam sich schlau zu machen und kreative Lösungen zu suchen...
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott

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da hai
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von da hai »

Grufti hat geschrieben:
mistervac hat geschrieben:@ Harald :

falsch, setzen ! :roll:

Dein Einkommen ist beim Familiennachzug irrelevant,da Eheleute sich gegenseitig unterhaltsvepflichtet sind und das wissen die Beamten der ABH ganz genau.

Anders sieht es aus, wenn Deine hier lebende Gattin ein Daueraufenthaltsrecht ( i.d.R. nach 3 jahren) beantragt, denn dann müsst ihr Einkommen, Wohnungsgröße etc nachweisen.
Warum hatte mir das 2006 niemand für meine Frau abverlangt ????? :roll: :mrgreen:

.. oder habe ich jetzt schon Alzheimer ??? :oops:
Ich finde das auch ein wenig seltsam. Steht doch in §28 AufenthG Abs. 2:

(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
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Grufti
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Grufti »

da hai hat geschrieben: Ich finde das auch ein wenig seltsam. Steht doch in §28 AufenthG Abs. 2:

(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
Wann ist das AufenthG das letzte Mal geändert worden ???
Mir sind die ganzen in diesem Forum erwähnten schikanösen Vorschriften (außer der "normalen" Bürgschafts- und Versicherungspflicht bei Besuchen in D) bei der Heirat mit einer Ausländerin aus meiner persönlichen Praxis eh komplett unbekannt. Bei meiner (vorerst :roll: letzten 8) ) Heirat anno 03 war alles noch so unkompliziert ....
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von bue48 »

Leider habe ich das erst jetzt gelesen:
Attila hat geschrieben:Um diesen Thread doch noch zu einem Happy End zu bringen, hier die offizielle Bekanntmachung (SCNR):

Die Ehefrau von Attila hat am 22. Dezember ihren 'Start Deutsch 1' Test souverän bestanden. Heute am 23. Dezember stellte das Konsulat in Shanghai ihr ein Visum zum Familiennachzug aus. Die Kommunikation mit den Mitarbeitern in Shanghai war reibungslos und über die gesamten letzten Wochen sehr freundlich. Auch meine zuständige ABH tat ihr bestes einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Nicht zuletzt ist hier noch das Goethe-Jinchuang Sprachlernzentrum zu erwähnen, welche umgehend ihr Sprachzertifikat ausstellten. Frau Attila wird zwischen den Jahren in Deutschland ankommen und so hat ein monatelanger Kampf endlich ein glückliches Ende gefunden!


Bild

Wir werden natürlich nicht vergessen den Steuervorteil abzuholen und sie noch vor 2009 hier melden damit der Ehegattensplittingtarif für 2008 wirksam werden kann.
:P

Gaaaaaaaaaaaaaaannnnnnnnnnnnnnzzzzzz herzliche Glückwünsche euch beiden!!!!!!!!!!!!!!
Und alles, alles Gute! Das ist ja mal eine erfreuliche Nachricht!!!!

Herzlich willkommen in Deutschland, Mrs. Attila!

Min & Jof, der in einer Woche schon wieder zurück muss nach Deutschland
VlG Bue48

Ich: "Oh, my sweet Chinese Lady..."
Sie: "Why don't you say: Oh, my strong boss... ?

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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von da hai »

Grufti hat geschrieben:
da hai hat geschrieben: Ich finde das auch ein wenig seltsam. Steht doch in §28 AufenthG Abs. 2:

(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
Wann ist das AufenthG das letzte Mal geändert worden ???
Mir sind die ganzen in diesem Forum erwähnten schikanösen Vorschriften (außer der "normalen" Bürgschafts- und Versicherungspflicht bei Besuchen in D) bei der Heirat mit einer Ausländerin aus meiner persönlichen Praxis eh komplett unbekannt. Bei meiner (vorerst :roll: letzten 8) ) Heirat anno 03 war alles noch so unkompliziert ....
Hier mal ein Link zum aktuellen Wortlaut:
http://www.buzer.de/gesetz/4752/al8170-0.htm
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von userhar »

Hallo, und erst einmal ein gesundes und vor allem ein erfolgreiches Neues Jahr

nach Aussage der ABH sind die Vorschriften in 10/07 geändert worden. Ob es stimmt?

Wir haben inzwischen die Erfahrung gemacht, dass die "großen" Probleme nur aus Peking kommen. Natürlich ist das eine rein subjektive Betrachtung und muss nicht unbedingt stimmen. Ich kopiere hier mal einen Teil der Antwort auf einen Visumantrag rein.

"Aufgrund von Zweifeln an Ihre Ruckkehrabsicht wurde Ihr Antrag am 17.07.2008 abgelehnt. Es wurde vermutet, dass Sie einen Familennachzug zu Herrn ........ beabsichtigen unter Umgehung der geforderten Deutschkenntnisse.

Diese Zweifel konnten Sie auch im Remonstrationsgeprach mit dem Konsularbeamtn ....... am 29.Juli 2008 nicht ausraumen.

Bei der Abwagung Ihres privaten Interesses an einem Besuchsufenthalt gegen das offentliche Interesse an einer kontrollierten und gesteuerten Einreise von Auslandern auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg wurde dem offentlichen Interesse grosseres Gewicht beigemessen. Es leigt nicht im offentlichen Interesse der Schengenstaaten, dass Personen in den Schengenrarm einreisen , bei denen die Gefahr eines Daueraufenthalts besteht."

Gut gedeutscht, oder? Steht da nicht im Gesetz irgendwo etwas von der Unschuldsvermutung?

Nach den Hinhaltepraktiken war inzwischen die Geltungsdauer der Legalisation (6 Monate) überschritten. Nun noch mal alles von vorn. Die neue Legalisation hat einen Monat gedauert. Heute fährt meine Frau wieder zum Konsulat. Schauen wir mal.

Wie steht es auf der Homepage? "Willkommen in Deutschland"

Herzlichen Glückwunsch allen, die es geschafft haben und viel Erfolg all denen, die es noch vor sich haben.

Gruß Harald
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da hai
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von da hai »

userhar hat geschrieben:
[...]

Wie steht es auf der Homepage? "Willkommen in Deutschland"

Herzlichen Glückwunsch allen, die es geschafft haben und viel Erfolg all denen, die es noch vor sich haben.

Gruß Harald
Ja über diesen Spruch muss ich auch jedes mal lachen - an Scheinheiligkeit kaum noch zu überbieten. Selbst für die Visumerteilung meiner Schwiegermutter musste ich mich wochenlang mit der Botschaft in Peking und dem Bürgeramt rumärgern, da ich Student war und keine Verpflichtungserklärung abgeben durfte und wohl irgendwie die Gefahr gesehen wurde, dass sie mit ihren über 55 Lenzen hier untertauchen könnte. Ich weiß nicht woher die Annahme kommt, dass der größte Wunsch eines Chinesen ist in Deutschland zu leben? Fast alle Chinesen die ich kenne, wollen nach ihrem Studium zurück nach China oder nach diesem noch 1-2 Jahre in Deutschland arbeiten um Berufserfahrungen im Ausland zu sammeln. Aber niemand von denen möchte dauerhaft in Deutschland sesshaft werden - von den hier verheirateten mal agesehen :-).
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von ingo_001 »

userhar hat geschrieben:Wie steht es auf der Homepage? "Willkommen in Deutschland"

Herzlichen Glückwunsch allen, die es geschafft haben und viel Erfolg all denen, die es noch vor sich haben.

Gruß Harald
Tla, wenn DAS unter "herzlich" Willkommen läuft, dann muss man sich erstmal vorstellen, was passiert, wenn das "herzlich" weggelassen wird :roll:
Es wird von der Bürokratie ebend NICHT differenziert beurteilt, sondern schlicht in UNKENNTNIS/IGNORANZ der tatsächlichen Gegebenheiten einfach VERALLGEMEINERT - und DAS wird dann auch noch unter "Herzlich" Willkommen verkauft - das ist Zynismus pur :roll:

Wäre sie ein US-Basketballspieler (der freimütig - natürlich im besten Ami-Slang - sagt, dass er nicht die Absicht hat deutsch zu lernen ...
Na und - kein Problem; Der erhält innerhalb einiger Tage gar die Ddeutsche Szaatsbütrgerschaft, WEIL DAS IM DEUTSCHEN INTERESSE LIEGT ... :roll: :roll: :roll:

Unglaublich aber wahr.

Ob diese Praxis bei einer evtl. Klage auch wirklich gesetzeskonform ist, ist zumindest zweifelhaft.

Und hier gehts "nur" um einen Familiennachzug!
Also, wenn ich in vergleichbarer Situation wäre, würde ich durch sämtliche Instanzen klagen - freilich nur praktikabel, wenn man ne RS-Versicherung hat.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von userhar »

Ich glaube, dass Du das falsch siehst. Als meine Mutter im Sterben lag, war das nicht Grund genug für ein Besuchsvisum. Da greift das Grundgesetz. Da wird die Familie geschützt. Die Schwiegertochter vor dem Anblick der sterbenden Frau, deren einziger Wunsch es war, ihre Schwiegertochter kennen zulernen.

Der besondere Schutz gilt natürlich auch für die zwar schon volljährigen, aber noch nicht selbstständigen Kinder. Die dürfen in keinem Fall mit der Mutter gehen.

In der Zwischenzeit prüft unsere Anwältin, ob wir die Voraussetzungen für eine Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Zivilpakt erfüllen. (seit 10. Dez. in Kraft) Im Moment halten wir still. Am 7. fliege ich zu meiner Frau. Morgen erfahre ich, wie es heute gelaufen ist. Habe auch selbst noch vor, das Konsulat zu besuchen. Ich denke, dass es Zeit ist, schwere Geschütze aufzufahren. Seit April verheiratet und sind so gut, wie bei 0. Auch eine Anfrage bei dem für uns zuständigen Bundestagsabgeordneten Thierse hat nicht wirklich was gebracht. Bis jetzt. Auch keine Bestätigungsmail. Telefonisch nachgefragt, erhielt ich die Antwort, dass ich mich im Februar noch mal melden soll. Die Sache wäre weitergereicht und harrt der Beantwortung.

Das alles erinnert mich stark an die "Mischehegesetze". Nein, die gibt es nicht erst seit der braunen Ära. Die gab es schon früher. Theoretisch gibt es die ja auch nicht mehr.

Ich denke, es ist Zeit jetzt aufzuhören, bevor ich mich weiter steigere. Jedenfalls denken einige Bekannte über die Gründung eines Vereins nach. Ich glaube, dass es an der Zeit ist, diese Probleme mehr an die Öffentlichkeit zu bringen.
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Ron »

userhar hat geschrieben:Seit April verheiratet und sind so gut, wie bei 0.
Und warum macht deine Frau nicht den A1 Kurs in China ?
Dann steht doch dem Umzug nix mehr im Wege ?
Ist der bessere Weg als sich durchzuklagen.
Gruss
Ronny
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von mistervac »

Ron hat geschrieben:
userhar hat geschrieben:Seit April verheiratet und sind so gut, wie bei 0.
Und warum macht deine Frau nicht den A1 Kurs in China ?
Dann steht doch dem Umzug nix mehr im Wege ?
Ist der bessere Weg als sich durchzuklagen.
Gruss
Ronny
q.e.d. :

es ist mitunter sinnvoll. vom Baum der Erkenntnis zu naschen :idea:
mistervac, seit seiner Kindheit Chinafan, heute seine Träume lebend
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von userhar »

Hallo Ronny,

gerade hatte ich eine sehr lange Nachricht geschrieben. Die ist abgestürzt. Vielleicht auch besser so. Sollte ich in den nächsten 2 Tagen noch Zeit haben, werde ich einiges davon noch einmal formulieren. aber ich glaube, wir sprechen von verschiedenen dingen. vielleicht weiß ich morgen auch schon mehr.

Schönen Abend noch

Gruß Harald
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Wolpertinger »

Hi Leute,

denkt nicht dass ich das Forum, von dem ich einige supre Tips bekommen habe, vergessen hab.

Am vergangenen Mittwoch hat meine Frau ihr Visum bekommen.

Sie hat am 14.1. in GHZ ihr Interview absolviert und dann war 3 Wochen warten angesagt. Bis sich unser Ausländeramt gemeldet hat. Sprachtest ok!
Montag Interview beim Ausländeramt und am Mittwoch hat meine Frau ihre Pässe (bei uns hängt noch ein Kind dran) mit Visum übergeben bekommen.
Flug ist für nächstes Wochenende gebucht.

P.S. Ein One-Way-Ticket ist schwieriger zu bekommen als das Vistu [grins]

Freue mich irrsinnig.
Toi Toi Toi für alle, die noch nicht ganz so weit sind!

Wolpertinger
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von happyfuture »

Wolpertinger hat geschrieben:Hi Leute,

denkt nicht dass ich das Forum, von dem ich einige supre Tips bekommen habe, vergessen hab.

Am vergangenen Mittwoch hat meine Frau ihr Visum bekommen.

Sie hat am 14.1. in GHZ ihr Interview absolviert und dann war 3 Wochen warten angesagt. Bis sich unser Ausländeramt gemeldet hat. Sprachtest ok!
Montag Interview beim Ausländeramt und am Mittwoch hat meine Frau ihre Pässe (bei uns hängt noch ein Kind dran) mit Visum übergeben bekommen.
Flug ist für nächstes Wochenende gebucht.

P.S. Ein One-Way-Ticket ist schwieriger zu bekommen als das Vistu [grins]

Glückwunsch!

Denke, one-way-ticket ist nicht das Problem, aber mit one-way-ticket bleibst du an jedem Kontrollpunkt hängen, in China wie auch beim "Shengen" Zoll ...

Werner

Freue mich irrsinnig.
Toi Toi Toi für alle, die noch nicht ganz so weit sind!

Wolpertinger
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Re: Eheschliessung in DE + Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Ron »

Wolpertinger hat geschrieben: Freue mich irrsinnig.
Toi Toi Toi für alle, die noch nicht ganz so weit sind!
Wolpertinger
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Congraz vom mir, kann ich nachvollziehen
wie man sich fühlt wenn man das ganze Geschafft hat.
Wir wünschen Euch ne gute Zeit hier in good cold Germany.

Ronny
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