Monkey hat geschrieben:@GoodOldRob: Wenn die Eheschliessung erfolgreich angemeldet wurde (inkl. Befreiung von der Beibringung eines Ehefaehigkeitszeugnisses durch das OLG), und deine Frau haelt sich rechtmaessig (aus welchem Grund auch immer) zum in der Anmeldung angebenen Zeitpunkt hier auf, koennt ihr selbstverstaendlich an diesem Tag heiraten.
Moment, Moment, Moment... Sie benötigt kein A1 Sprachzertifikat, um hier zu heiraten?

Die Eheanmeldung sollte doch ziemlich einfach ablaufen, so wie meine Standesbeamtin mir das erklärt hat...
1. Ich muss meinen Personalausweis mitbringen (kein Problem)
2. Ich benötige einen Auszug aus dem Geburtenregister (beantragt bei der Stadtverwaltung meines Geburtsorts)
3. Eine aktuelle Meldebescheinigung (kann mir die Standesbeamtin dann jederzeit ausdrucken)
4. Ein aktueller Einkommensnachweis im Original (jederzeit vorhanden)
1. Sie muss ihren gültigen Reisepass mitbringen (Geschäftsvisum bis 01/2017 ist vorhanden)
2. Geburtsurkunde
3. Ehefähigkeitszeugnis
3.1. Geburtsurkunde, ausgestellt durch die zuständige Heimatbehörde (Notariat)
3.2. Eidesstattliche Erklärung über den Familienstand in Form einer Erklärung zur Niederschrift vor einem Notar (staatl. Notariat)
3.3. Eidesstattliche Erklärung, abzugeben vor dem deutschen Standesamt (mit Dolmetscher)
4. Einkommensnachweis (optional)
Das ist dann alles? Wenn ihr Geschäftsvisum dann zum angemeldeten Datum für die Eheschliessung noch gültig ist und sie dann hier ist, können wir einfach heiraten? Kein A1? Und auch sonst nichts weiter??? Sie kann dann auch ungefristet hier bleiben und bei mir wohnen? Das wäre ja ein absolutes Kinderspiel und sämtliche unserer Sorgen hätten wir uns umsonst gemacht (Stelle aufgeben für A1 etc)!
Ich meine, das wäre ja perfekt, aber meine Standesbeamtin hat mir den Prozess so erklärt, dass sie auf jeden Fall den A1 benötigt, um das Visum zur Eheschliessung zu bekommen, welches benötigt wird um hier zu heiraten.
Ich werde meine Verlobte noch nicht damit verrückt machen, das möchte ich mir erst einmal von offizieller Stelle bestätigen lassen (wer kann mir das bestätigen? Auländerbehörde?)
Bin gerade echt völlig verwirrt!
