Einfach mal selbst suchen!steph hat geschrieben:Gibt es diesbez. eine Liste im Internet?
Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis
- ingo_001
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Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Wie ich schon schrieb: Der eine Sachbearbeiter hat den Verdacht, dass eine Scheinehe vorliegt -> nur 1 Jahr AE - der andere hat diese Vermutung nicht -> 2 oder 3 Jahre AE.qpr hat geschrieben:Wo geht der Ermessungsspielraum ganz klar aus 28.1.6. hervor?ingo_001 hat geschrieben:Wie ich schon sagte: Einzelfallabhängig - und jeder Sachbearbeiter einer ABH hat da ggfs. einen Ermessensspielraum (Beispiel: Der eine vermutet eine Scheinehe - der andere nicht).
Geht auch ganz klar aus: 28.1.6. VwV AufenthG hervor
Gut, wenn du da einen siehst..... wirkliche Experten, die damit zu tun haben, sehen so einen Ermessungsspielraum weniger.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Ich habe doch ganz klar geschrieben, dass VOR DER ERTEILUNG DER AE (durch persönliches Erscheinen der Betreffenden) festgestellt wird, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer auf 3 Jahre befristeten AE vorliegen - oder eben noch (s. 28.1.6. VwV AufenthG) evtl. Rest-ZWEIFEL bestehen.steph hat geschrieben:Wenn etwas gesetzlich geregelt ist, dann kann es keinen Ermessensspielraum irgendwelcher Sachbearbeiter geben!!!
Und es gibt nun mal auch Fälle, die nicht eindeutig in die eine oder andere Richtung gehen.
Insofern liegt es sehr wohl im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters, ob er da ggfs. Restzweifel hat oder eben nicht - wo der eine zweifelt, tut es der andere ggfs. nicht.
Erst wenn DAS geklärt ist, wird eben (bei Restzweifel) eine 1-jährige AE erteilt - oder (wenn keine Zweifel bestehen) eine 3-Jährige.
Deswegen ja auch mein Tipp: Sich gar nicht erst so zu verhalten, dass evtl. Zweifel aufkommen könnten.
Dazu gehört neben dem Vorlegen der nötigen Unterlagen auch ein freundliches und sicheres Auftreten beider Eheleute.
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Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Simmt ja, es gibt ja nur noch die Plastik-ID-Karte - sorry hatte ich ganz vergessenvilarinha hat geschrieben:Bei Ingo ist das halt schon länger her .....
Den Aufkleber im Pass gibts ja auch schon lang nicht mehr
https://de.wikipedia.org/wiki/Elektroni ... haltstitel
Also hat meine Frau noch bis zum 30.08.2021 Zeit, bis aus dem Aufkleber eine Plastikkarte geworden sein muss.
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Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Info: Die Plastik-ID-Karte gibt es in Berlin nur noch in Ausnahmefällen.
Bis auf Weiteres werden die jeweiligen Aufenthaltstitel wieder in die betr. Reisepässe eingeklebt.
Hier der Link:
https://www.berlin.de/labo/willkommen-i ... ng/305289/
Bis auf Weiteres werden die jeweiligen Aufenthaltstitel wieder in die betr. Reisepässe eingeklebt.
Hier der Link:
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Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Hallo zusammen,
meine Frau hat nun Ihre Plastik ID Karte erhalten, sofort für 3 Jahre...
Nochmals dankeschön für Eure Hilfe!!!
Gruß
Steph
meine Frau hat nun Ihre Plastik ID Karte erhalten, sofort für 3 Jahre...
Nochmals dankeschön für Eure Hilfe!!!
Gruß
Steph
Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Drei Jahre werden "in der Regel" erteilt, wer von der Regel abweichen will, muß das begründen.
Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis
ganz genau so wurde es hier im Forum teilweise auch gesagt...Emil28 hat geschrieben:Drei Jahre werden "in der Regel" erteilt, wer von der Regel abweichen will, muß das begründen.
Ist aber wohl eher üblich, das die meisten ABH nur 1 Jahr geben, aber da kann man ja dann wohl Einspruch gegen einlegen... vielleicht verdienen die damit mehr, wenn man nach einem, und dann vielleicht nach 2 Jahren nochmals kommen muss?!
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Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Die Gründe, weshalb die Dauer der von den jeweiligen ABHs erteilten vorläufigen AEs variieren, wurden doch klar in diesem Thread genannt.
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Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis
ja... Restzweifel, Verdacht auf Scheinehe...ingo_001 hat geschrieben:Die Gründe, weshalb die Dauer der von den jeweiligen ABHs erteilten vorläufigen AEs variieren, wurden doch klar in diesem Thread genannt.
und wohl auch Ermessenssache des/der jeweiligen Sachbearbeiters/Sachbearbeiterin...
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cayman
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Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis
meine Frau hat in Brandenburg die erste nur für ein Jahr erhalten, uns wurde dies mit unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern begründet. Scheinehe nach 9 Jahren Ehe fällt in unserem Fall wohl weg
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis
cayman hat geschrieben:meine Frau hat in Brandenburg die erste nur für ein Jahr erhalten, uns wurde dies mit unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern begründet. Scheinehe nach 9 Jahren Ehe fällt in unserem Fall wohl weg
hallo cayman,
und wie ging es dann nach dem ersten Jahr weiter?
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Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Meine Frau hat direkt 3 Jahre bekommen und uns wurde auch mitgeteilt, dass sie nach den drei Jahren, wenn nix passiert, direkt unbefristet bekommt, weil sie A1 hat.
Auf die Frage, warum es z.B. in anderen Städten für manche nur 1 Jahr gibt meint er, dass es immer ne Einzelfallentscheidung sei. Wenn die Frau z.B. kein Deutsch könne, würde manche erstmal 1 Jahr geben. Wenn sie noch nie zuvor in Deutschland war, auch eher 1 Jahr.
Hab ich so nicht verstehen können, aber er meinte jedenfalls in unserer Stadt kriegen eigentlich alle aus dem asiatischen Raum 3 Jahre, da sie alle eher gebildet sind, schon Deutsch können und öfter hier waren.
Auf die Frage, warum es z.B. in anderen Städten für manche nur 1 Jahr gibt meint er, dass es immer ne Einzelfallentscheidung sei. Wenn die Frau z.B. kein Deutsch könne, würde manche erstmal 1 Jahr geben. Wenn sie noch nie zuvor in Deutschland war, auch eher 1 Jahr.
Hab ich so nicht verstehen können, aber er meinte jedenfalls in unserer Stadt kriegen eigentlich alle aus dem asiatischen Raum 3 Jahre, da sie alle eher gebildet sind, schon Deutsch können und öfter hier waren.
Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Man beantragt einfach gleich die 3 Jahre. Formloses Schreiben mit dem Antrag abgeben. Dann muss die Behörde schriftlich begründen warum sie keine 3 Jahre erteilen kann/will.
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Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Man beantragt - schriftlich?blur hat geschrieben:Man beantragt einfach gleich die 3 Jahre. Formloses Schreiben mit dem Antrag abgeben. Dann muss die Behörde schriftlich begründen warum sie keine 3 Jahre erteilen kann/will.
Da hat sich dann seit 2007 doch so einiges geändert.
Damals machten wir mit unserer ABH einen Termin aus, um das Visum zum Zuzug zum Ehegatten durch eine befristete AE ersetzen zu lassen.
Wir waren zum besagten Termin dort - und nach (aufgerundet) 10 Min. hatte meine Frau ihre 3-jährige AE.
Ganz ohne Antrag - und auch ohne Nachfrage seitens der ABH.
Unser Auftreten und die vorgelegten Unterlagen machten das offensichtlich überflüssig.
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