Dauer der Aufenthaltserlaubnis

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
Be_happy
Forumexperte
Forumexperte
Beiträge: 480
Registriert: 26.05.2012, 07:38

Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Be_happy »

steph hat geschrieben:Gibt es diesbez. eine Liste im Internet?
Einfach mal selbst suchen!
Benutzeravatar
ingo_001
Titan
Titan
Beiträge: 12205
Registriert: 02.09.2008, 14:41
Wohnort: Berlin
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 21 Mal

Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von ingo_001 »

qpr hat geschrieben:
ingo_001 hat geschrieben:Wie ich schon sagte: Einzelfallabhängig - und jeder Sachbearbeiter einer ABH hat da ggfs. einen Ermessensspielraum (Beispiel: Der eine vermutet eine Scheinehe - der andere nicht).

Geht auch ganz klar aus: 28.1.6. VwV AufenthG hervor :wink:
Wo geht der Ermessungsspielraum ganz klar aus 28.1.6. hervor?

Gut, wenn du da einen siehst..... wirkliche Experten, die damit zu tun haben, sehen so einen Ermessungsspielraum weniger.
Wie ich schon schrieb: Der eine Sachbearbeiter hat den Verdacht, dass eine Scheinehe vorliegt -> nur 1 Jahr AE - der andere hat diese Vermutung nicht -> 2 oder 3 Jahre AE.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Benutzeravatar
ingo_001
Titan
Titan
Beiträge: 12205
Registriert: 02.09.2008, 14:41
Wohnort: Berlin
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 21 Mal

Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von ingo_001 »

steph hat geschrieben:Wenn etwas gesetzlich geregelt ist, dann kann es keinen Ermessensspielraum irgendwelcher Sachbearbeiter geben!!!
Ich habe doch ganz klar geschrieben, dass VOR DER ERTEILUNG DER AE (durch persönliches Erscheinen der Betreffenden) festgestellt wird, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer auf 3 Jahre befristeten AE vorliegen - oder eben noch (s. 28.1.6. VwV AufenthG) evtl. Rest-ZWEIFEL bestehen.

Und es gibt nun mal auch Fälle, die nicht eindeutig in die eine oder andere Richtung gehen.

Insofern liegt es sehr wohl im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters, ob er da ggfs. Restzweifel hat oder eben nicht - wo der eine zweifelt, tut es der andere ggfs. nicht.

Erst wenn DAS geklärt ist, wird eben (bei Restzweifel) eine 1-jährige AE erteilt - oder (wenn keine Zweifel bestehen) eine 3-Jährige.

Deswegen ja auch mein Tipp: Sich gar nicht erst so zu verhalten, dass evtl. Zweifel aufkommen könnten.

Dazu gehört neben dem Vorlegen der nötigen Unterlagen auch ein freundliches und sicheres Auftreten beider Eheleute.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Benutzeravatar
ingo_001
Titan
Titan
Beiträge: 12205
Registriert: 02.09.2008, 14:41
Wohnort: Berlin
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 21 Mal

Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von ingo_001 »

vilarinha hat geschrieben:Bei Ingo ist das halt schon länger her .....
Den Aufkleber im Pass gibts ja auch schon lang nicht mehr ;)
Simmt ja, es gibt ja nur noch die Plastik-ID-Karte - sorry hatte ich ganz vergessen :oops:

https://de.wikipedia.org/wiki/Elektroni ... haltstitel

Also hat meine Frau noch bis zum 30.08.2021 Zeit, bis aus dem Aufkleber eine Plastikkarte geworden sein muss.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Benutzeravatar
ingo_001
Titan
Titan
Beiträge: 12205
Registriert: 02.09.2008, 14:41
Wohnort: Berlin
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 21 Mal

Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von ingo_001 »

Info: Die Plastik-ID-Karte gibt es in Berlin nur noch in Ausnahmefällen.
Bis auf Weiteres werden die jeweiligen Aufenthaltstitel wieder in die betr. Reisepässe eingeklebt.

Hier der Link:

https://www.berlin.de/labo/willkommen-i ... ng/305289/
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
steph
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 570
Registriert: 09.10.2011, 19:14
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von steph »

Hallo zusammen,

meine Frau hat nun Ihre Plastik ID Karte erhalten, sofort für 3 Jahre...
Nochmals dankeschön für Eure Hilfe!!!


Gruß
Steph
Emil28
Mitglied
Mitglied
Beiträge: 80
Registriert: 29.12.2015, 07:34

Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Emil28 »

Drei Jahre werden "in der Regel" erteilt, wer von der Regel abweichen will, muß das begründen.
steph
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 570
Registriert: 09.10.2011, 19:14
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von steph »

Emil28 hat geschrieben:Drei Jahre werden "in der Regel" erteilt, wer von der Regel abweichen will, muß das begründen.
ganz genau so wurde es hier im Forum teilweise auch gesagt...
Ist aber wohl eher üblich, das die meisten ABH nur 1 Jahr geben, aber da kann man ja dann wohl Einspruch gegen einlegen... vielleicht verdienen die damit mehr, wenn man nach einem, und dann vielleicht nach 2 Jahren nochmals kommen muss?!
Benutzeravatar
ingo_001
Titan
Titan
Beiträge: 12205
Registriert: 02.09.2008, 14:41
Wohnort: Berlin
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 21 Mal

Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von ingo_001 »

Die Gründe, weshalb die Dauer der von den jeweiligen ABHs erteilten vorläufigen AEs variieren, wurden doch klar in diesem Thread genannt.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
steph
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 570
Registriert: 09.10.2011, 19:14
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von steph »

ingo_001 hat geschrieben:Die Gründe, weshalb die Dauer der von den jeweiligen ABHs erteilten vorläufigen AEs variieren, wurden doch klar in diesem Thread genannt.
ja... Restzweifel, Verdacht auf Scheinehe...
und wohl auch Ermessenssache des/der jeweiligen Sachbearbeiters/Sachbearbeiterin...
cayman
VIP
VIP
Beiträge: 1258
Registriert: 29.04.2012, 02:18
Wohnort: Changzhou
Hat sich bedankt: 21 Mal
Danksagung erhalten: 15 Mal

Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von cayman »

meine Frau hat in Brandenburg die erste nur für ein Jahr erhalten, uns wurde dies mit unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern begründet. Scheinehe nach 9 Jahren Ehe fällt in unserem Fall wohl weg
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
steph
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 570
Registriert: 09.10.2011, 19:14
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von steph »

cayman hat geschrieben:meine Frau hat in Brandenburg die erste nur für ein Jahr erhalten, uns wurde dies mit unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern begründet. Scheinehe nach 9 Jahren Ehe fällt in unserem Fall wohl weg

hallo cayman,

und wie ging es dann nach dem ersten Jahr weiter?
Benutzeravatar
Phytagoras
VIP
VIP
Beiträge: 1789
Registriert: 03.12.2009, 20:54
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Phytagoras »

Meine Frau hat direkt 3 Jahre bekommen und uns wurde auch mitgeteilt, dass sie nach den drei Jahren, wenn nix passiert, direkt unbefristet bekommt, weil sie A1 hat.

Auf die Frage, warum es z.B. in anderen Städten für manche nur 1 Jahr gibt meint er, dass es immer ne Einzelfallentscheidung sei. Wenn die Frau z.B. kein Deutsch könne, würde manche erstmal 1 Jahr geben. Wenn sie noch nie zuvor in Deutschland war, auch eher 1 Jahr.
Hab ich so nicht verstehen können, aber er meinte jedenfalls in unserer Stadt kriegen eigentlich alle aus dem asiatischen Raum 3 Jahre, da sie alle eher gebildet sind, schon Deutsch können und öfter hier waren.
blur
VIP
VIP
Beiträge: 2102
Registriert: 06.08.2011, 12:43
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von blur »

Man beantragt einfach gleich die 3 Jahre. Formloses Schreiben mit dem Antrag abgeben. Dann muss die Behörde schriftlich begründen warum sie keine 3 Jahre erteilen kann/will.
Benutzeravatar
ingo_001
Titan
Titan
Beiträge: 12205
Registriert: 02.09.2008, 14:41
Wohnort: Berlin
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 21 Mal

Re: Dauer der Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von ingo_001 »

blur hat geschrieben:Man beantragt einfach gleich die 3 Jahre. Formloses Schreiben mit dem Antrag abgeben. Dann muss die Behörde schriftlich begründen warum sie keine 3 Jahre erteilen kann/will.
Man beantragt - schriftlich?

Da hat sich dann seit 2007 doch so einiges geändert.

Damals machten wir mit unserer ABH einen Termin aus, um das Visum zum Zuzug zum Ehegatten durch eine befristete AE ersetzen zu lassen.

Wir waren zum besagten Termin dort - und nach (aufgerundet) 10 Min. hatte meine Frau ihre 3-jährige AE.

Ganz ohne Antrag - und auch ohne Nachfrage seitens der ABH.
Unser Auftreten und die vorgelegten Unterlagen machten das offensichtlich überflüssig.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Ahrefs [Bot], Semrush [Bot] und 1 Gast