Aufenthaltserlaubnis für chinesische Ehepartnerin beantragen

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MartinE
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Aufenthaltserlaubnis für chinesische Ehepartnerin beantragen

Beitrag von MartinE »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

es würde mich sehr freuen, wenn jemand seine/ihre Erfahrungen mit der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für den chinesischen Ehepartner mit mir teilen möchte. Unsere Situation ist folgende: Im letzten August haben wir in Deutschland geheiratet. Wir kennen uns seit 2006 und haben in Deutschland gemeinsam unser ganzes Studium inkl. Promotion (die fast fertig ist) absolviert. Meine Frau spricht also hervorragend Deutsch und hat bisher einen Aufenthaltstitel für das Studium gehabt, der aber im Juni abläuft und daher verlängert werden muss.

Wir haben auch schon einen Termin bei der zuständigen Behörde und haben uns informiert, welche Unterlagen wir außer den üblichen brauchen: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, meinen Gehaltsnachweis und eine Bescheinigung, dass meine Frau über mich bei der Krankenkasse familienversichert ist.
Soweit eigentlich alles ganz klar. Trotzdem würde ich gerne wissen, ob jemand noch Tipps und Ratschläge hat, was wir unbedingt tun/vermeiden sollten, damit alles glatt über die Bühne geht. Insbesondere möchten wir natürlich vermeiden, dass bei dem Beamten Verdachtsmomente für eine Scheinehe, die wir definitiv nicht führen :D , entstehen. Wurde bei euch z.B. kritisch zu euren Lebens- und Einkommensverhältnissen nachgehakt oder wurden andere Fragen gestellt, mit denen man vielleicht nicht rechnet?

Vermutlich wirkt das jetzt sehr übervorsichtig von mir. Ich würde mich aber freuen, wenn ihr mich von euren Erfahrungen profitieren lasst, damit wir keine dummen Fehler machen, die vermeidbar sind. Ich freue mich über jede Antwort und bedanke mich fürs Lesen meines ersten Posts in diesem Forum :wink:

Viele Grüße
Martin
Schneeti
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Re: Aufenthaltserlaubnis für chinesische Ehepartnerin beantr

Beitrag von Schneeti »

MartinE hat geschrieben:Wir haben auch schon einen Termin bei der zuständigen Behörde und haben uns informiert, welche Unterlagen wir außer den üblichen brauchen: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, meinen Gehaltsnachweis und eine Bescheinigung, dass meine Frau über mich bei der Krankenkasse familienversichert ist.
Soweit eigentlich alles ganz klar. Trotzdem würde ich gerne wissen, ob jemand noch Tipps und Ratschläge hat, was wir unbedingt tun/vermeiden sollten, damit alles glatt über die Bühne geht. Insbesondere möchten wir natürlich vermeiden, dass bei dem Beamten Verdachtsmomente für eine Scheinehe, die wir definitiv nicht führen :D , entstehen. Wurde bei euch z.B. kritisch zu euren Lebens- und Einkommensverhältnissen nachgehakt oder wurden andere Fragen gestellt, mit denen man vielleicht nicht rechnet?

Vermutlich wirkt das jetzt sehr übervorsichtig von mir. Ich würde mich aber freuen, wenn ihr mich von euren Erfahrungen profitieren lasst, damit wir keine dummen Fehler machen, die vermeidbar sind. Ich freue mich über jede Antwort und bedanke mich fürs Lesen meines ersten Posts in diesem Forum :wink:
Hallo Martin,
erstmal herzlich willkommen im Forum.

Zu deiner Frage kann ich eigentlich nur sagen: Mach dir keinen Kopf. Meine Frau und ich standen von der selben Situation (ist allerdings schon 8 Jahre her), Ort des Antrags war damals München (nur aus Interesse - wo ist es bei euch?).
Den schwierigeren Teil - das Heiraten - habt ihr ja schon hinter euch. Eigentlich braucht deine Frau also nur die Dokumente vorlegen und kriegt den Aufkleber (nee, heute ist das doch ein Kärtchen, oder?). Aufs Amt gegangen ist meine Frau damals ohne mich, weil ich mittlerweile in einer anderen Stadt gearbeitet hab - ging aber trotzdem reibungslos durch. Termin brauchte sie übrigens auch nicht, aber das mag von Ort zu Ort anders sein.

Also, ganz entspannt hingehen, Dokumente abgeben und die AE abholen :) Viel Glück!
itzi
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Re: Aufenthaltserlaubnis für chinesische Ehepartnerin beantr

Beitrag von itzi »

Eine Scheinehe nachzuweisen funktioniert nur, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt - nachvollziehbare -, sich wer in seinem Beamtenalltag in Euren Fall reinkniet bzw. "falsche Schlussfolgerungen zieht" und ""loslegt"".

Dr-Paare, keine große Sorge. Außer da will Euch einer wirklich "was", warum auch immer.

Anhaltspunkte, Verdachtspunkte... Da ist für Nicht-Juristen noch schwerer zu greifen, als es für Fachjuristen ist, die über solche und andere Themen verschiedene Meinungen haben und locker so viel schreiben könnten, wie Ihr über Eures.

Wer weiß... Vielleicht seid Ihr ja auch mal der Lichtblick einer/s Sachbearbeiter/in, dass da nicht nur so Puffotter...
blur
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Re: Aufenthaltserlaubnis für chinesische Ehepartnerin beantr

Beitrag von blur »

MartinE hat geschrieben:Wir haben auch schon einen Termin bei der zuständigen Behörde und haben uns informiert, welche Unterlagen wir außer den üblichen brauchen: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, meinen Gehaltsnachweis und eine Bescheinigung, dass meine Frau über mich bei der Krankenkasse familienversichert ist.
Da haben sie euch aber großen Mist erzählt bei der Ausländerbehörde. Bei Ehegatten von Deutschen (ich nehme an, dass du einer bist) bedarf es keiner Nachweise für die Sicherung des Lebensunterhalts. Weder Mietvertrag, noch eine Nebenkostenabrechnung, noch eine Gehaltsabrechnung und auch keine Versicherungsbescheinigung brauchen die. Das bräuchten sie nur wenn du kein Europäer wärst.
Mehr als die Heiratsurkunde brauchen die nicht, das war auch alles was sie von uns verlangt hatten.
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edmund27
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Re: Aufenthaltserlaubnis für chinesische Ehepartnerin beantr

Beitrag von edmund27 »

Genau wie blur es geschildert hat. Es genügt die deutsche Heiratsurkunde und dann müssen sie die Aufenthaltsgenehmigung erteilen. Alles Andere ist nicht notwendig. 8)
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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Re: Aufenthaltserlaubnis für chinesische Ehepartnerin beantr

Beitrag von egon »

Aus meiner Erfahrung wird Deutschen beim Ehegattennachzug des ausländischen Ehepartners besonders gern in die Suppe gespuckt. Auf unseren Antrag vom Sept. 2014 haben wir, bis auf ein fappiges Telefonat, noch nicht einmal Antwort erhalten.
Aber genau deshalb hat die Schweiz nun auch einen Steuerzahler mehr....
Wenn die Ausländerbehörde in Fall des TS schon solche zahlreichen Nachweise haben will, obwohl es lt. gesetz nicht so ist, würde mich es nicht wundern, wenn die noch auf dem A1 rumreiten, obwohl die Frau sich auch problemlos auf dem Amt mit denen auf Deutsch unterhalten kann. Das war übrigens einer der Gründe, die uns per Telefon mitgeteilt wurden.
Wer kriecht, der stolpert nicht.
MartinE
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Re: Aufenthaltserlaubnis für chinesische Ehepartnerin beantr

Beitrag von MartinE »

Hallo zusammen,

erst mal vielen Dank euch allen für eure ausführlichen Antworten auf meine Frage. Es ist wirklich sehr nett von euch, dass ihr euch die Zeit dafür genommen habt.

Insgesamt klingt es ja so, als ob die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis im Regelfall eher unproblematisch verläuft. Das ist schon mal sehr beruhigend.
Dass rein rechtlich gesehen eigentlich nur die Ehe mit einem Deutschen für den Aufenthaltstitel nachgewiesen werden muss, ist aber wirklich sehr gut zu wissen. Es ist zwar bestimmt keine schlaue Idee, sich der Behörde gegenüber querzustellen, aber es schadet auch garantiert nicht, seine Rechte zu kennen. Wer weiß, an welchen Sachbearbeiter man gerät und ob der nicht auch mal einen schlechten Tag hat... Wir werden die geforderten Unterlagen einfach mitbringen und können unserem Termin hoffentlich entspannt entgegensehen.

Das Interesse an meinem Einkommen könnte sich vielleicht auch auf folgende Regel beziehen, die angeblich seit 2007 in Kraft ist: Falls das Einkommen nicht für den gemeinsamen Lebensunterhalt ausreicht, kann geprüft werden, ob des dem deutschen Ehepartner prinzipiell auch zumutbar wäre, die Ehe im Heimatland des ausländischen Partners zu führen. Weiß dazu jemand etwas Genaueres?

Erschreckend finde ich aber den Beitrag von egon. Ich hätte nicht vermutet, dass sich die Behörde auch so sehr verweigern kann, dass ihr euch gezwungen gesehen habt, deswegen auszuwandern! Oder habe ich das falsch verstanden? Zumindest am Sprachnachweis sollte es in unserem Fall aber nichts zu bemängeln geben, denn für das Studium in Deutschland musste meine Frau bereits das DSH-Zertifikat erwerben.

Ich werde hier demnächst berichten, wie die Geschichte ausgegangen ist. Drückt uns die Daumen :wink:

Viele Grüße
Martin
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edmund27
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Re: Aufenthaltserlaubnis für chinesische Ehepartnerin beantr

Beitrag von edmund27 »

Um die Ehe im Heimatland des Partners zu führen, dazu müsste Sie ausgewiesen werden. Aber da gibt es nach meinen Infos, kein Gericht , das sowas entscheiden würde. :mrgreen:
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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Re: Aufenthaltserlaubnis für chinesische Ehepartnerin beantr

Beitrag von egon »

MartinE hat geschrieben:Hallo zusammen,
Falls das Einkommen nicht für den gemeinsamen Lebensunterhalt ausreicht, kann geprüft werden, ob des dem deutschen Ehepartner prinzipiell auch zumutbar wäre, die Ehe im Heimatland des ausländischen Partners zu führen. Weiß dazu jemand etwas Genaueres?

Erschreckend finde ich aber den Beitrag von egon. Ich hätte nicht vermutet, dass sich die Behörde auch so sehr verweigern kann, dass ihr euch gezwungen gesehen habt, deswegen auszuwandern! Oder habe ich das falsch verstanden? Zumindest am Sprachnachweis sollte es in unserem Fall aber nichts zu bemängeln geben, denn für das Studium in Deutschland musste meine Frau bereits das DSH-Zertifikat erwerben.

Ich werde hier demnächst berichten, wie die Geschichte ausgegangen ist. Drückt uns die Daumen :wink:

Viele Grüße
Martin
Uns wurde damals gesagt, dass das Schengenvisum meiner Frau nur für Tourismus und Besuche gilt und sie damit in Deutschland keine Aufenthaltsbewilligung beantragen kann.
Auch das Ablegen des Deutschtests in Deutschland sei nicht möglich, da sie dafür ein Sprachvisum benötigt. Falls sie das Zertifikat von einer dt. Schule bringt, werden sie es anerkennen. Sie muss zurück nach China und dort A1 machen, dann nationales Visum beantragen. Auf meinen Einwand, dass die Kurse in Shanghai ausgebucht seien und es so sehr lange dauern kann, bis sie von dort das Zertifikat hat, wurde mir gesagt, es sei zumutbar, bis zu 1,5 Jahre getrennt zu leben. Und ich hätte auch die Möglichkeit, weiter in China zu leben, wenn ich unbedingt mit meiner Frau zusammen leben möchte.
Und genau da hat sich die ABH etwas weit aus dem Fenster gelehnt.
Denn es ist dem dt. Ehepartner nur dann zuzumuten im Heimatland des Ehepartners zu leben, wenn er u.a. die Sprache des Landes so beherrscht, dass er den Alltag in Beruf und Freizeit damit bestreiten kann.
Da steht aber nichts im dt. Gesetz, nach welchem Niveau.
Also besser nicht bei der ABH "Ni Hao" sagen, Könnte eventuell schon reichen. :shock: :shock: :shock:
Wenn ich nachweisen könnte, zu 1/16 EU-Ausländer zu sein, bräuchte meine Frau aber dann kein A1 Zertikat.
Und wenn ich so sehe, wie momentan Aufenthaltsbewilligungen und Duldungen "verschenkt" werden, dann kommt mir noch der Kaffee von vorgestern wieder hoch.... :evil: :evil: :evil:
Wer kriecht, der stolpert nicht.
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