Shenyang hat geschrieben:
@Taiyang: Ich habe weder vor, während noch nach dem Studienabschluss (insgesamt) zwei Jahre Berufserfahrung gesammelt. Verstehe ich das so, dass dein Agent meint, dass ich als Master-Absolvent ohne insgesamt zwei Jahre Arbeitserfahrung eine Arbeitserlaubnis bekommen kann?
Damals (2009) war das anscheinend moeglich. kA wie das jetzt ist. Mit einem MA bist du ja automatisch aelter und hast auch mehr Erfahrung, was evtl. als gleichwertig zu BA + 2 Jahre Arbeitserfahrung angesehen wird. Was willst du fuer einen Job hier machen? Wenn es etwas ist, wofuer man ganz sicher einen Auslaender braucht (also irgendwas mit Sprache und Kultur, ausser Sprachlehrer), dann koennte ich mir vorstellen, dass es da einfacher ist, dich auch so einzustellen, als wenn du einen Job machen willst, fuer den es hier etliche Chinesen gibt (Software programmieren oder so).
Edit: habe gerade gesehen dass du schon geschrieben hast, was du machen willst. Ich bin nicht mehr so ganz auf dem aktuellsten Stand was sowas angeht, aber frueher brauchte man als Firma ein bestimmtes Kapital usw. um ueberhaupt einen Auslaender legal einstellen zu koennen. Ich musste beim Beantragen und Verlaengern meiner Arbeitserlaubnis jedes Mal die Business License von meiner Firma vorlegen & zumindest das wurde wirklich ueberprueft. Sofern sich das nicht grundlegend geaendert hat, muesstest du erstmal rauskriegen, ob deine 2-Mann-Firma ueberhaupt in der Lage ist, dich legal einzustellen. Wenn nicht bleibt nur der Agent, der dich dann an irgendeiner Briefkastenfirma anstellt & da sind die 2 Jahre dann auch egal.
Edit2: Moment, wo ist canti hin?