Und das ist genau das, was ich mir auch gerade gedacht habe. Habe die Seiten schon ausgedruckt und ich werde schön, 20 vor 6 im Meldeamt aufschlagen und dort in einen Sitzstreik treten, bis die das anerkennen.jejeme hat geschrieben:Wenn man dann in Deutschland ist und das Standesamt hat dazu eine andere Meinung, dann druckt man halt mal die entsprechende Seite des Deutschen Generalkonsulates in Hongkong aus. Meistens gibt es da nur X-Meinungen, weil es für die Leute eine neue Situation ist. Die haben so eine Heiratsurkunde aus Hongkong halt oft noch nie gesehen. So hab ich es auch gemacht und es war kein Problem. Bei mir hat selbst das Finanzamt für die Steuerklasse 3 die Englische Urkunde akzeptiert ohne das ich da nochmal nachlegen musste.
Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum
Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum
Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum
Da muss ich Luigi Recht geben. Gehe zu 10 Ämtern und Du bekommst 11 verschiedene Meinungen zum gleichen Sachverhalt !!!
Ich weiß wovon ich spreche, denn ich bin auch Beamter
Unser hiesiges Standesamt verlangt für die Nachbeurkundung eine Geburtsurkunde und eine Ledigkeitsbescheinigung (!!!) meiner Frau.
Das tolle ist nur, dass ihre Heimatbehörde ihr eine solche Bescheinigung nicht ausstellen will. Die haben erst seit 2007 Computer und können daher nicht sehen, was vorher war !
Da machste nix!
Und jetzt zeig dem hiesigen Standesbeamten mal den Ausdruck des Deutschen Generalkonsulates in Hongkong! Was der wohl dazu sagen wird ?
Natürlich haben wir die Urkunde mit Apostille und die ist rechtskräftig in D.
Aber was glaubst Du, wirst Du in vielen Ämtern wohl hören ??? Na: die Amtssprache ist deutsch!
Deshalb sehe ich für uns eine Nachbeurkundung schon vorteilhaft an. Nur ist da in meiner Heimatstadt leider nichts zu machen.
Auch zum FZV habe ich in anderen Foren schon wahre Horrormeldungen gelesen.
Die Beantragung war hier allerdings total einfach. Sowohl im Konsulat in Guangzhou für meine Frau, als auch hier bei mir im Ausländeramt.
Ich hoffe nur, dass sie ihr Visum nun auch recht zügig erhält und endlich herkommen kann.
Gruß vom Knsul
Ich weiß wovon ich spreche, denn ich bin auch Beamter
Unser hiesiges Standesamt verlangt für die Nachbeurkundung eine Geburtsurkunde und eine Ledigkeitsbescheinigung (!!!) meiner Frau.
Das tolle ist nur, dass ihre Heimatbehörde ihr eine solche Bescheinigung nicht ausstellen will. Die haben erst seit 2007 Computer und können daher nicht sehen, was vorher war !
Da machste nix!
Und jetzt zeig dem hiesigen Standesbeamten mal den Ausdruck des Deutschen Generalkonsulates in Hongkong! Was der wohl dazu sagen wird ?
Natürlich haben wir die Urkunde mit Apostille und die ist rechtskräftig in D.
Aber was glaubst Du, wirst Du in vielen Ämtern wohl hören ??? Na: die Amtssprache ist deutsch!
Deshalb sehe ich für uns eine Nachbeurkundung schon vorteilhaft an. Nur ist da in meiner Heimatstadt leider nichts zu machen.
Auch zum FZV habe ich in anderen Foren schon wahre Horrormeldungen gelesen.
Die Beantragung war hier allerdings total einfach. Sowohl im Konsulat in Guangzhou für meine Frau, als auch hier bei mir im Ausländeramt.
Ich hoffe nur, dass sie ihr Visum nun auch recht zügig erhält und endlich herkommen kann.
Gruß vom Knsul
Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum
Dann geh mir besser aus dem WegKonsul hat geschrieben: Ich weiß wovon ich spreche, denn ich bin auch Beamter
Und genau so war es. Du konntest diskutieren was du wolltest. Bester Spruch war: "Ja, sie können doch nicht von uns verlangen Englisch (oder chinesisch) zu können. Da dachte ich auch nur... oMG.Konsul hat geschrieben: Natürlich haben wir die Urkunde mit Apostille und die ist rechtskräftig in D.
Aber was glaubst Du, wirst Du in vielen Ämtern wohl hören ??? Na: die Amtssprache ist deutsch!
Auch der Ausdruck von Botschaften etc. brachte nichts. Das Totschlagargument ist halt ihr ver********** Verwaltungsgesetz und damit hast du keine Chance. Unterton ist natürlich, wenns dir nicht passt kannst du ja klagen.
Ich habe sie gefragt warum ich das bezahlen soll, wenn die das brauchen. Aber was willst du mit denen diskutieren? Habe ihnen wenigstens mal die Meinung gesagt
Auch die Tatsache doch bitte einfach den VERSCHISSENEN Eintrag zu ändern, nein geht nicht. Da die Urkunde nicht anerkannt wird. Bin zwar verheiratet aber auch doch irgendwie nicht, weil ist ja nicht Deutsch, sondern in Klingonisch.
Können mich alle mal am Arsch lecken. Dreckspuff!
Edit: Bevor wieder jemand rumheult, von wegen wie es in den Wald hineinruft bla bla. Ich war natürlich nett, aber ich hab ihnen auch gesagt das ich für sowas mittlerweile 0 Verständnis mehr habe. Haben Sie auch verstanden und mir beigepflichtet, aber das können sie sich auch mal ...
Gruß
Waluigi
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Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum
Wurde nicht sogar vor kurzem diskutiert das mit der deutschen Sprache ins GG zu schreiben? Von wegen Integration und so.
Doch, die Urkunde ist/wird anerkannt (sonst haettest Du auch ein echtes Problem). Nur leider ist ohne Uebersetzung unbekannt was der Inhalt der anerkannten Urkunde ist.
Doch, die Urkunde ist/wird anerkannt (sonst haettest Du auch ein echtes Problem). Nur leider ist ohne Uebersetzung unbekannt was der Inhalt der anerkannten Urkunde ist.
Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum
Verstehe deine Argumentation, aber mal ganz ehrlich das macht keinen Sinn. Entweder ich erkenne etwas an oder ich tue das nicht.tigerprawn hat geschrieben:Wurde nicht sogar vor kurzem diskutiert das mit der deutschen Sprache ins GG zu schreiben? Von wegen Integration und so.
Doch, die Urkunde ist/wird anerkannt (sonst haettest Du auch ein echtes Problem). Nur leider ist ohne Uebersetzung unbekannt was der Inhalt der anerkannten Urkunde ist.
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Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum
Ich verstehe Deine Argumentation nicht ganz. Sollten Standesbeamten Deiner Meinung alle Staaten wie Staaten mit unsicherem Urkundenwesen behandeln (d.h vertrauensanwaltliche Pruefung,d.h. 500€ Gebuehr 6Monate?). Oder sollten die Standesbeamten alle Sprachen lesen koennen um z.b eine russische Heiratsurkunde mit Apostille verstehen zu koennen
Oder sollte der Steuerzahler fuer die Uebersetzung Deiner Urkunde bezahlen?
Oder sollte der Steuerzahler fuer die Uebersetzung Deiner Urkunde bezahlen?
Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum
Ich bin einfach der Meinung, wenn die deutsche Botschaft schreibt das die Urkunde so in Deutschland gültigt ist und man somit verheiratet ist, sollte man im Nachhinein nicht rumlabern, von wegen wir verstehen das alles nicht. Entweder komplett anerkennen oder dazuschreiben das sie übersetzt und erneut legalisiert werden muss. Denn es geht ja nicht nur um die Übersetzung sondern auch um die notarielle / eidesstattliche Übersetzung / zum 100sten mal Beglaubigung.tigerprawn hat geschrieben:Ich verstehe Deine Argumentation nicht ganz. Sollten Standesbeamten Deiner Meinung alle Staaten wie Staaten mit unsicherem Urkundenwesen behandeln (d.h vertrauensanwaltliche Pruefung,d.h. 500€ Gebuehr 6Monate?). Oder sollten die Standesbeamten alle Sprachen lesen koennen um z.b eine russische Heiratsurkunde mit Apostille verstehen zu koennen
Oder sollte der Steuerzahler fuer die Uebersetzung Deiner Urkunde bezahlen?
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Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum
Die Urkunde muss nur von einem vereidigten Uebersetzer uebersetzt werden. Eine weitere Beglaubigung ist nicht notwendig.
Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum
Das ist für mich wie eine Beglaubigung. Sonst könnte ich sie ja auch übersetzen.
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Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum
Kopie der Heiratsurkunde mit Apostille bescheinigt nur, das diese Kopie von allen Staaten des Haager Übereinkommens als legale Kopie anerkannt wird. Nicht mehr und auch nicht weniger. Mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung ( noch ist die gültige Amtssprache in der BRD Deutsch ) kann man zum Meldeamt gehen und diese Ehe anerkennen lassen.....ab diesem Zeitpunkt gilt man in der BRD als offiziell verheiratet. Und kann, wenn man auch zusammen an einem Wohnort in der BRD gemeldet ist und gemeinsam dort lebt, entsprechend die Steuerklasse wechseln......
Eine Nachbeurkundung beim Standesamt ist eine ganz andere Sache. Dabei wird dann eine deutsche Heiratsurkunde >> Stichwort ein Familienbuch angelegt. Das muss man nicht, kann man aber.......erleichtert dann eventuell weiter behördliche Amtsgänge......
Eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille kann anerkannt werden. Das liegt im Ermessungsspielraum des jeweiligen Bearbeiters. Grundsächlich hat er aber ein Anrecht auf eine beglaubigte deutsche Übersetzung. Also kein Grund zur Aufregung.
Übrigens gilt das auch für andere Dokumente. Stichwort Maschinenrichtlinie: jeder Arbeiter hat ein Anrecht auf eine deutsche Betriebsanleitung einer Maschine oder eines anderen Gerätes. Das ist via Gesetz verankert und gilt für auch für jegliches Zeugs (Lebensmittel, Medikamente, Werkzeuge, Multimedia,.......) was wir so kaufen......Nicht nur in der BRD.
Eine Nachbeurkundung beim Standesamt ist eine ganz andere Sache. Dabei wird dann eine deutsche Heiratsurkunde >> Stichwort ein Familienbuch angelegt. Das muss man nicht, kann man aber.......erleichtert dann eventuell weiter behördliche Amtsgänge......
Eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille kann anerkannt werden. Das liegt im Ermessungsspielraum des jeweiligen Bearbeiters. Grundsächlich hat er aber ein Anrecht auf eine beglaubigte deutsche Übersetzung. Also kein Grund zur Aufregung.
Übrigens gilt das auch für andere Dokumente. Stichwort Maschinenrichtlinie: jeder Arbeiter hat ein Anrecht auf eine deutsche Betriebsanleitung einer Maschine oder eines anderen Gerätes. Das ist via Gesetz verankert und gilt für auch für jegliches Zeugs (Lebensmittel, Medikamente, Werkzeuge, Multimedia,.......) was wir so kaufen......Nicht nur in der BRD.
Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum
Also wir müssen hier nicht einer Meinung sein, dass ist im Prinzip genau das was ich meine. Jede Behörde macht wie sie es denkt... siehe Gehalts- und Wohnraumnachweis.
Egal, wir drehen uns hier nur im Kreis. Aber ich finds schön, dass es für euch genauso verwirrend ist, wie für mich. Zweifel ich dann doch nicht ganz so stark an mir selbst.
Jop, aber auf der Website der deutschen Botschaft steht, das es erkannt wird. Warum sieht das die ABH / Meldeamt anders, obwohl es auch Deutschland ist?noodlesoup hat geschrieben:Eine englischsprachige Heiratsurkunde mit Apostille kann anerkannt werden. Das liegt im Ermessungsspielraum des jeweiligen Bearbeiters. Grundsächlich hat er aber ein Anrecht auf eine beglaubigte deutsche Übersetzung. Also kein Grund zur Aufregung.
Egal, wir drehen uns hier nur im Kreis. Aber ich finds schön, dass es für euch genauso verwirrend ist, wie für mich. Zweifel ich dann doch nicht ganz so stark an mir selbst.
Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum
Von welcher ABH sprichst du eigentlich die ganze Zeit? Die Dokumente werden ja in China durch das Deutsche Konsulat geprüft und dann zur Ausländerbehörde geschickt. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, wo die Dokumente zurück geschickt wurden und um eine Übersetzung gebeten wurde.Luigi hat geschrieben:Jop, aber auf der Website der deutschen Botschaft steht, das es erkannt wird. Warum sieht das die ABH / Meldeamt anders, obwohl es auch Deutschland ist?
Korrekt. Und darüber hinaus: Wer in Hongkong heiratet, gilt auch im Deutschen Rechtsraum als verheiratet. Die Urkunde ist so anzuerkennen - siehe Webseite des Deutschen Konsulates in Hongkong.noodlesoup hat geschrieben:Kopie der Heiratsurkunde mit Apostille bescheinigt nur, das diese Kopie von allen Staaten des Haager Übereinkommens als legale Kopie anerkannt wird.
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Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum
Ich habe es erlebt dass die zustarndige ABH eine Uebersetzung verlangt hat.
Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum
Wenn das passiert, kann man natürlich ohne Probleme Widerspruch einlegen. Wann soll das gewesen sein. Wurde in Hongkong geheiratet?tigerprawn hat geschrieben:Ich habe es erlebt dass die zustarndige ABH eine Uebersetzung verlangt hat.
Re: Erfahrungsbericht: Heirat in Hongkong und FZF-Visum
ABH / Meldeamt Erfurt. Es geht ums ummelden nicht ums Visum. Das eine hat aber irgendwie mit dem anderen zu tun.jejeme hat geschrieben: Von welcher ABH sprichst du eigentlich die ganze Zeit? Die Dokumente werden ja in China durch das Deutsche Konsulat geprüft und dann zur Ausländerbehörde geschickt. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, wo die Dokumente zurück geschickt wurden und um eine Übersetzung gebeten wurde.
Widerspruch gegen was? Gegen das deutsche Gesetz? Na dann HF.jejeme hat geschrieben: Wenn das passiert, kann man natürlich ohne Probleme Widerspruch einlegen. Wann soll das gewesen sein. Wurde in Hongkong geheiratet?
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