Dazu eine Frage, am 11.9. haben wir ja nun unseren Termin bei der ABH und Botschafft. Danach sollten wir ja dann bescheid bekommen wann meine Frau nach Deutschland kommen darf.Squire hat geschrieben:[...]
Das FZV ist 90 Tage gültig - sobald Deine Frau in Deutschland ist meldest Du sie bei der Meldebehörde in Deiner Gemeinde/Stadt an. Läßt im Standesamt die Eheschließung vermerken (deutsche Eheurkunde ist nicht nötig) und tigerst dann mit der Bestätigung der Meldebehörde wieder auf die Ausländerbehörde und stellt einen Antrag auf den Aufenthaltstitel[...]
Am 23.12.13 bis zum 21.1.14 sind wir beide aber in China, gibt es da ein Problem mit dem beantragen des Aufenthaltstitels? Ich meine gelesen zu haben das dieser 2 bis 3 Monate dauern kann. Und wenn Sie dann jetzt erst im Okt kommt, sind wir ja zu ca. der Zeit in China und können diese garnicht abholen. Oder wie sehe ich das? Denn am 21.1.14 könnte das 3 Monats Visum ja schon wieder abgelaufen sein wenn wir pech haben.
Könnten wir uns die benötigten papiere dann nach China faxen lassen, damit Sie auch wieder in deutschland einreisen darf falls das 3 Monats Visum bis dahin abgelaufen ist? Oder muss man bei der ABH wieder persönlich erscheinen und den Aufenthaltstitel abholen?



