Kristobalito hat geschrieben:es wird klarer

aber es heisst ja 'Arbeitseinkommen'... Was ist mit anderen Einkommensarten wie Zinsen, etc.?
hehe, ein wenig Arbeit will ich dir auch noch lassen

- ich hoffe Du hast deine Schwarzgeldkonten in China bei der deutschen Steuererklaerung angegeben
de guo xiong, der zu einem guten Steuerberater raet
Edit: auch dazu habe ich einen Abschnitt auf der von Dir verlinkten Seite gefunden:
Nach einer Aufenthaltsdauer von 5 Jahren wird man mit seinem gesamten Welteinkommen, also beispielsweise auch für Zinseinkünfte oder im Ausland erzielte Mieteinnahmen in China steuerpflichtig. Die 5 Jahre werden aber nicht gezählt, wenn man einmal für länger als 30 Tage oder verteilt auf mehrere Ausreisen für 90 Tage China verlassen hat. Abgesehen davon, dass es wohl kaum einen Ausländer geben dürfte, der unter diese Regelung fällt, kann sich die Ausreise finanziell lohnen.
Fuer mich klingt es so, als ob diese Einkuenfte im entsprechenden Land versteuert werden muessen, erst nach 5 Jahren ebenfalls in China