Chancen auf Visum zum Ehegattennachzug nach D.

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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tongji_student
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Chancen auf Visum zum Ehegattennachzug nach D.

Beitrag von tongji_student »

Hallo Leute,

wir machen uns gerade Sorgen, ob alles klappt wie wir uns das vorstellen. Wir lesen viel im Internet und verunsichern uns dadurch immer mehr. Deshalb wollte ich mal fragen, wie unsere Chancen stehen, direkt so ein Visum zu bekommen. Unsere Situation:

Wir sind beide mitte 20. Leben seit etwa einem Jahr zusammen in China. Anfang Juni werden wir in HK heiraten. Ziel ist es, im Sommer zusammen nach Deutschland zu gehen.

Meine Freundin:
- hat eigene Firma (sind gerade dabei diese zu schließen)
- könnte ein bisschen Vermögen nachweisen: vermietetes Eigentum nähe SH (Wert: gut ausgestattete S-Klasse) und kleiner 5-stelliger EUR Betrag auf chinesischem Konto
- hatte vor kurzem eine schwere Notoperation (das ist der Grund, dass wir erstmal nach Deutschland gehen, sie kann die nächsten 1 bis 2 Jahre ohnehin nicht so hart arbeiten wie sie das bisher getan hat, muss sich erstmal erholen)
- hat schon ein Besuchsvisum für Deutschland im Pass und ist damals auch wieder zurück nach China gekommen :-)

Ich:
- Student nahe Abschluss (diesen Sommer)
- gute Jobaussichten in Deutschland (kann aber noch nichts vorweisen, geschweige denn 3 Monate Gehaltsabrechnung oder ähnliches)
- kein eigenes Vermögen
- Eltern könnten falls unbedingt notwendig Eigentum (selbst bewohntes Haus) und Bankvermögen nachweisen

Ursprünglich wollten wir erstmal in China bleiben, da sie hier eine gut laufende Firma hatte und ich hätte schon was gefunden. Durch die Operation haben sich unsere Pläne aber geändert und wir wollen nach Deutschland, da ich dort Aussicht auf einen guten Job habe, der reicht um uns beide zu ernähren. Zum Zeitpunkt der Antragstellung werde ich aber noch keine eigene Wohnung, einen Mietvertag oder 3 Monatsgehälter nachweisen können. Unser Plan ist erstmal bei meinen Eltern zu wohnen (Platz genug) und dann werde ich in Ruhe von dort einen Job suchen.

Dass ich erstmal alleine gehe und sie hier alleine lasse wäre logisch sinnvoll, aber sie braucht noch viel Hilfe nach der OP. Es wäre also besser wir können gemeinsam gehen.

Knackpunkt: Sprachnachweis A1
Laut Merkblatt des Konsulats in Shanghai ist eine Ausnahme bei Krankheit möglich, die einen daran hindert diese Sprachkenntnisse zu erwerben. Dass sie jetzt einen Kurs macht und täglich 6 Stunden oder so pauken muss ist in ihrer Verfassung nahezu unmöglich. Meint ihr wir sollten es über diesen Weg probieren? Vielleicht in Verbindung mit einem Mini-Interview in deutsch (mehr als ein paar kleine Sätze sind aber nicht drin).

Oder hapert es ohnehin schon an den Grundvoraussetzungen, sprich das ich noch keinen Job habe, keinen Mietvertrag oder eigene Wohnung...

Besten Dank im Voraus für eure Einschätzungen.
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incues
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Re: Chancen auf Visum zum Ehegattennachzug nach D.

Beitrag von incues »

Ich kann euch gut verstehen, aber bei diesen Themen habe ich (aus eigenen Erfahrungen) immer so meine Bedenken.
War deine Frau schon einmal in Deutschland? Und wenn ja, länger als nur 1 oder 2 Wochen?
Da sie scheinbar kein Deutsch spricht, wir das Leben in Deutschland für sie sicher kein Zuckerschlecken.

Auch wenn ich dir sonst nicht viel raten kann, will ich dir dennoch einen sehr gut gemeinten Tipp geben:
Stell dich schon einmal seelisch darauf ein, dass deine Frau nach anfänglicher Euphorie ggf. sehr unglücklich und gedrückt sein wird. (Muss nicht, ist aber wahrscheinlich) Sie wird dort in der Anfangszeit nichts außer dir haben und wenn sie nicht schnell lernt sich in Deutschland zu verständigen, dann wird sich daran auch nichts ändern.
Folglich musst du dich sehr sehr sorgsam um deine Frau kümmern.
Ich will keine unnötige Angst schüren, aber auf euch kommen vermutlich harte Zeiten zu. Du solltest versuchen jeden Streit zu vermeiden. Lieber mal ganz weit zurückstecken, bevor deine Frau irgendwann nicht nur den Aufenthaltsort Deutschland in Frage stellt.

War bei mir nicht so extrem, kam aber vielleicht daher, dass wir rechtzeitig zurück gezogen sind :-P (Meine Frau konnte super Deutsch sprechen, hat aber trotzdem nicht viel geholfen) :lol:
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tongji_student
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Re: Chancen auf Visum zum Ehegattennachzug nach D.

Beitrag von tongji_student »

Danke dir! Du hast so ziehmlich genau das Szenario beschrieben, das ich auch irgendwie befürchte. Der Deutschland-Ausflug ist aber ohnehin nur auf Zeit angedacht (ich denke nach 2 Jahren Berufserfahrungen sind meine Chancen eine gut bezahlte Stelle im Ausland (z.b. China) zu finden deutlich erhöht). Außerdem werden wir möglichst nicht in die Provinz nach Deutschland gehen, sondern in eine Stadt in der es wenigstens ein bisschen international zugeht. Das würde ihr glaube ich schon sehr helfen und die Chancen, dass ihr Deutschland schon nach einem halben Jahr nicht mehr gefällt deutlich senken. Sie ist nicht sehr traditionell-chinesisch, ihr Umfeld ist auch eher westlich. Von daher denke ich, dass es für einen begrenzten Zeitraum funktionieren kann.

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Andy_yi
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Re: Chancen auf Visum zum Ehegattennachzug nach D.

Beitrag von Andy_yi »

tongji_student hat geschrieben: Oder hapert es ohnehin schon an den Grundvoraussetzungen, sprich das ich noch keinen Job habe, keinen Mietvertrag oder eigene Wohnung...
Also grundsätzlich ist das kein Problem. Bei der Wohnung reicht es wenn deine Eltern dir eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass ihr beide im Elternhaus leben könnt. Das haben ich und meine Frau auch so gemacht. Ein Einkommen benötigst du nicht, wenn du Deutscher Staatsbürger bist. Allerdings wird bei fehlenden Einkommen geprüft, ob es für dich zumutbar wäre in China zu leben. Ich würde daher nirgendwo erwähnen, dass du in China nach dem Studium arbeiten könntest.

Das Einzige Problem was ich sehe ist das A1. Für eine Ausnahmeregelung muss sicherlich ein Arzt einen Befund niederschreiben, dass deine Freundin nicht in der Lage ist jeden Tag für den Sprachnachweis zu lernen. Eine Selbsteinschätzung wird da nicht ausreichen.
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edmund27
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Re: Chancen auf Visum zum Ehegattennachzug nach D.

Beitrag von edmund27 »

Andy_yi hat geschrieben:
tongji_student hat geschrieben: Oder hapert es ohnehin schon an den Grundvoraussetzungen, sprich das ich noch keinen Job habe, keinen Mietvertrag oder eigene Wohnung...
Also grundsätzlich ist das kein Problem. Bei der Wohnung reicht es wenn deine Eltern dir eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass ihr beide im Elternhaus leben könnt. Das haben ich und meine Frau auch so gemacht. Ein Einkommen benötigst du nicht, wenn du Deutscher Staatsbürger bist. Allerdings wird bei fehlenden Einkommen geprüft, ob es für dich zumutbar wäre in China zu leben. Ich würde daher nirgendwo erwähnen, dass du in China nach dem Studium arbeiten könntest.

Das Einzige Problem was ich sehe ist das A1. Für eine Ausnahmeregelung muss sicherlich ein Arzt einen Befund niederschreiben, dass deine Freundin nicht in der Lage ist jeden Tag für den Sprachnachweis zu lernen. Eine Selbsteinschätzung wird da nicht ausreichen.
Also das A1 ist kein Problem. Bis Ihr eure Sache geregelt habt, ist das A1 schon Geschichte. Sie kann hier in Deutschland sehr gut deutsch lernen. Meine Frau war vor unserer Heirat hier in Deutschland und hat hier sehr gute Kontakte geknüpft. Ich weiß natürlich nicht in welche Stadt du gehen willst. Aber in Frankfurt ist das Leben für Chinesen kein Problem. Wir haben hier sehr viel chinesische Mitbürger. 8) 8) 8)
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
tongji_student
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Re: Chancen auf Visum zum Ehegattennachzug nach D.

Beitrag von tongji_student »

Andy_yi hat geschrieben:Also das A1 ist kein Problem. Bis Ihr eure Sache geregelt habt, ist das A1 schon Geschichte.
Geschichte im Sinne von
- sie hat bis dahin das Zertifikat "in der Tasche"
- oder Deutschland passt sein Recht an das EU-Recht an und die Forderung nach dem A1 entfällt

Das letzteres passiert scheint nach meiner kurzen Recherche im Internet wohl keine Frage zu sein, nur wann ist halt offen. Aber ich kann ja jetzt nicht spekulieren...

Frage: Sollte man die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland vorher mal kontaktieren, den Fall schildern etc. Damit die schonmal wissen da kommt demnächst so ein Visa-Antrag. Damit man schonmal abklären kann, ob die noch irgendwelche Zusatzinfos haben möchten... ? Oder macht das kein Sinn?
Andy_yi
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Re: Chancen auf Visum zum Ehegattennachzug nach D.

Beitrag von Andy_yi »

tongji_student hat geschrieben:Frage: Sollte man die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland vorher mal kontaktieren, den Fall schildern etc. Damit die schonmal wissen da kommt demnächst so ein Visa-Antrag. Damit man schonmal abklären kann, ob die noch irgendwelche Zusatzinfos haben möchten... ? Oder macht das kein Sinn?
Das macht keinen Sinn. Sobald die Ausländerbehörde den FZF-Antrag vorliegen hat, bekommst du Post von denen. In dem Brief sind dann nebst einer Einladung zum Interview auch die Papiere aufgelistet, die du mitbringen sollst. Das sind wahrscheinlich Mietvertrag, Einkommensnachweise, Arbeitsvertrag, Ausweis. Da nimmst du halt mit, was du mitnehmen kannst. Wenn du dich vorher meldest, werden die dir nur sagen, dass die dich anschreiben werden, sobald der Antrag deiner Frau vorliegt. Es macht aber sicherlich Sinn die zwischendurch zu kontaktieren, wenn du vom Verwaltungsamt bzw. Landratsamt erfahren hast, dass deine Papiere nun bei der ABH sind. Immer nach dem aktuellen Stand informieren, damit die nicht vergessen das jemand auf eine Bearbeitung wartet :P ...
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AngelofMoon
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Re: Chancen auf Visum zum Ehegattennachzug nach D.

Beitrag von AngelofMoon »

tongji_student hat geschrieben:Zum Zeitpunkt der Antragstellung werde ich aber noch keine eigene Wohnung, einen Mietvertag oder 3 Monatsgehälter nachweisen können. Unser Plan ist erstmal bei meinen Eltern zu wohnen (Platz genug) und dann werde ich in Ruhe von dort einen Job suchen.
Wenn das mit der Wohnung so weit geklärt ist, sollte dieses kein Problem sein.
Was aber zum Problem werden kann ist der Gesicherte Lebensunterhalt, wenn z.B. eine Regelausnahme besteht. Das wäre zum Beispiel dann wenn Du die Sprache deines Ehepartners kannst und du aus diesem Grund eine Arbeitsstelle im Heimatland des Ehepartners annehmen könntest.
Auch wenn bei Deutschen der Lebensunterhalt nicht gesichert sein muss, kann die ABH dieses unter Umständen verlangen. Dieses liegt im Ermessen der ABH.
tongji_student hat geschrieben:Laut Merkblatt des Konsulats in Shanghai ist eine Ausnahme bei Krankheit möglich, die einen daran hindert diese Sprachkenntnisse zu erwerben.
Das wird wohl ein Problem für Euch werden, für die Ausnahme vom Sprachnachweis auf Grund einer Krankheit müsstet Ihr nach einen Vertrauensarzt von der Deutschen Auslandsvertretung fragen, der dann eine entsprechendes Artest ausstellt.
Auszug aus dem Visamhandbuch
2. Ausnahmen aufgrund Krankheit oder Behinderung:
Die in § 30 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 AufenthG vorgesehene Härtefallregelung bei
Vorliegen von körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder
Behinderung des nachziehenden Ehegatten erfordert stets eine Betrachtung des
Einzelfalls.
Die Anknüpfung an die fehlende Nachweismöglichkeit bedeutet, dass nicht nur
Umstände zu berücksichtigen sind, welche das sprachliche und schriftliche
Ausdrucksvermögen unmittelbar beeinträchtigen. Auch eine Krankheit oder
Behinderung, welche den Antragsteller daran hindert, die geforderten
Deutschkenntnisse im Herkunftsland in zumutbarer Weise zu erlernen, kann einen
Härtefall darstellen (Beispiel: Die Art der Behinderung schließt den Besuch von
Sprachkursen und eine eigenständige Aneignung der Deutschkenntnisse zuhause aus).
Bei Erkrankungen von vermutlich kurzfristiger Dauer ist in jedem Einzelfall zu prüfen,
inwieweit voraussichtlich in absehbarer Zeit ein Spracherwerb wieder möglich und
zumutbar sein wird.
Eine Schwangerschaft stellt für sich keine Erkrankung dar. Bei Schwangerschaftskomplikationen
können jedoch im Einzelfall die Voraussetzungen des § 30 Abs. 1 Satz
3 Nr. 2 gegeben sein. Analphabetismus bzw. höheres Lebensalter des Ehegatten stellen
für sich keine Behinderung bzw. Erkrankung i.S.d. Ausnahmetatbestands dar.
Das tatsächliche Vorliegen der Krankheit bzw. Behinderung ist vom Antragsteller
durch eine aktuelle und zuverlässige ärztliche Bescheinigung (vorzugsweise
Ausstellung durch Vertrauensarzt der Botschaft) nachzuweisen. Die Bescheinigung
muss insbesondere Aufschluss geben, inwieweit die diagnostizierte körperliche oder
psychische Beeinträchtigung für die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit des
Erlernens der Fremdsprache (Kursbesuch oder Eigenstudium) oder die Erlangung des
grundsätzlich vorzulegenden Sprachzeugnisses (s.u.) ursächlich ist.
Dieses habe ich jetzt nur Zitiert weil hier eine Zeitangabe für den Sprachnachweis im Visaumhandbuch eingebracht ist:
5. Visum zum Spracherwerb in Deutschland gem. § 16 Abs. 5 AufenthG
Das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass das Erfordernis des
Sprachnachweises zum Ehegattennachzug mit höherrangigem (deutschem und
Europa-) Recht vereinbar ist (BVerwG 1 C 8.09). Dabei hat das Gericht festgestellt,
dass ein Visum zum vorübergehenden Aufenthalt zum Zweck des Spracherwerbs nach
§ 16 Abs. 5 AufenthG erteilt werden kann, wenn:
(1) dem nachzugswilligen Ehegatten aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen in
angemessener Zeit der Erwerb einfacher Sprachkenntnisse im Herkunftsland nicht
möglich ist und zugleich
(2) dem in Deutschland lebenden Ehepartner die Herstellung der ehelichen
Lebensgemeinschaft außerhalb des Bundesgebiets aus tatsächlichen oder
rechtlichen Gründen objektiv nicht möglich oder aufgrund besonderer Umstände
nicht zuzumuten ist.
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug
51. Ergänzungslieferung, 7 Stand: XXXX.2011
zu (1): Eine „angemessene Zeit“ liegt in der Regel vor, wenn die nötigen
Sprachkenntnisse innerhalb von zwei bis drei Jahren erreicht werden können.
Diese
Frist kann beim Vorliegen besonders schutzwürdiger Umstände im Einzelfall auch
kürzer zu bemessen sein.Derartige besonders schutzwürdige Umstände sind aufgrund
der bloßen Trennung der Familie noch nicht begründet. Die Tatsache, dass der
nachzugswillige Ehegatte bereits ein so hohes Alter erreicht hat, in dem die Ziele des
Gesetzes (Integration, auch in den Arbeitsmarkt) nicht mehr von vorrangiger
Bedeutung sind, kann dagegen Beachtung finden.
Das andere welches im Visumhandbuch steht kommt für Euch nicht in Betracht.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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AngelofMoon
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Re: Chancen auf Visum zum Ehegattennachzug nach D.

Beitrag von AngelofMoon »

Andy_yi hat geschrieben:Sobald die Ausländerbehörde den FZF-Antrag vorliegen hat, bekommst du Post von denen. In dem Brief sind dann nebst einer Einladung zum Interview auch die Papiere aufgelistet, die du mitbringen sollst. Das sind wahrscheinlich Mietvertrag, Einkommensnachweise, Arbeitsvertrag, Ausweis. Da nimmst du halt mit, was du mitnehmen kannst. Wenn du dich vorher meldest, werden die dir nur sagen, dass die dich anschreiben werden, sobald der Antrag deiner Frau vorliegt.
Na ja ich stimme Dir ja zu aber das Passt hierzu nicht:
tongji_student hat geschrieben:Wir sind beide mitte 20. Leben seit etwa einem Jahr zusammen in China. Anfang Juni werden wir in HK heiraten. Ziel ist es, im Sommer zusammen nach Deutschland zu gehen.
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- gute Jobaussichten in Deutschland (kann aber noch nichts vorweisen, geschweige denn 3 Monate Gehaltsabrechnung oder ähnliches)
Da wird er wohl seinen Eltern eine Vollmacht erteilen müssen, damit die dann zu ABH gehen können.
Er wird ja zu diesen Zeitpunkt noch in China sein, wenn der Antrag nach der Eheschließung bei der Deutschen Auslandsvertretung eingereicht wird.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Andy_yi
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Re: Chancen auf Visum zum Ehegattennachzug nach D.

Beitrag von Andy_yi »

AngelofMoon hat geschrieben: Da wird er wohl seinen Eltern eine Vollmacht erteilen müssen, damit die dann zu ABH gehen können.
Er wird ja zu diesen Zeitpunkt noch in China sein, wenn der Antrag nach der Eheschließung bei der Deutschen Auslandsvertretung eingereicht wird.
o. k. - ich dachte er wäre nur für einen Auslandsaufenthalt in China und würde eigentlich in Deutschland studieren. Dann vielleicht doch mal direkt die Botschaft, ggf. die ABH kontaktieren, wie soetwas gehandhabt wird.
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Re: Chancen auf Visum zum Ehegattennachzug nach D.

Beitrag von CHN12345 »

Ich krame diesen Thread mal wieder aus:

Ich wollte mal fragen, ob mir irgendjemand einen konkreten Verweis geben kann, der bestaetigt, dass man wirklich keinen Nachweis ueber das Einkommen erbringen muss. Ich meine, hier einmal gelesen zu haben, dass man nach einem Gerichtsurteil 2011 (?) als Deutscher das Recht hat, seine Ehe in Deutschland zu fuehren und man daher keine Nachweise und auch keinen Mietvertrag (da bin ich mir nicht mehr ganz sicher) benoetigt. Ich habe von anderen gehoert, die gar nicht von der ABH angeschrieben wurden, ich werde aber angeschrieben (hatte zunaechst per Mail kurz nach dem Stand gefragt) und man hat erst einmal grob von "einigen Unterlagen etc." gesprochen, was dann noch konkretisiert wird. Auf weitere Rueckfrage hat man nicht mehr reagiert und ich warte erst einmal ab.

Situation ist bei uns etwas aehnlich wie beim Threadersteller, deswegen wollte ich hier einmal nachfragen. Es waere nett, wenn mir jemand etwas Konkretes zu diesem Urteil oder zur Rechtslage oder auch gerne einfach eigenen Erfahrungen sagen koennte, damit ich hoeflich aber bestimmt direkt zur Auslaenderbehoerde sagen kann, dass ich diese Nachweise nicht erbringen muss. Das kommt natuerlich besser mit Urteil oder sonst etwas, wo dies festgehalten ist. Von Anderen hier im Forum hatte ich gelesen, dass sie auch einfach sagten, dazu seien sie nicht verpflichtet und dann war es direkt okay.

Vielen Dank!
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