Fragen zu Heirat und danach

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Patrick85
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Fragen zu Heirat und danach

Beitrag von Patrick85 »

Hallo Zusammen,

wir (Deutsch + Chinesische Verlobte) würden gerne Anfang nächsten Jahres heiraten, daher sind im im Moment dabei alle benötigten Infos zusammenzusuchen. Wir werden der Einfachheit halber in Peking heiraten (Hong-Kong ist schon sehr weit mit den ganzen Flügen, und Sie wohnt direkt in Peking).

Dabei gibt es bei mir allerdings noch ein paar Unklarheiten, insbesondere nach der Heirat in Peking.

1. Für die Erstellung des EFZ hier in Deutschland, benötige ich ja nur diverse Dokumente von Ihr, aber keine Unterschrift. Korrekt?

2. Das EFZ kann ich (nach Beglaubigung, Über-Beglaubigung und Legalisierung) direkt in China beim chinesischen "Standesamt" verwenden, ich muss nicht nochmal zur Deutschen Botschaft in Peking, korrekt?

3. Nachdem wir in China geheiratet haben, muss sie das Visum zum Ehegattennachzug beantragen. Dies kann bis zu 3 Monate dauern. Wenn sie dann hier ist, wird die Ehe auch in Deutschland registriert / eingetragen, aber NICHT vorher. D. h. ich muss erst wieder etwas tun wenn Sie hier in DE angekommen ist. Während der Beantragung kommt das Ausländeramt zur Prüfung auf mich zu. Korrekt?

4. Dieses Visum ist ein nationales Visum (so verstehe ich die Seite der Deutschen Botschaft). Wie sieht es dann mit Reisen innerhalb der EU aus? Kann das in ein Schengen-Visum umgewandelt werden? Muss Sie nochmal "raus" aus Deutschland?

5. Wenn Sie dann hier in Deutschland ist und die Ehe registriert wurde, kann Sie auch die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Anschließend kann sie dann auch arbeiten.

6. Wie könnte Sie in Zukunft (wenn wir in DE leben), Visa für andere Länder, z. B. USA, England usw. beantragen? Geht das über die chinesische Botschaft in Frankfurt oder nur IN China?

Vielen Dank für Eure Hilfe! :-)
kensen468
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Re: Fragen zu Heirat und danach

Beitrag von kensen468 »

1. Weiss ich nicht, da ich nicht Deutscher bin :/

2. Hängt vom Standesamt ab. Ich habe kein EFZ gebraucht, sondern nur einen Auszug des Zivilstandsregisters, der mich als ledig ausgewiesen hat. Der wurde dann beglaubigt vom Kanton (wäre bei euch wohl das Bundesland), dann von der Bundeskanzlei und das dann von der chin. Botschaft. Danach wurde das problemlos anerkannt.

3. Ehegattennachzug gibt's logischerweise nur mit in Dtl. anerkannter Ehe. Die Dokumente kommen über die Botschaft nach Deutschland, wo die Ehe dann eingetragen wird. Erst danach kann die Botschaft ein Visum ausstellen.
Ob die Ausländerbehörde auf dich zukommt weiss ich nicht, alle Überprüfungen hier beschränken sich auf "Verdachtsfälle". Bei unserer Hochzeit wurden nur die eingereichten Dokumente geprüft.

4. Das Visum gilt nur für Deutschland und für eine Einreise. Während der ersten 5 Tage nach dieser einen Einreise darf sie sich aber noch zwecks Transits nach Deutschland in anderen Schengenländern aufhalten.
Sie erhält nach der Meldung beim Ausländeramt die Aufenthaltserlaubnis ausgestellt, welche mit dem Pass zusammen für den ganzen Schengenraum gültig ist. Bei uns gab's auf Verlangen Übergangsdokumente, da die Zeit zwischen Visum und Aufenthaltserlaubnis doch sehr lange sein kann (bei uns nur 3 Wochen, teilw. aber bis zu 12). Ob es auch solche Dokumente gäbe, wenn ihr in dieser Übergangszeit nach der Einreise und vor der Aufenthaltsgenehmigung reisen wollt, musst du auf dem zuständigen Amt nachfragen.

5. Die Ehe wird VOR ihrer Ankunft schon registriert, sonst gibt's gar keinen Ehegattennachzug... Der wird erst bewilligt, wenn die Ehe in Dtl. eingetragen ist.
Sie muss sich aber bei der Einwohnerkontrolle, oder wie das bei euch heisst, und dem zuständigen Migrationsamt noch melden, um ihren Aufenthaltstitel ausgestellt zu erhalten.

6. Das geht über die Botschaft des jeweiligen Landes in Dtl. Die chin. Behörden haben damit gar nichts zu tun. Für die meisten gilt aber wohl die Regel, dass wenn sie sich länger als 6 Monate in Dtl. aufhalten darf (und das darf sie ja), kann sie das Visum auf der Botschaft des Ziellandes in Deutschland holen.
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Lotti
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Re: Fragen zu Heirat und danach

Beitrag von Lotti »

1. Für die Erstellung des EFZ hier in Deutschland, benötige ich ja nur diverse Dokumente von Ihr, aber keine Unterschrift. Korrekt?
Korrekt
2. Das EFZ kann ich (nach Beglaubigung, Über-Beglaubigung und Legalisierung) direkt in China beim chinesischen "Standesamt" verwenden, ich muss nicht nochmal zur Deutschen Botschaft in Peking, korrekt?
Ist der einzige Sinn oder Unsinn des EFZ nicht final die Konsulatsbescheinigung? Sonst wuerde es doch theoretisch auch eine Ledigkeitsbescheinigung tun.
Ich weiss nicht, wie es sich in Beijing mit den Anforderungen verhaelt, wuerde aber mal spontan auf Konsulatsbescheinigung tippen. Lass deine Verlobte doch einfach beim gewuenschten "Standesamt" nachfragen, was genau die wollen.
3. Nachdem wir in China geheiratet haben, muss sie das Visum zum Ehegattennachzug beantragen. Dies kann bis zu 3 Monate dauern. Wenn sie dann hier ist, wird die Ehe auch in Deutschland registriert / eingetragen, aber NICHT vorher. D. h. ich muss erst wieder etwas tun wenn Sie hier in DE angekommen ist. Während der Beantragung kommt das Ausländeramt zur Prüfung auf mich zu. Korrekt?
Kann unter Umstaenden insegsammt auch laenger dauern, kann mit Glueck auch ganz fix gehen.
Ihr koennt die Ehe auch in Beijing schon ins Eheregister in Deutschland eintragen lassen, weiss aber nicht, ob das unbedingt besser ist...Aufwand duerfte wohl in etwa gleich sein.
Das Auslaenderamt schreibt dich an, wenn der Antrag eingegangen ist.
4. Dieses Visum ist ein nationales Visum (so verstehe ich die Seite der Deutschen Botschaft). Wie sieht es dann mit Reisen innerhalb der EU aus? Kann das in ein Schengen-Visum umgewandelt werden? Muss Sie nochmal "raus" aus Deutschland?
Das Visum schimpft sich nationales Visum, korrekt.
Was die Gueltigkeit betrifft hab ich grad mal geschaut, was das Visum meines Mannes sagt.
Da steht Multiple Entry, Visum fuer Deutschland...also schlauer bin ich nun nicht, aber wuerde damit jetzt nicht unbedingt einen Ausflug ueber die Grenze planen.
Muss es unbedingt fuer den Schengenraum gueltig sein fuer den kurzen Zeitraum bis zum Aufenthaltstitel?
5. Wenn Sie dann hier in Deutschland ist und die Ehe registriert wurde, kann Sie auch die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Anschließend kann sie dann auch arbeiten.
Im Normalfall beinhaltet der Aufenthaltstitel beim Ehegattennachzug auch eine Arbeitserlaubnis.


Ansonsten Willkommen.
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Lotti
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Re: Fragen zu Heirat und danach

Beitrag von Lotti »

3. Ehegattennachzug gibt's logischerweise nur mit in Dtl. anerkannter Ehe. Die Dokumente kommen über die Botschaft nach Deutschland, wo die Ehe dann eingetragen wird. Erst danach kann die Botschaft ein Visum ausstellen.
Eine Ehe nach chinesischem Recht wird in Deutschland anerkannt.
in Deutschland registrieren mussten wir den Spass selbst, nachdem mein Mann hier ankam (und die Ehebuechlein mitgebracht hat). Ergo wurde auch das Visum erteilt, ohne vorherige Registrierung der Ehe in Deutschland.
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Re: Fragen zu Heirat und danach

Beitrag von Lotti »

2. Das EFZ kann ich (nach Beglaubigung, Über-Beglaubigung und Legalisierung) direkt in China beim chinesischen "Standesamt" verwenden, ich muss nicht nochmal zur Deutschen Botschaft in Peking, korrekt?
Hab ich ganz vergessen. :wink:
Wenn du dir die Konsulatsbescheinigung holst kannst du dir das hier
(nach Beglaubigung, Über-Beglaubigung und Legalisierung)
sparen. Die deutsche Botschaft ist ja schliesslich keine chinesische Behoerde.
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Be_happy
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Re: Fragen zu Heirat und danach

Beitrag von Be_happy »

Vor allem steht ja wohl erst einmal das A-1-Zertifikat - hat sie das? Wenn nicht, nützt ihr alles nix!
Patrick85
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Re: Fragen zu Heirat und danach

Beitrag von Patrick85 »

Vielen Dank für die Antworten :-)
Lotti hat geschrieben:
1. Für die Erstellung des EFZ hier in Deutschland, benötige ich ja nur diverse Dokumente von Ihr, aber keine Unterschrift. Korrekt?
Korrekt
Sehr gut :-) Hab ich mri auch schon gedacht...
Lotti hat geschrieben:
2. Das EFZ kann ich (nach Beglaubigung, Über-Beglaubigung und Legalisierung) direkt in China beim chinesischen "Standesamt" verwenden, ich muss nicht nochmal zur Deutschen Botschaft in Peking, korrekt?
Ist der einzige Sinn oder Unsinn des EFZ nicht final die Konsulatsbescheinigung? Sonst wuerde es doch theoretisch auch eine Ledigkeitsbescheinigung tun.
Ich weiss nicht, wie es sich in Beijing mit den Anforderungen verhaelt, wuerde aber mal spontan auf Konsulatsbescheinigung tippen. Lass deine Verlobte doch einfach beim gewuenschten "Standesamt" nachfragen, was genau die wollen.
Das werde ich nochmal klären lassen. Nur habe ich so meine Probleme den Unterschied zwischen dem EFZ und der Ledigkeitsbescheinigung / KB zu erklären ;-)
Lotti hat geschrieben:
4. Dieses Visum ist ein nationales Visum (so verstehe ich die Seite der Deutschen Botschaft). Wie sieht es dann mit Reisen innerhalb der EU aus? Kann das in ein Schengen-Visum umgewandelt werden? Muss Sie nochmal "raus" aus Deutschland?
Das Visum schimpft sich nationales Visum, korrekt.
Was die Gueltigkeit betrifft hab ich grad mal geschaut, was das Visum meines Mannes sagt.
Da steht Multiple Entry, Visum fuer Deutschland...also schlauer bin ich nun nicht, aber wuerde damit jetzt nicht unbedingt einen Ausflug ueber die Grenze planen.
Muss es unbedingt fuer den Schengenraum gueltig sein fuer den kurzen Zeitraum bis zum Aufenthaltstitel?
Den kurzen Zeiraum bis zum Aufenthaltstitel werden wir schon überleben ;-) Aber wie sieht es danach aus? Sie hat ja dann nur eine Deutsche Aufenhaltserlaubnis. Braucht man für die anderen Europäischen Länder dann immer ein Visum?
Patrick85
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Re: Fragen zu Heirat und danach

Beitrag von Patrick85 »

Die Beiträge hab ich auch schon gefunden. Leider hört der angepinnte Beitrag an der Stelle auf wo es spannend wird ;-)

Und die anderen haben nicht ganz gepasst (In China geblieben usw...)
Patrick85
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Re: Fragen zu Heirat und danach

Beitrag von Patrick85 »

Be_happy hat geschrieben:Vor allem steht ja wohl erst einmal das A-1-Zertifikat - hat sie das? Wenn nicht, nützt ihr alles nix!
Schon erledigt :-) Sie war 3 Monate hier in DE und hat solange an der VHS die zwei A1 Kurse gemacht, anschließend Prüfung in Tianjin.
Patrick85
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Re: Fragen zu Heirat und danach

Beitrag von Patrick85 »

Lotti hat geschrieben:
Hab ich ganz vergessen. :wink:
Wenn du dir die Konsulatsbescheinigung holst kannst du dir das hier
(nach Beglaubigung, Über-Beglaubigung und Legalisierung)
sparen. Die deutsche Botschaft ist ja schliesslich keine chinesische Behoerde.
Sehr gut, dann brauche ich ja im Endeffekt gar nichts legalisieren zu lassen.
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Re: Fragen zu Heirat und danach

Beitrag von kensen468 »

in Deutschland registrieren mussten wir den Spass selbst
Das wusste ich nicht :) Hier wird die Ehe automatisch eingetragen, erst danach kann's überhaupt ein Visum geben.
Sie hat ja dann nur eine Deutsche Aufenhaltserlaubnis. Braucht man für die anderen Europäischen Länder dann immer ein Visum?
Wie ich geschrieben habe, m. W. ist die Aufenthaltsbewilligung zusammen mit ihrem chin. Pass überall im Schengenraum gültig. So ist's jedenfalls bei der meiner Frau.
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Re: Fragen zu Heirat und danach

Beitrag von Be_happy »

Patrick85 hat geschrieben:
Be_happy hat geschrieben:Vor allem steht ja wohl erst einmal das A-1-Zertifikat - hat sie das? Wenn nicht, nützt ihr alles nix!
Schon erledigt :-) Sie war 3 Monate hier in DE und hat solange an der VHS die zwei A1 Kurse gemacht, anschließend Prüfung in Tianjin.
Warum heiratet Ihr dann nicht der Einfachheit halber in Deutschland oder - wenn Euch das zuviel Papierkram ist - in Dänemark?

Das nationale Heiratsvisum kann bei Bedarf jederezit verlängert werden, das Schengen-Visum nicht.
Patrick85
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Re: Fragen zu Heirat und danach

Beitrag von Patrick85 »

Be_happy hat geschrieben: Warum heiratet Ihr dann nicht der Einfachheit halber in Deutschland oder - wenn Euch das zuviel Papierkram ist - in Dänemark?
Das nationale Heiratsvisum kann bei Bedarf jederezit verlängert werden, das Schengen-Visum nicht.
Das mit Dänemark ist mir nicht so ganz geheuer... hört sich so an wie ein euroäisches Las Vegas ;-) Und so kompliziert scheint es ja im Endeffekt gar nicht zu sein. Da ich eh immer wieder in Peking bin, kann ich die Dokumente auch einfach "mitnehmen".
Be_happy
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Re: Fragen zu Heirat und danach

Beitrag von Be_happy »

Patrick85 hat geschrieben:
Be_happy hat geschrieben: Warum heiratet Ihr dann nicht der Einfachheit halber in Deutschland oder - wenn Euch das zuviel Papierkram ist - in Dänemark?
Das nationale Heiratsvisum kann bei Bedarf jederezit verlängert werden, das Schengen-Visum nicht.
Das mit Dänemark ist mir nicht so ganz geheuer... hört sich so an wie ein euroäisches Las Vegas ;-) Und so kompliziert scheint es ja im Endeffekt gar nicht zu sein. Da ich eh immer wieder in Peking bin, kann ich die Dokumente auch einfach "mitnehmen".
Viele Andere haben das schon hinter sich und leben noch. Übigens schwärmen die Leute über Las Vegas.
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