Es ist kein Gesetzestext, nur die Erklärung zum Aufenthaltsgesetz bezüglich zum Studium in D.JerryPheonix hat geschrieben:Erstmal 1A das du den Gesetzestext gefunden hast Old China Hand das ist mal was richtig handfestes, danke sehr. Abe rich bn etwas verwirrt, welche Voraussetzungen meinst du und von welcher Seite (Land) aus? Irgendwie schrillen bei mir grade alle Alarmglocken
Zu dem anderen, wenn das Studium in deutscher Sprache abgehalten wird, muss ein Sprachnachweis vorliegen (kleines Sprachdiplom).
Dazu kommt dann noch das Sperrkonto, sind zur Zeit so um die 8.000.-€ für das Jahr.
Von diesem Sperrkonto kann der Studierende Monatlich einen Betrag abbuchen (Miete, Strom, Essen,...).
Mal ebend so ein Visum für ein Studium in D. zu beantragen ist nicht, dazu gehört einiges mehr.


