Bin komplett Ur-Berliner
Heirat in China
- ingo_001
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Re: Heirat in China
OK, alle Unklarheiten beseitigt.
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Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Heirat in China
ich glaube das gilt nur wenn kein wohnsitz mehr in d gemeldet ist.ingo_001 hat geschrieben: In Deutschland ist es (letztlich) immer das Standesamt I in Berlin, über das - bei im Ausland zu schliessende Ehen - die ganzen Papiere (z.B. EFZ) vom jeweiligen Wohnsitzstandesamt laufen.
* Oder hat sich das inzwischen geändert?
ausserdem gibt es in d keinen 2. wohnsitz, sowie man in d gemeldet ist, interessiert es die verwaltung wenig wo man noch gemeldet ist ......
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Re: Heirat in China
Ich habe mein EFZ vom Standesamt bekommen, bei dem ich zuletzt gemeldet war. Das ist glaube ich auch so üblich. Zum Standesamt 1 in Berlin würde ich nicht, denn das ist überlaufen ohne Ende.
- AngelofMoon
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Re: Heirat in China
Wie kommst du darauf?vilarinha hat geschrieben:ausserdem gibt es in d keinen 2. wohnsitz, sowie man in d gemeldet ist, interessiert es die verwaltung wenig wo man noch gemeldet ist ......
Die Verwaltung interessiert dieses sehr wohl da es hier um Steuergelder geht.In Deutschland ist es nach den landesgesetzlichen Meldegesetzen vorgeschrieben, jeden Nebenwohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt an- und abzumelden. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Minderjährige Kinder bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten werden im Regelfall mit Zweitwohnsitz bei demjenigen Sorgeberechtigten eingetragen, bei dem das Kind nicht hauptsächlich ist.
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
Die Frage, wo jemand seinen Hauptwohnsitz hat, ist für die Einkommensbesteuerung relevant (siehe auch Steuerflucht).
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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happyscorpio
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Re: Heirat in China
Hallo, auch ich bin ein Glücklicher und plane nächstes Jahr eine Chinesin zu heiraten. Das mit den Papieren sollte ja zu machen sein, auch wenn ich mir nen wahnsinnigen Kopf darüber mache, wie das Timing aussehen soll.
Das EFZ ist ja wohl zeitlich begrenzt . Dan müssen Flüge und Visa koordiniert werden.
Jetzt habe ich hier aber oben gelesen, das der Chinesische Partner Deutschkenntnisse nachweisen muß. Ist das wirklich so?
Das schon bei Zuzug oder erst bei Beantragung der Staatsbürgerschaft?
Das EFZ ist ja wohl zeitlich begrenzt . Dan müssen Flüge und Visa koordiniert werden.
Jetzt habe ich hier aber oben gelesen, das der Chinesische Partner Deutschkenntnisse nachweisen muß. Ist das wirklich so?
Das schon bei Zuzug oder erst bei Beantragung der Staatsbürgerschaft?
- AngelofMoon
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Re: Heirat in China
Zur Zeit ist die Gesetzliche Regelung dass der Sprachnachweis A1 vor dem Ehegattennachzug erbracht werden muss.happyscorpio hat geschrieben:Das schon bei Zuzug oder erst bei Beantragung der Staatsbürgerschaft?
Es gibt aber ein paar Ausnahmen, wo der Sprachnachweis A1 nicht erbracht werden muss.
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Willkommen in Deutschland!
Ich nehme mal Bezug auf dein "Beantragung der Staatsbürgerschaft". Bis dein Weib die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen kann werden ein paar Jahre vergehen. Nämlich sechs bis acht Jahre! So lange muss eure Ehe also halten, sollte deine Partnerin auf eine Einbürgerung statt einer Beziehung spekulieren.happyscorpio hat geschrieben:Jetzt habe ich hier aber oben gelesen, das der Chinesische Partner Deutschkenntnisse nachweisen muß. Ist das wirklich so?
Das schon bei Zuzug oder erst bei Beantragung der Staatsbürgerschaft?
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天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
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Re: Willkommen in Deutschland!
Das ist überholt - mittlerweile geht es nach 3 Jahren schon. Bedingung ist man lebt seit 3 Jahren in D und ist mindestens seit 2 Jahren verheiratet.http://www.stadt-koeln.de/buergerservic ... nspartner/laogai hat geschrieben:Ich nehme mal Bezug auf dein "Beantragung der Staatsbürgerschaft". Bis dein Weib die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen kann werden ein paar Jahre vergehen. Nämlich sechs bis acht Jahre! So lange muss eure Ehe also halten, sollte deine Partnerin auf eine Einbürgerung statt einer Beziehung spekulieren.happyscorpio hat geschrieben:Jetzt habe ich hier aber oben gelesen, das der Chinesische Partner Deutschkenntnisse nachweisen muß. Ist das wirklich so?
Das schon bei Zuzug oder erst bei Beantragung der Staatsbürgerschaft?
Meines Wissens wird auch noch bestimmtes Sprachniveau benötigt - ich glaube mindestensB2
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happyscorpio
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Re: Heirat in China
hallo, ich lese überall über diesen A1 Sprachnachweis. Was ich aber offiziell erfahre ist
Der Sprachnachweis gilt nicht, wenn einer der Ehepartner Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU oder der EWR-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz ist.
siehe: http://www.bamf.de/DE/Migration/Ehepart ... -node.html
Was stimmt den nun? und: hat denn jemand gegenteiligeErfahrung gemacht, d.h. wurde auf dem Sprachnachweis bestanden? Wenn ja, wo, in welchem Moment?
Der Sprachnachweis gilt nicht, wenn einer der Ehepartner Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU oder der EWR-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz ist.
siehe: http://www.bamf.de/DE/Migration/Ehepart ... -node.html
Was stimmt den nun? und: hat denn jemand gegenteiligeErfahrung gemacht, d.h. wurde auf dem Sprachnachweis bestanden? Wenn ja, wo, in welchem Moment?
- AngelofMoon
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Re: Heirat in China
Bist Du Freizügigkeitsberechtigter?happyscorpio hat geschrieben:hallo, ich lese überall über diesen A1 Sprachnachweis. Was ich aber offiziell erfahre ist ......
Was stimmt den nun? und: hat denn jemand gegenteiligeErfahrung gemacht, d.h. wurde auf dem Sprachnachweis bestanden? Wenn ja, wo, in welchem Moment?
Wenn nicht und du bist Deutscher Staatsbürger muss dein Visumspflichtiger Ehepartner zur Zeit den Sprachnachweis A1 beim Antrag zum Ehegattennachzug mit vorlegen.
Es gibt noch einige Ausnahmen zum Beispiel:
Wenn der Ehepartner Staatsangehöriger aus den Staaten USA, Israel, Japan, Australien, Süd Korea,... ist.
Wenn der Ehepartner einen Hochschulabschluss hat und Hochbegabt ist.
Nachzug zum Deutschem Kind.
Wenn hier im Forum die Rede vom Sprachnachweis A1 ist, dann ist dieses immer zum Nachzug zu einem Deutschen Ehepartner der nicht Freizügigkeitsberechtigter EU Bürger ist.
Da dann nur das Nationale Recht Anwendung findet und nicht EU Recht.
Zur Zeit liegt aber eine Anfrage des Verwaltungsgericht beim EUGH bezüglich des Sprachnachweises vor.
Viele rechnen mit einer Antwort zum Frühjahr 2013, es könnte sich aber auch bis Ende 2013 hinziehen.
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