Das ist so nicht richtig.mimichen hat geschrieben:In einem Ehevertrag stellt immer wie die Frau hat keine Recht auf dem Erb, dem der Ehemann übernehmen kann. Oder der Eheman bezahlt nur 2 Jahre Unterhaltung für die Ex.
In einem Ehevertrag steht i.d.R. nur, wie die in der Ehe angesammelten Vermögens-/Verlustwerte aufgeteilt werden.
Daraus ergibt sich dann ein Unterhalt oder eben nicht. Dass da eine bestimmte Zeit drin steht, kann eine Neuerung sein, halte ich aber für ein Gerücht.
Grundsätzlich gibt es Gütergemeinschaft, da wird alles geteilt, oder Gütertrennung, da gehört jedem das Seine. Dazwischen gibt es noch Sonderformen, aber alles, was vom Gesetz nicht gedeckt ist, ist sowieso ungültig.
Wenn ich also mit meiner Frau Gütergemeinschaft habe und eine Klausel, die mich vom Unterhalt befreit, gilt automatisch die Gütergemeinschaft und die Unterhaltsvereinbarung wird ungültig. Das macht der Gesetzgeber auch, um den Frauen dann keine Sozialleistungen zahlen zu müssen
Liebe Grüße




