FZF zum ungeborenen Kind

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Lotti
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FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von Lotti »

Eigentlich hatte ich ja nicht vor, einen extra Threat dazu zu eröffnen, aber bevor sich der ganze Spaß hier als Nebengespräch in allen möglichen Threats verteilt, pack ich es doch mal lieber gesondert ein.

Mein Mann hatte am 17.05.2012 den Termin zur Beantragung des Visums in Beijing.

Die benötigten Unterlagen sind in etwa die gleichen, wie beim Ehegattennachzug.
Der Unterschied besteht darin, dass kein A1 Zertifikat, bzw. Sprachnachweis benötigt wird.
Statt dessen wird eine Bescheinigung über die Schwangerschaft beigelegt.

Von Deutschland aus reicht eine Kopie des Mutterpasses.
Da ich bis Anfang Mai in China war, sind wir ins Krankenhaus gegangen und haben dort eine schriftliche Bestätigung bekommen.

Meldebescheinigung:
Da ich zuvor mit meinem Mann in China lebte, habe ich mir einen Mietvertag zusenden lassen.
Auf Anfrage wurde mir bestätigt, dass dieser alternativ zur Meldebescheinigung genommen wird.
Dennoch durfte ich am 17.05. nochmal eine Meldebescheinigung zur Botschaft faxen, da der Typ, der den Antrag entgegen genommen hat, darauf bestanden hat.

Zunächst hatten wir einen Termin am 02.05.
Den mussten wir aber auf den 17.05 verlegen, weil der Notar kurzzeitig das Ehebüchlein verbummelt hatte.
Mein Flieger nach Deutschland ging am 03.05. :roll: , also musste mein Mann am 17. allein zum Termin.

Der Termin: (wie mein Mann es mir erzählte)
...dauerte insgesammt etwa eine Stunde. (inklusive Wartezeit)
Der Botschaftsangestellte hat die Unterlagen oberflächlich durchgesehen, meinte darauf hin, dass diverse Sachen fehlen, die er aber lediglich übersehen hat.
Mit dem Hinweis, "Das ist dort, Jenes ist dort in dem Antrag", hatte sich das schon erledigt. (von der Meldebescheinigung abgesehen)

A1 Zertifikat:
Das lag natürlich auch nicht bei. (die Deutschkenntnisse meines Mannes sind momentan eher mager)
Alternativ wollte der Botschaftsmitarbeiter ein Interview machen, um die Deutschkenntnisse zu prüfen.
Mein Mann sagte ihm darauf hin, dass Deutschkenntnisse beim FZF zum ungeborenen Kind nicht benötigt werden.
Da der Mitarbeiter davon nichts wusste, verschwand er etwa 10 Minuten, um das zu prüfen, kam zurück und schloss das Thema Sprachkenntnisse mit den worten "Okay, stimmt." ab.

Danach folgeten noch ein paar persönliche Fragen.
Geburtsort, Namen von Familienmitgliedern, Wohnort, Hochzeitstag...
Nichts wildes.


Das war es dann auch schon.

Am 30.05 habe ich mal bei meiner ABH angerufen, um zu fragen, ob die Unterlagen schon da sind.
Die Dame war freundlich.
Sie teilte mir mit, dass mein Mann schon vom System erfasst ist, die Unterlagen aber noch nicht eingetroffen sind.
Also nächste Woche nochmal fragen. ^^

Wenn es was neues zu berichten gibt, werde ich das nun hier tun.

ps: edmund darf sich hier meinetwegen auch gern austoben. :wink: ( 8) 8) 8) ... :wink: )


Update:
05.06.
Heute bekam mein Mann einen Anruf von der Auslandavertretung.
Kurz und knapp wurde ihm mitgeteilt, dass die dort ein Gesundheitszeugnis von mir wollen.
Darauf hin habe ich mal bei meiner ABH angerufen, die Dame meinte, sie habe zwar die Unterlagen erhalten, aber nichts dergleichen gefordert.
Sie war nur verwirrt, da die Botschaft ihr mitgeteillt hätte, dass es sich nicht um eine, wie im Antrag angegeben, FZF zum ungeborenen Kind, sondern zur Ehefrau handele. :evil:
Beim persönlichen Termin bei der ABH werde ich mich erstmal mit ihr kurzschließen, da sie auch recht wenig angetan davon war, dass die Botschaft da offenbar ein ganz eigenes Süppchen kochen will (bezüglich Art der FZF).
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edmund27
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von edmund27 »

Das ist sehr gut was du da geschildert hast. Ich habe das auch nicht gewußt dass deine Situation anders ist. Aber seltsam, dass der Botschftsangestellte, das nicht gewußt hat. Aber keine Sorge ich werden mich nicht austoben. Ich sehe das sehr gelassen und werde berichten, wenn sich bei mir was ändert. :lol: :lol: :lol: :lol:
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Lotti
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von Lotti »

Aber keine Sorge ich werden mich nicht austoben.
Das Angeboht steht. :lol: Mich stört das nicht. :wink:

FZF zum ungeborenen Kind ist ja nun nicht so gänging (zumindest in China).
Aber da er ja offensichtlich einen Kollegen gefunden hat, der es wusste, war das ja auch nicht tragisch. Über die Meldebescheinigung habe ich mich viel mehr geärgert. :lol:
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AngelofMoon
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von AngelofMoon »

Die FZF zum Ungeboren Kind geht auch anders herum.
Wenn die Chinesische Ehefrau schwanger ist kann auch sie entsprechend ein Visum zur FZF stellen.
Es ist aber zu berücksichtigen dass dieses rechtzeitig beantragt wird, da die Fluggesellschaften eine Beförderung von Schwangeren meist nur bis zum 6 Schwangerschaftsmonat durch führen.
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edmund27
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von edmund27 »

Naja dann ist doch die Idee das A1 als Schutz vor Zwangsehen zu benutzen, wie es in einschlägigen Berichten geschrieben wurde gescheitert. Das heißt doch eine Ausänderin nicht Schwanger ohne A1 bekommt kein FZF. Eine Ausländerin die Schwanger ist bekommt ohne A1 ein FZF. Oder sehe ich das falsch. Wenn das wäre ist das für mich das wirklich absurd. :lol: :lol: :lol:
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von Ghoule »

Wieso ist das absurd? Ich sehe da durchaus eine Berechtigung, dieses so zu unterscheiden.
Vielleicht ist das die Lösung für dich Eddy ;)
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von edmund27 »

Ghoule hat geschrieben:Wieso ist das absurd? Ich sehe da durchaus eine Berechtigung, dieses so zu unterscheiden.
Vielleicht ist das die Lösung für dich Eddy ;)
Weil es absurd ist. Es wäre eine Lösung gewesen, wenn wir nicht zu alt gewesen wären. Stell dir doch mal vor ich wäre jünger und hätte dies heute erfahren. Würde gleich ein Kind zeugen. Meine Frau wäre schwanger. Die Klage ziehe ich zurück. Ich beantrage zum zweitenmal das FZF. Und die gleichen Leute müssten Zähneknirschend dem FZF zustimmen. Was hätte sich dann geändert meine Frau hätte immer noch kein A1. Ich glaube dass andere darüber auch nachgedacht haben. China ist ja nicht das einzige Land mit den A1 Problemen. Aber ich werde auch so gewinnen. :lol: :lol: :lol: :lol:
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von Lotti »

Die meisten Fluggesellschaften nehmen schwangere bis zum 8, sogar Anfang 9 Monat mit.
aber ob man sich das wirklich antun will...ich fands im 5 Monat schon nicht mehr lustig.

Ja, das geht auch, wenn die ausländische Frau schwanger ist.
Es geht bei dem ganzen in erster Linie um die Rechte des Kindes.
Dieses hat als deutscher Staatsbürger, der es Dank eines deutschen Elternteils wird, schlicht das Recht darauf, in Deutschland zur Welt zu kommen, und auch dort aufzuwachsen.
Mit den Eltern.

Man findet auch bei den Behörden nicht so ohne weiteres viele Informationen zu dem Thema, wie beispielsweise beim Ehegattennachzug.
Da doch damit gerechnet wird, dass es immer Schwachköpfe gibt, die das als Freifahrtschein ausnutzen.
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AngelofMoon
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von AngelofMoon »

edmund27 hat geschrieben:Naja dann ist doch die Idee das A1 als Schutz vor Zwangsehen zu benutzen, wie es in einschlägigen Berichten geschrieben wurde gescheitert.
Das ist doch so oder so schon von Anfang an gescheitert, weder könnte man damit Zwangsehen noch Scheinehen verhindern.
Bei Zwangsehen liegt das Problem dass der Nachziehende keinen Schutz vor Einreise erhält, erst hier in Deutschland könnte er sich an bestimmte Stellen wenden.
Aus diesem Grund kann die jetzige Regierung auch keine Zahlen von Zwangsverheirateten, bei Anfragen von der Opposition, mitteilen.
Aber um hierauf noch einmal zurück zu kommen:
AngelofMoon hat geschrieben:Die FZF zum Ungeboren Kind geht auch anders herum.
Die Deutsche Auslandsvertretung hat die Möglichkeit einen Vaterschaftstest zu fordern.
Die Kosten für einen Vaterschaftstest müssen von dem Ehepaar aufgebracht werden.
Wie Lotti schon geschrieben hat ist dieses nur bei Deutschen Staatsangehörigen möglich.
Dieses ist dann ein FZF nach Aufenthaltsgesetz § 28 Absatz 1 Nr. 3.
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von edmund27 »

AngelofMoon hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:Naja dann ist doch die Idee das A1 als Schutz vor Zwangsehen zu benutzen, wie es in einschlägigen Berichten geschrieben wurde gescheitert.
Das ist doch so oder so schon von Anfang an gescheitert, weder könnte man damit Zwangsehen noch Scheinehen verhindern.
Bei Zwangsehen liegt das Problem dass der Nachziehende keinen Schutz vor Einreise erhält, erst hier in Deutschland könnte er sich an bestimmte Stellen wenden.
Aus diesem Grund kann die jetzige Regierung auch keine Zahlen von Zwangsverheirateten, bei Anfragen von der Opposition, mitteilen.
Aber um hierauf noch einmal zurück zu kommen:
AngelofMoon hat geschrieben:Die FZF zum Ungeboren Kind geht auch anders herum.
Die Deutsche Auslandsvertretung hat die Möglichkeit einen Vaterschaftstest zu fordern.
Die Kosten für einen Vaterschaftstest müssen von dem Ehepaar aufgebracht werden.
Wie Lotti schon geschrieben hat ist dieses nur bei Deutschen Staatsangehörigen möglich.
Dieses ist dann ein FZF nach Aufenthaltsgesetz § 28 Absatz 1 Nr. 3.
Wenn meine Frau schwanger wäre, dann bekäme sie das FZF. Wenn das so richtig wäre, da gebe es doch ein schönes Hintertürchen. Ich glaube, dass ich nicht der einzige bin der auf diese Idee gekommen ist. China ist ja nicht das einzige Land wo es Probleme mit dem FZF gibt. 8) 8) 8)
Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh. ( Henry Ford )
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von AngelofMoon »

edmund27 hat geschrieben:Wenn meine Frau schwanger wäre, dann bekäme sie das FZF. Wenn das so richtig wäre, da gebe es doch ein schönes Hintertürchen. Ich glaube, dass ich nicht der einzige bin der auf diese Idee gekommen ist. China ist ja nicht das einzige Land wo es Probleme mit dem FZF gibt
Es gibt welche die dieses auch so machen, selbst wenn sie hier von Arbeitslosengeld II leben.
Dieses ist dann oft der einzigste Ausweg für ein gemeinsames Leben, weil der Sprachnachweis aus den ein oder anderen Grund für den Nachziehenden nicht möglich ist.
Ich kann nicht sagen wie viele das im Durchschnitt sind aber von den ein und anderen habe ich das schon gelesen.
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von Lotti »

Die Deutsche Auslandsvertretung hat die Möglichkeit einen Vaterschaftstest zu fordern.
Das kommt ja eher bei konkretem Verdacht.
Bzw. muss ohne Ehe ja ohnehin eine Vaterschaftsanerkennung gemacht werden.
In solchen Fällen bietet sich die Gelegenheit ja auch an, einen Vaterschaftstest zu fordern.

Bei FZF zum ungeborenen Kind kann das ohnehin erst nach der Geburt gemacht werden, und das Visum sollte bereits vorher geklärt sein.
Der ausländische Elternteil muss halt die Möglichkeit haben, pünktlich zur Geburt anwesent zu sein, sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wird. (die nicht grad kurzen Bearbeitungszeiten muss man schon mit einplanen)
Rein rechtlich gillt in Deutschland ja eh der Ehemann als Vater.
Wenn das so richtig wäre
Das ist so richtig.
Wie gesagt, geht es hier um die Rechte des Kindes.
Von Vorteil wäre natürlich, wenn du auch der Vater bist. :wink: :lol:
Es gibt welche die dieses auch so machen
Aber ein Kind in die Welt setzen, mit dieser Intention? :shock:
Klar gibt es das...aber..... :shock: :shock: :shock:
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von AngelofMoon »

Lotti hat geschrieben:Aber ein Kind in die Welt setzen, mit dieser Intention? :shock:
Klar gibt es das...aber..... :shock: :shock: :shock:
Lotti was sollen die Leute machen wenn Ihnen ein gemeinsames Leben durch den Sprachnachweis verwehrt wird?
Versetzte dich in die Lage der Betroffenen, wenn die 3 oder 5 Jahre getrennt leben müssen, nur wegen einen Sprachnachweis den sie zur Zeit nicht erbringen können und wo keine Ausnahmereglung in Frage kommt?
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von Lotti »

Natürlich ist das auch kein Zustand, aber zumindest in China hat man durchaus die Möglichkeit, ein Interview an der Botschaft zu machen, um Sprachkenntnisse nachzuweisen.

(An edmunds Stelle würde ich auch toben, wenn die Frau den Termin macht, alles vorbereitet, da hin fährt und dann wieder Heim geschickt wird.)

Bei uns kam die letztendliche Entscheidung für Deutschland recht kurzfristig.
Mein Mann hat wie gesagt auch kein A1, und wir haben grad erst angefangen zu lernen.
Darum hat er auch das Interview abgelehnt.

Das Lernen läuft momentan in Eigenregie.
Mein Mann hat sich Bücher besorgt, ich sorge für Hör- und Sprechverständnis, und einige Erläuterungen, zur praktischen Anwendung.
Faule Feierabende kann man sich damit oft abschminken, aber der Fortschritt ist meiner Meinung nach nicht schlecht. Und mein Mann ist nicht grad ein Fremdsprachen Genie.

Davon, ein Kind zu bekommen, um ein einfaches Visum zu haben, halte ich persönlich absolut nichts.
Ich meine damit eben genau die Leute zu bedenken, deren erste Intention dabei das Visum ist.
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Re: FZF zum ungeborenen Kind

Beitrag von Visafragen »

Lotti hat geschrieben: An edmunds Stelle würde ich auch toben, wenn die Frau den Termin macht, alles vorbereitet, da hin fährt und dann wieder Heim geschickt wird.
Was aber vorabzusehen war, denn seine Frau hat ja wie er selbst bestätigt hat gar keine Deutschkenntnisse auf A1 Niveau. Irgendwie selbst schuld würde ich sagen. Deine Situation und die seine ist auch grundverschiedenen, ich verstehe nicht wirklich, warum er sich hier "austoben" soll...
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