Ruf einfach beim Zollamt im Hafen an und frage ob man noch als Barzahler selbst verzollen kann.
Ich hab das frueher regelmaessig gemacht, weiss aber nicht ob es noch geht.
Wenn ja holst Du Dir ein Einheitspapier zur Einfuhr (Gibts bei der IHK oder im Papierwarenhandel) evtl. mit Anhang fuer mehrere Positionen. Ich glaube mich zu erinnern die Nummer des Einheitspapieres war 737. Dann versuche das Mal auszufuellen.
Ich wette dass Du dafuer einen Spediteur brauchst.
Auszug aus einer Frage bei wer-weiss-was: hat geschrieben:
Was ich brauche ist ein "System" mit dem ich mir merken kann wie man Zollbetrag und EUSt berechnet.
Letztlich läuft es ja darauf hinaus daß bei Incoterms mit E+F-Klauseln die Fracht nicht in der Rechnungssumme enthalten ist, bei C+D-Klauseln ist die Fracht mit drin, wobei man dann nochmal unterscheiden muß ob die Fracht in der Rechnung aufgeführt ist oder nicht. Und dann wird wohl noch unterschieden wieviel Anteil der Frachtkosten innerhalb der EU, und wieviel außerhalb angefallen ist...
Wenn ich jetzt also den Zollbetrag bei einer E- oder F-Klausel berechnen will, was dann? Nehmen wir mal an die Ware kommt aus New York und hat eine 70/30 FK-Aufteilung. Ich verstehe es so: Warenwert + 70% der FK multipliziert mit dem Zollsatz ergibt den Zollbetrag. Dann habe ich ich 70% Nicht-EU-Frachtanteil also mizverzollt, die anderen 30% interessieren erstmal nicht weil sie innerhalb der EU angefallen sind und nicht verzollt werden müssen. Richtig?
Was tut man jetzt bei einer C- oder D-Klausel? Warenwert minus 30% FK, multipliziert das mit dem Zollsatz und hat dann auch den Zollbetrag, oder?
Bei der EUSt-Berechnung wird dann immer die die komplette Fracht mitgerechnet, wobei man bei E- und F-Klauseln Warenwert, die komplette Fracht und den Zollbetrag nimmt, bei C- und D-Klausel nimmt man Rechnungsbetrag (enthält ja schon die Fracht) und den Zollbetrag, um das alles dann x19% zu rechnen.
Oder raff isch datt nisch?