Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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houzi
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Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Beitrag von houzi »

Hallo,

eine befreundete Chinesin traut sich nicht, ihren Job in Deutschland zu wechseln, weil sie glaubt, dass sie damit die Bedingungen zur Erteilung dieser Erlaubnis nicht mehr erfüllen würde.

Sie ist bereits seit 2005 in Deutschland und hatte ununterbrochen diverse Aufenthaltstitel (Studentenvisum, Arbeitsvisum). Sie arbeitet seit 2007 oder 2008 und möchte gerne wechseln.

Nach meiner Interpretation vom Wikipedia-Artikel (http://de.wikipedia.org/wiki/Erlaubnis_ ... eutschland) sind die Bedingungen für den Daueraufenthalt nicht an ein einziges Angestelltenverhältnis geknüpft.

Kann mich da jemand von Euch zuverlässig informieren?

Weiß jemand, wie lange so ein Beantragungsprozess im Durchschnitt dauert?
Muss sie dafür irgendwelche Prüfungen (Sprache, Allgemeinwissen etc.) ablegen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Tauril
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Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Beitrag von Tauril »

http://www.info4alien.de/


da einfach mal die Frage stellen, die kenne sich aus und sind vo Fach
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Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Beitrag von tigerprawn »

was für einen Aufenthaltstitel hat sie denn zurzeit?
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AngelofMoon
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Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Beitrag von AngelofMoon »

houzi hat geschrieben:Sie ist bereits seit 2005 in Deutschland und hatte ununterbrochen diverse Aufenthaltstitel (Studentenvisum, Arbeitsvisum). Sie arbeitet seit 2007 oder 2008 und möchte gerne wechseln.
Man müsste erst einmal Wissen welchen Aufenthaltstitel sie hat.
Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis oder Uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung hat, kann Sie den Arbeitgeber wechseln.
Wenn Sie aber jedes Jahr die Aufenthaltserlaubnis bei der ABH (Ausländerbehörde) erneuern muss, könnte dieses anders aussehen da die Aufenthaltserlaubnis dann an bestimmten Bedingungen geknüpft sein wird.
Da aber hier nicht bekannt ist nach welchen Aufenthaltsgesetz die Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde kann man nichts schreiben.
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Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Beitrag von ingo_001 »

AngelofMoon hat geschrieben:Man müsste erst einmal Wissen welchen Aufenthaltstitel sie hat.
Richtig, weil sonst keine vernünftige Antwort möglich ist.
AngelofMoon hat geschrieben:Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis oder Uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung hat, kann Sie den Arbeitgeber wechseln.
Die unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis nennt sich seit 2009 unbefristete Niederlassungserlaubnis.
AngelofMoon hat geschrieben:Wenn Sie aber jedes Jahr die Aufenthaltserlaubnis bei der ABH (Ausländerbehörde) erneuern muss, könnte dieses anders aussehen da die Aufenthaltserlaubnis dann an bestimmten Bedingungen geknüpft sein wird.
Da aber hier nicht bekannt ist nach welchen Aufenthaltsgesetz die Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde kann man nichts schreiben.
Deswegen (s.o.) ist die Art des aktuellen Aufenthaltstitels wichtig, weil sich die Antwort daraus ergibt.
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houzi
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Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Beitrag von houzi »

Ich spreche von "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG", ihr von anderen Begriffen. Meinen wir dasselbe?

Bezüglich ihres aktuellen Visums frage ich nach.
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Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Beitrag von tigerprawn »

houzi hat geschrieben:Ich spreche von "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG", ihr von anderen Begriffen. Meinen wir dasselbe?
nein, wir meinen nicht dasselbe. Du sprichst von ihrem zukueftigen (gewuenschten) Aufenthaltstitel. Dafuer ist es vollkommen egal, ob sie jetzt den Arbeitgeber wechselt (ausser sie uebersteht die Probezeit nicht und wird arbeitslos). Wir fragen nach ihrem jetzigen Aufenthaltstitel; und da kann ein Arbeitgeberwechsel u.U. nicht erlaubt sein, dann muesste sie leider D verlassen, und dann bekommt sie auch den zukuenftigen (gewuenschten) Aufenthaltstitel nicht mehr.

Wenn Du nachfragst, frage unbedingt auch nach ob irgendwelche Bemerkungen(Einschraenkungen( in den Titel eingetragen sind.
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Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Beitrag von houzi »

Jetzt hab ich eine Antwort von ihr. Da sie ihr Visum gerade nicht zur Hand hat, kann sie es nicht mit Sicherheit sagen, aber sie glaubt, es handelt sich um eine unbefristete Arbeitserlaubnis. Von Einschränkungen weiß sie nichts. Auf Nachfrage sagte sie mir auch, dass sie es vor einem Jahr beantragt hat und es bis 2015 gültig ist. Sie arbeitet hier allerdings schon länger als ein Jahr. Helfen euch diese Infos weiter?

Wie gesagt, reicht ihre Visa-Kette ununterbrochen bis wahrscheinlich 2007, aber mit Sicherheit bis 2008 zurück.

Ich hoffe sehr, dass sie die Möglichkeit hat, den Job zu wechseln. Sie ist sehr unglücklich im Moment.
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Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Beitrag von blur »

Erst schreibst du seit 2005, jetzt nurnoch seit 2008?
Und eine Arbeitserlaubnis dürfte nichts mit Ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu tun haben.
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AngelofMoon
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Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Beitrag von AngelofMoon »

houzi hat geschrieben:Da sie ihr Visum gerade nicht zur Hand hat, kann sie es nicht mit Sicherheit sagen, aber sie glaubt, es handelt sich um eine unbefristete Arbeitserlaubnis.
Erstens es ist kein Visum sondern eine Aufenthaltserlaubnis, Visums werden nur von den Deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt.
Zweitens ist es dann eine beschränkte Aufenthaltserlaubnis welche dann 2015 endet und vor Ablauf neu beantragt werden muss.
Somit wird Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz § 18 haben.
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Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Beitrag von Tauril »

ich schreibs nochmal

http://www.info4alien.de/


Frage dort stellen. Dort arbeiten Mitarbeiter von Ausländerbehörden ect ect ect. Dort wirst du auf jedenfall eine 100% fachlich korrekte Antwort erhalten. Bedenke wir sind keine Anwälte, noch Behördenmitarbeiter. Alle Infos die du hier von uns bekommst werden aus dem www herausgesucht...
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Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Beitrag von houzi »

blur hat geschrieben:Erst schreibst du seit 2005, jetzt nurnoch seit 2008?
Da hab ich mich falsch ausgedrückt. Seit 2007/2008 arbeitet sie. Seit 2005 ist sie in Deutschland.
Tauril hat geschrieben:ich schreibs nochmal
http://www.info4alien.de/
Hatte ich beim ersten Mal schon gesehen, wollte mich aber erstmal besser vorbereiten, bevor ich dort nachfrage. Übrigens ein guter Tipp, vielen Dank dafür!
AngelofMoon hat geschrieben:Somit wird Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz § 18 haben.
Danke, diese Info hilft mir sicher weiter.

Bevor jetzt einer hinterfragt, wieso ich so umständlich bin: Ihre Aufenthaltserlaubnis liegt grad beim amerikanischen Konsulat rum, da sie ein Visum für eine Geschäftsreise in die USA beantragt hat. Somit kann ich sie nicht einsehen.
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AngelofMoon
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Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Beitrag von AngelofMoon »

Tauril hat geschrieben:Alle Infos die du hier von uns bekommst werden aus dem www herausgesucht...
Meinst Du das Behörden heute noch in Dicken Büchern nach den Bestimmungen suchen?
Das Aufenthaltsgesetz und die dazu gehörigen Verwaltungsvorschriften sind für jeden frei zugänglich im Internet.
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