Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Hallo,
eine befreundete Chinesin traut sich nicht, ihren Job in Deutschland zu wechseln, weil sie glaubt, dass sie damit die Bedingungen zur Erteilung dieser Erlaubnis nicht mehr erfüllen würde.
Sie ist bereits seit 2005 in Deutschland und hatte ununterbrochen diverse Aufenthaltstitel (Studentenvisum, Arbeitsvisum). Sie arbeitet seit 2007 oder 2008 und möchte gerne wechseln.
Nach meiner Interpretation vom Wikipedia-Artikel (http://de.wikipedia.org/wiki/Erlaubnis_ ... eutschland) sind die Bedingungen für den Daueraufenthalt nicht an ein einziges Angestelltenverhältnis geknüpft.
Kann mich da jemand von Euch zuverlässig informieren?
Weiß jemand, wie lange so ein Beantragungsprozess im Durchschnitt dauert?
Muss sie dafür irgendwelche Prüfungen (Sprache, Allgemeinwissen etc.) ablegen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
eine befreundete Chinesin traut sich nicht, ihren Job in Deutschland zu wechseln, weil sie glaubt, dass sie damit die Bedingungen zur Erteilung dieser Erlaubnis nicht mehr erfüllen würde.
Sie ist bereits seit 2005 in Deutschland und hatte ununterbrochen diverse Aufenthaltstitel (Studentenvisum, Arbeitsvisum). Sie arbeitet seit 2007 oder 2008 und möchte gerne wechseln.
Nach meiner Interpretation vom Wikipedia-Artikel (http://de.wikipedia.org/wiki/Erlaubnis_ ... eutschland) sind die Bedingungen für den Daueraufenthalt nicht an ein einziges Angestelltenverhältnis geknüpft.
Kann mich da jemand von Euch zuverlässig informieren?
Weiß jemand, wie lange so ein Beantragungsprozess im Durchschnitt dauert?
Muss sie dafür irgendwelche Prüfungen (Sprache, Allgemeinwissen etc.) ablegen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
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Wenn der Stift gezogen wurde, ist Herr Granate nicht mehr unser Freund!
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tigerprawn
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- AngelofMoon
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Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Man müsste erst einmal Wissen welchen Aufenthaltstitel sie hat.houzi hat geschrieben:Sie ist bereits seit 2005 in Deutschland und hatte ununterbrochen diverse Aufenthaltstitel (Studentenvisum, Arbeitsvisum). Sie arbeitet seit 2007 oder 2008 und möchte gerne wechseln.
Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis oder Uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung hat, kann Sie den Arbeitgeber wechseln.
Wenn Sie aber jedes Jahr die Aufenthaltserlaubnis bei der ABH (Ausländerbehörde) erneuern muss, könnte dieses anders aussehen da die Aufenthaltserlaubnis dann an bestimmten Bedingungen geknüpft sein wird.
Da aber hier nicht bekannt ist nach welchen Aufenthaltsgesetz die Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde kann man nichts schreiben.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Richtig, weil sonst keine vernünftige Antwort möglich ist.AngelofMoon hat geschrieben:Man müsste erst einmal Wissen welchen Aufenthaltstitel sie hat.
Die unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis nennt sich seit 2009 unbefristete Niederlassungserlaubnis.AngelofMoon hat geschrieben:Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis oder Uneingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung hat, kann Sie den Arbeitgeber wechseln.
Deswegen (s.o.) ist die Art des aktuellen Aufenthaltstitels wichtig, weil sich die Antwort daraus ergibt.AngelofMoon hat geschrieben:Wenn Sie aber jedes Jahr die Aufenthaltserlaubnis bei der ABH (Ausländerbehörde) erneuern muss, könnte dieses anders aussehen da die Aufenthaltserlaubnis dann an bestimmten Bedingungen geknüpft sein wird.
Da aber hier nicht bekannt ist nach welchen Aufenthaltsgesetz die Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde kann man nichts schreiben.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Ich spreche von "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG", ihr von anderen Begriffen. Meinen wir dasselbe?
Bezüglich ihres aktuellen Visums frage ich nach.
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tigerprawn
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Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
nein, wir meinen nicht dasselbe. Du sprichst von ihrem zukueftigen (gewuenschten) Aufenthaltstitel. Dafuer ist es vollkommen egal, ob sie jetzt den Arbeitgeber wechselt (ausser sie uebersteht die Probezeit nicht und wird arbeitslos). Wir fragen nach ihrem jetzigen Aufenthaltstitel; und da kann ein Arbeitgeberwechsel u.U. nicht erlaubt sein, dann muesste sie leider D verlassen, und dann bekommt sie auch den zukuenftigen (gewuenschten) Aufenthaltstitel nicht mehr.houzi hat geschrieben:Ich spreche von "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG", ihr von anderen Begriffen. Meinen wir dasselbe?
Wenn Du nachfragst, frage unbedingt auch nach ob irgendwelche Bemerkungen(Einschraenkungen( in den Titel eingetragen sind.
Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Jetzt hab ich eine Antwort von ihr. Da sie ihr Visum gerade nicht zur Hand hat, kann sie es nicht mit Sicherheit sagen, aber sie glaubt, es handelt sich um eine unbefristete Arbeitserlaubnis. Von Einschränkungen weiß sie nichts. Auf Nachfrage sagte sie mir auch, dass sie es vor einem Jahr beantragt hat und es bis 2015 gültig ist. Sie arbeitet hier allerdings schon länger als ein Jahr. Helfen euch diese Infos weiter?
Wie gesagt, reicht ihre Visa-Kette ununterbrochen bis wahrscheinlich 2007, aber mit Sicherheit bis 2008 zurück.
Ich hoffe sehr, dass sie die Möglichkeit hat, den Job zu wechseln. Sie ist sehr unglücklich im Moment.
Wie gesagt, reicht ihre Visa-Kette ununterbrochen bis wahrscheinlich 2007, aber mit Sicherheit bis 2008 zurück.
Ich hoffe sehr, dass sie die Möglichkeit hat, den Job zu wechseln. Sie ist sehr unglücklich im Moment.
Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Erst schreibst du seit 2005, jetzt nurnoch seit 2008?
Und eine Arbeitserlaubnis dürfte nichts mit Ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu tun haben.
Und eine Arbeitserlaubnis dürfte nichts mit Ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu tun haben.
- AngelofMoon
- Old China Hand

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- Registriert: 22.05.2011, 12:29
Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Erstens es ist kein Visum sondern eine Aufenthaltserlaubnis, Visums werden nur von den Deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt.houzi hat geschrieben:Da sie ihr Visum gerade nicht zur Hand hat, kann sie es nicht mit Sicherheit sagen, aber sie glaubt, es handelt sich um eine unbefristete Arbeitserlaubnis.
Zweitens ist es dann eine beschränkte Aufenthaltserlaubnis welche dann 2015 endet und vor Ablauf neu beantragt werden muss.
Somit wird Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz § 18 haben.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
ich schreibs nochmal
http://www.info4alien.de/
Frage dort stellen. Dort arbeiten Mitarbeiter von Ausländerbehörden ect ect ect. Dort wirst du auf jedenfall eine 100% fachlich korrekte Antwort erhalten. Bedenke wir sind keine Anwälte, noch Behördenmitarbeiter. Alle Infos die du hier von uns bekommst werden aus dem www herausgesucht...
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Frage dort stellen. Dort arbeiten Mitarbeiter von Ausländerbehörden ect ect ect. Dort wirst du auf jedenfall eine 100% fachlich korrekte Antwort erhalten. Bedenke wir sind keine Anwälte, noch Behördenmitarbeiter. Alle Infos die du hier von uns bekommst werden aus dem www herausgesucht...
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Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Da hab ich mich falsch ausgedrückt. Seit 2007/2008 arbeitet sie. Seit 2005 ist sie in Deutschland.blur hat geschrieben:Erst schreibst du seit 2005, jetzt nurnoch seit 2008?
Hatte ich beim ersten Mal schon gesehen, wollte mich aber erstmal besser vorbereiten, bevor ich dort nachfrage. Übrigens ein guter Tipp, vielen Dank dafür!Tauril hat geschrieben:ich schreibs nochmal
http://www.info4alien.de/
Danke, diese Info hilft mir sicher weiter.AngelofMoon hat geschrieben:Somit wird Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz § 18 haben.
Bevor jetzt einer hinterfragt, wieso ich so umständlich bin: Ihre Aufenthaltserlaubnis liegt grad beim amerikanischen Konsulat rum, da sie ein Visum für eine Geschäftsreise in die USA beantragt hat. Somit kann ich sie nicht einsehen.
- AngelofMoon
- Old China Hand

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Re: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Meinst Du das Behörden heute noch in Dicken Büchern nach den Bestimmungen suchen?Tauril hat geschrieben:Alle Infos die du hier von uns bekommst werden aus dem www herausgesucht...
Das Aufenthaltsgesetz und die dazu gehörigen Verwaltungsvorschriften sind für jeden frei zugänglich im Internet.
Selbst Rechtsanwälte benutzten das Internet, bevor Sie sich durch dicke Wälzer quälen.
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