Visum zur Familienzusammenfsührung

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
nip
Neuling
Beiträge: 9
Registriert: 01.09.2011, 10:14

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von nip »

Danke für deine Ausführungen.

Sehr informativ.

Gruß nip
Benutzeravatar
mjs
Forumexperte
Forumexperte
Beiträge: 362
Registriert: 08.10.2010, 04:00

Sperrfristen?

Beitrag von mjs »

nip hat geschrieben:Der zweite Antrag ein Besuchervisum zu bekommen wurde abgelehnt. Verdacht auf Scheinehe etc.
Bist du sicher das da nicht eher was von "Rückkehrbereitschaft fragwürdig" und "Verdacht, dass das Besuchsvisum genutzt werden soll, um das Verfahren für ein FZF-Visum zu umgehen" stand?

Passiert ja leicht, dass man bei stille Post von deinem Bekannten über dich und dann hier ins Forum mal aus einer Mücke einen Elefanten macht. Denn während "Verdacht, dass statt Besuch in Wahrheit FZF betrieben werden soll" recht schnell bei der Hand ist, sind Vorwürfe wie Scheinehe schon von erheblich stärkerem Kaliber.

Hat Andy_yi ja so schon beschrieben, Besuchsvisum und Visum zur Familienzusammenführung sind zwei sehr unterschiedliche Angelegenheiten.
Durch die aktuelle Ablehnung eines Besuchervisums (vor der Hochzeit) stellt sich nun die Frage ob man auch nach der Eheschließung die Frist von 6 Monaten beachten muß bevor man ein neues Visum beantragen kann.
Ein sehr populäres Internet-Gerücht diese Sperrfrist, das auch kaum totzukriegen ist.

So eine "Sperrfrist nach Ablehnung" gibt es nicht. Wenn man mag, kann man direkt nach jeder Ablehnung gleich wieder beantragen. Bringt natürlich nichts, wenn sich am Antrag inhaltlich nichts ändert (der wird dann ja gleich wieder aus den selben Gründen abgelehnt) aber machen kann man es.

Da sich in deinem Fall aber zwischendurch mit der Eheschliessung schon ein bischen was ändert, ändert sich dann auch wieder was an der Beurteilung.
Meine Bitte an die Sachverständigen im Forum ist die, ob man mir auch den genauen Ablauf schildern kann was man nun beachten muß wenn man nach der Eheschließung in HK das FZF-Visum bei der Deutschen Botschaft in Peking beantragt.
Erst mal schauen, ob Peking überhaupt zuständig ist. Wo hat die Dame denn ihren aktuellen Lebensmittelpunkt? HK hört sich so ja spontan eher mal nach ... Canton an?

Was man so generell beachten soll? Es schadet sicher nicht sich zuerst mal direkt auf der Homepage der Botschaft / der Konsulate zu informieren, danach mit noch offenen Fragen gezielt und spezifisch als Mail and das zuständige Konsulat / die Botschaft zu wenden. So kann man z.B. schon mal rausfinden, wer überhaupt zuständig und kompetenter Ansprechpartner ist.

Es ist zwar auch sehr populär statt dessen erstmal zu ignorieren, was an Informationen seitens der Botschaften / Konsulate bereits Online zur Verfügung steht und sich statt dessen an irgendwen anders zu wenden, der dir Informationen aus zweiter Hand und Gerüchte bis zum Abwinken bieten kann (und vielleicht auch die ein oder andere dreiste Lüge, wenn sich damit ein bischen Geld machen läßt). Ich denke da so in erster Linie an unprofessionelle Reisebüros, windige Visavermittler oder aber auch an mich*.

Habe aber gehört das klappt dann manchmal nicht so gut und auf dem Konsulat lachen dann alle wenn man sagt "Ich habe aber gehört, dass das so geht." Aber nur wenn sie einen guten Tag haben. Wenn nicht kommt dann nur zurück "Aber nicht von uns." Spätestens dann bekommt man gesteckt, an wen man sich idealerweise zuerst mit Fragen gewendet hätte.

:lol:

P.S.: Kurze Gegenfrage - wo hast du das her mit der 6-Monate-Sperrfrist? Würde mich mal interessieren, wo das so herkommt.


* Und wenn du meinst dass ich das kostenlos mache, dann überleg' mal, wieviel Zeit du schon verschwendet hast damit, meinen Stuss hier zu lesen.
Benutzeravatar
happyfuture
Titan
Titan
Beiträge: 5524
Registriert: 11.02.2009, 17:18
Wohnort: 上海(CHN), Bali (IDN), HKG
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Sperrfristen?

Beitrag von happyfuture »

mjs hat geschrieben:Habe aber gehört das klappt dann manchmal nicht so gut und auf dem Konsulat lachen dann alle wenn man sagt "Ich habe aber gehört, dass das so geht." Aber nur wenn sie einen guten Tag haben. Wenn nicht kommt dann nur zurück "Aber nicht von uns." Spätestens dann bekommt man gesteckt, an wen man sich idealerweise zuerst mit Fragen gewendet hätte.
Du bist ja verdammt gut drauf! :P


Das mit der "Sperrfrist" erregt ebenso mein Interesse ... :!:
Benutzeravatar
AngelofMoon
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 908
Registriert: 22.05.2011, 12:29

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von AngelofMoon »

Moin!

Sperrfrist gibt es nicht bei Anträgen für ein Visum nach Deutschland.
Hier ist wohl etwas Falsch verstanden worden.

Wer ein Touristen oder Besuchervisum für Deutschland erhalten hat, kann das nächste Visum erst wieder nach 180 Tagen beantragen.

Gruß AngelofMoon
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Benutzeravatar
mjs
Forumexperte
Forumexperte
Beiträge: 362
Registriert: 08.10.2010, 04:00

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von mjs »

AngelofMoon hat geschrieben:Wer ein Touristen oder Besuchervisum für Deutschland erhalten hat, kann das nächste Visum erst wieder nach 180 Tagen beantragen.
Und wo genau hast du das her? Wird ja immer doller.

Man darf mit Schenge Visum zwar im Halbjahr 90 Tage in Deutschland nicht überschreiten. Wie man die aber beantragt (und bekommt) ist völlig offen. Man kann also innerhalb von 180 Tagen gerne zehnmal zur Botschaft gehen und je 9 Tage beantragen wenn man möchte (... und so viele Termine bekommt ... und die Botschaft dich beim 3ten mal nicht fragt, ob eine Multiple Entry Visum nicht doch besser wäre ...).

Im ernst - wer hat dir erzählt Chinesen dürfen innerhalb von 6 Monaten nur 1x beantragen gehen? Also sagen wir mal Geschäftsmann aus China, erstes mal zur Messe nach Deutschland, bekommt also erstmal auch nur 1 Wochen Visum erteilt (oder wie lange der halt angegeben hat, dass er für die Messe braucht). Leiert dann da was an mit deutschem Geschäftspartnern ... und so wie du dir das vorstellst kann er die dann frühestens wieder in 6 Monaten ein weiteres mal besuchen, weil er ja zwischendurch keinen Antrag für ein weiteres Visum stellen kann?

Deutsche Firma schickt für Schulung 3 chinesische Ingenieure nach China, soll 2 Wochen dauern. Alle erhalten Visum, aber bei einem müssen sie die Schulung ausfallen lassen, weil der in China dringender gebraucht wird. Pech gehabt, die Schulung können sie mit dem Letzten in Deutschland dann frühestens in einem halben Jahr nachholen, weil der ja vorher nicht erneut beantragen darf?

Oder wenn du es an den "Touristen- und Besuchsvisa" festmachen willst: Chinamann macht 2 Wochen Urlaub in Deutschland. Pech für seine Firma, wenn sie ihn dann dieses Halbjahr auch nochmal nach Deutschland schicken will? Oder meinst du für Besuchs- & Touristenvisa gilt was anderes als für Geschäftsvisa? "Touristen-" "Besuchs-" "Geschäfts-" und "Kultur & Sportvisa" neuerdings das sind alles keine gesetzlich festgelegten "Visaarten". Das sind nur Standardfälle für das Schengen-Visa, zu denen die Botschaften mal Standardmerkblätter erstellt haben (seit neuem EU-weit wie ich mit Erschrecken feststellen musste) um sich die Arbeit zu erleichtern. Gesetzlich festgelegt existiert davon aber nur eines: Das Schengen-Visum (maximal 90 Tage innerhalb von 6 Monaten, Rückkehr muss angezeigt sein, usw.).

Wie gesagt ... wird ja immer doller mit den Geschichten. Lustig ist das ja alles schon zu lesen aber im Ernst: Wo kann man das mit diesen 6-Monatssperren genau nachlesen? Titanic?
Benutzeravatar
happyfuture
Titan
Titan
Beiträge: 5524
Registriert: 11.02.2009, 17:18
Wohnort: 上海(CHN), Bali (IDN), HKG
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Geschichten und Anekdoten rund um das Visum

Beitrag von happyfuture »

mjs hat geschrieben:Wie gesagt ... wird ja immer doller mit den Geschichten. Lustig ist das ja alles schon zu lesen aber im Ernst: Wo kann man das mit diesen 6-Monatssperren genau nachlesen? Titanic?
You made my day :P


Die einzige Regel (keine Sperrfrist!!!), die ich dazu kenne, lautet wie folgt:
nip
Neuling
Beiträge: 9
Registriert: 01.09.2011, 10:14

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von nip »

@Tenshu
habe aufgrund deines postings vom 26.08.2009 12.56 Uhr dir eine PN geschickt.
Vielleicht kannst du meiner Bitte nachkommen.

Gruß nip
nip
Neuling
Beiträge: 9
Registriert: 01.09.2011, 10:14

Re: Sperrfristen?

Beitrag von nip »

mjs hat geschrieben:
nip hat geschrieben:Der zweite Antrag ein Besuchervisum zu bekommen wurde abgelehnt. Verdacht auf Scheinehe etc.
Bist du sicher das da nicht eher was von "Rückkehrbereitschaft fragwürdig" und "Verdacht, dass das Besuchsvisum genutzt werden soll, um das Verfahren für ein FZF-Visum zu umgehen" stand?

Passiert ja leicht, dass man bei stille Post von deinem Bekannten über dich und dann hier ins Forum mal aus einer Mücke einen Elefanten macht. Denn während "Verdacht, dass statt Besuch in Wahrheit FZF betrieben werden soll" recht schnell bei der Hand ist, sind Vorwürfe wie Scheinehe schon von erheblich stärkerem Kaliber.

Hat Andy_yi ja so schon beschrieben, Besuchsvisum und Visum zur Familienzusammenführung sind zwei sehr unterschiedliche Angelegenheiten.
Durch die aktuelle Ablehnung eines Besuchervisums (vor der Hochzeit) stellt sich nun die Frage ob man auch nach der Eheschließung die Frist von 6 Monaten beachten muß bevor man ein neues Visum beantragen kann.
Ein sehr populäres Internet-Gerücht diese Sperrfrist, das auch kaum totzukriegen ist.

So eine "Sperrfrist nach Ablehnung" gibt es nicht. Wenn man mag, kann man direkt nach jeder Ablehnung gleich wieder beantragen. Bringt natürlich nichts, wenn sich am Antrag inhaltlich nichts ändert (der wird dann ja gleich wieder aus den selben Gründen abgelehnt) aber machen kann man es.

Da sich in deinem Fall aber zwischendurch mit der Eheschliessung schon ein bischen was ändert, ändert sich dann auch wieder was an der Beurteilung.
Meine Bitte an die Sachverständigen im Forum ist die, ob man mir auch den genauen Ablauf schildern kann was man nun beachten muß wenn man nach der Eheschließung in HK das FZF-Visum bei der Deutschen Botschaft in Peking beantragt.
Erst mal schauen, ob Peking überhaupt zuständig ist. Wo hat die Dame denn ihren aktuellen Lebensmittelpunkt? HK hört sich so ja spontan eher mal nach ... Canton an?

Was man so generell beachten soll? Es schadet sicher nicht sich zuerst mal direkt auf der Homepage der Botschaft / der Konsulate zu informieren, danach mit noch offenen Fragen gezielt und spezifisch als Mail and das zuständige Konsulat / die Botschaft zu wenden. So kann man z.B. schon mal rausfinden, wer überhaupt zuständig und kompetenter Ansprechpartner ist.

Es ist zwar auch sehr populär statt dessen erstmal zu ignorieren, was an Informationen seitens der Botschaften / Konsulate bereits Online zur Verfügung steht und sich statt dessen an irgendwen anders zu wenden, der dir Informationen aus zweiter Hand und Gerüchte bis zum Abwinken bieten kann (und vielleicht auch die ein oder andere dreiste Lüge, wenn sich damit ein bischen Geld machen läßt). Ich denke da so in erster Linie an unprofessionelle Reisebüros, windige Visavermittler oder aber auch an mich*.

Habe aber gehört das klappt dann manchmal nicht so gut und auf dem Konsulat lachen dann alle wenn man sagt "Ich habe aber gehört, dass das so geht." Aber nur wenn sie einen guten Tag haben. Wenn nicht kommt dann nur zurück "Aber nicht von uns." Spätestens dann bekommt man gesteckt, an wen man sich idealerweise zuerst mit Fragen gewendet hätte.

:lol:

P.S.: Kurze Gegenfrage - wo hast du das her mit der 6-Monate-Sperrfrist? Würde mich mal interessieren, wo das so herkommt.


* Und wenn du meinst dass ich das kostenlos mache, dann überleg' mal, wieviel Zeit du schon verschwendet hast damit, meinen Stuss hier zu lesen.

gemeint war wohl die 180 Tage Frist.

nip
Konfus
Neuling
Beiträge: 5
Registriert: 04.09.2011, 15:48

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von Konfus »

@nip

Wenn Dein Freund ein Unternehmen in China hat, wäre für ihn hier im Forum möglicherweise eine Teilnahme interessant. Hier suchen viele Leute nach Kontakten in China.
Benutzeravatar
happyfuture
Titan
Titan
Beiträge: 5524
Registriert: 11.02.2009, 17:18
Wohnort: 上海(CHN), Bali (IDN), HKG
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Sperrfristen?

Beitrag von happyfuture »

nip hat geschrieben:gemeint war wohl die 180 Tage Frist.
Bitte beachten, dass ein halbes Jahr - so wie vom Auswärtigen Amt angegeben - 183 Tage bedeutet, wobei es innerhalb dieses Zeitraums ein max. Schengenvisum von 90 Tagen geben kann! :wink:
Xenin
Neuling
Beiträge: 11
Registriert: 01.04.2012, 22:40

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von Xenin »

Gerade den Thread hier entdeckt.

Ich habe meine Frau in Hongkong geheiratet und vor einigen Tagen haben wie in GZ das Familienvisum beantragt. Das war überhaupt kein Problem. Die Mitarbeiter dort waren extrem freundlich und haben nur ein paar Sachen gefragt wie "wo werden Sie wohnen?", "was macht ihr Ehemann beruflich?", "wie heißen ihre Schwiegereltern" usw. War alles ganz easy.

Was aber zu stimmen scheint, ist das es ohne A1 schwierig ist mit vorsprechen ein Visum zu bekommen. Vor meiner Frau war eine andere Frau dort - ohne A1 Zertifikat - die wurde dann weggeschickt sie solle sich erst noch mal im Zertifikat versuchen.

Viele Grüße !!
Benutzeravatar
AngelofMoon
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 908
Registriert: 22.05.2011, 12:29

Re: Visum zur Familienzusammenfsührung

Beitrag von AngelofMoon »

Xenin hat geschrieben:Vor meiner Frau war eine andere Frau dort - ohne A1 Zertifikat - die wurde dann weggeschickt sie solle sich erst noch mal im Zertifikat versuchen.
Hat die Visaabteilung die Frau wirklich weggeschickt oder Ihr geraten den Antrag zurück zu ziehen?
So lange alle anderen Untelagen für das Visum zur FZF vollständig sind und nur das A1 Zertifikat fehlt muss die Visaabteilung den Visums-Antrag annehmen und bearbeiten (das A1 Zertifikat kann auch innerhalb einer bestimmten Zeit nachgereicht werden).
Sie können dem Antragsteller anraten das Visum zurück zu ziehen, da man es ohne den A1 Zertifikat ablehnen wird, aber mehr auch nicht.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast