Visum zur Familienzusammenfsührung
Sperrfristen?
Bist du sicher das da nicht eher was von "Rückkehrbereitschaft fragwürdig" und "Verdacht, dass das Besuchsvisum genutzt werden soll, um das Verfahren für ein FZF-Visum zu umgehen" stand?nip hat geschrieben:Der zweite Antrag ein Besuchervisum zu bekommen wurde abgelehnt. Verdacht auf Scheinehe etc.
Passiert ja leicht, dass man bei stille Post von deinem Bekannten über dich und dann hier ins Forum mal aus einer Mücke einen Elefanten macht. Denn während "Verdacht, dass statt Besuch in Wahrheit FZF betrieben werden soll" recht schnell bei der Hand ist, sind Vorwürfe wie Scheinehe schon von erheblich stärkerem Kaliber.
Hat Andy_yi ja so schon beschrieben, Besuchsvisum und Visum zur Familienzusammenführung sind zwei sehr unterschiedliche Angelegenheiten.
Ein sehr populäres Internet-Gerücht diese Sperrfrist, das auch kaum totzukriegen ist.Durch die aktuelle Ablehnung eines Besuchervisums (vor der Hochzeit) stellt sich nun die Frage ob man auch nach der Eheschließung die Frist von 6 Monaten beachten muß bevor man ein neues Visum beantragen kann.
So eine "Sperrfrist nach Ablehnung" gibt es nicht. Wenn man mag, kann man direkt nach jeder Ablehnung gleich wieder beantragen. Bringt natürlich nichts, wenn sich am Antrag inhaltlich nichts ändert (der wird dann ja gleich wieder aus den selben Gründen abgelehnt) aber machen kann man es.
Da sich in deinem Fall aber zwischendurch mit der Eheschliessung schon ein bischen was ändert, ändert sich dann auch wieder was an der Beurteilung.
Erst mal schauen, ob Peking überhaupt zuständig ist. Wo hat die Dame denn ihren aktuellen Lebensmittelpunkt? HK hört sich so ja spontan eher mal nach ... Canton an?Meine Bitte an die Sachverständigen im Forum ist die, ob man mir auch den genauen Ablauf schildern kann was man nun beachten muß wenn man nach der Eheschließung in HK das FZF-Visum bei der Deutschen Botschaft in Peking beantragt.
Was man so generell beachten soll? Es schadet sicher nicht sich zuerst mal direkt auf der Homepage der Botschaft / der Konsulate zu informieren, danach mit noch offenen Fragen gezielt und spezifisch als Mail and das zuständige Konsulat / die Botschaft zu wenden. So kann man z.B. schon mal rausfinden, wer überhaupt zuständig und kompetenter Ansprechpartner ist.
Es ist zwar auch sehr populär statt dessen erstmal zu ignorieren, was an Informationen seitens der Botschaften / Konsulate bereits Online zur Verfügung steht und sich statt dessen an irgendwen anders zu wenden, der dir Informationen aus zweiter Hand und Gerüchte bis zum Abwinken bieten kann (und vielleicht auch die ein oder andere dreiste Lüge, wenn sich damit ein bischen Geld machen läßt). Ich denke da so in erster Linie an unprofessionelle Reisebüros, windige Visavermittler oder aber auch an mich*.
Habe aber gehört das klappt dann manchmal nicht so gut und auf dem Konsulat lachen dann alle wenn man sagt "Ich habe aber gehört, dass das so geht." Aber nur wenn sie einen guten Tag haben. Wenn nicht kommt dann nur zurück "Aber nicht von uns." Spätestens dann bekommt man gesteckt, an wen man sich idealerweise zuerst mit Fragen gewendet hätte.
P.S.: Kurze Gegenfrage - wo hast du das her mit der 6-Monate-Sperrfrist? Würde mich mal interessieren, wo das so herkommt.
* Und wenn du meinst dass ich das kostenlos mache, dann überleg' mal, wieviel Zeit du schon verschwendet hast damit, meinen Stuss hier zu lesen.
- happyfuture
- Titan

- Beiträge: 5524
- Registriert: 11.02.2009, 17:18
- Wohnort: 上海(CHN), Bali (IDN), HKG
- Danksagung erhalten: 1 Mal
Re: Sperrfristen?
Du bist ja verdammt gut drauf!mjs hat geschrieben:Habe aber gehört das klappt dann manchmal nicht so gut und auf dem Konsulat lachen dann alle wenn man sagt "Ich habe aber gehört, dass das so geht." Aber nur wenn sie einen guten Tag haben. Wenn nicht kommt dann nur zurück "Aber nicht von uns." Spätestens dann bekommt man gesteckt, an wen man sich idealerweise zuerst mit Fragen gewendet hätte.
Das mit der "Sperrfrist" erregt ebenso mein Interesse ...
- AngelofMoon
- Old China Hand

- Beiträge: 908
- Registriert: 22.05.2011, 12:29
Re: Visum zur Familienzusammenfsührung
Moin!
Sperrfrist gibt es nicht bei Anträgen für ein Visum nach Deutschland.
Hier ist wohl etwas Falsch verstanden worden.
Wer ein Touristen oder Besuchervisum für Deutschland erhalten hat, kann das nächste Visum erst wieder nach 180 Tagen beantragen.
Gruß AngelofMoon
Sperrfrist gibt es nicht bei Anträgen für ein Visum nach Deutschland.
Hier ist wohl etwas Falsch verstanden worden.
Wer ein Touristen oder Besuchervisum für Deutschland erhalten hat, kann das nächste Visum erst wieder nach 180 Tagen beantragen.
Gruß AngelofMoon
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Re: Visum zur Familienzusammenfsührung
Und wo genau hast du das her? Wird ja immer doller.AngelofMoon hat geschrieben:Wer ein Touristen oder Besuchervisum für Deutschland erhalten hat, kann das nächste Visum erst wieder nach 180 Tagen beantragen.
Man darf mit Schenge Visum zwar im Halbjahr 90 Tage in Deutschland nicht überschreiten. Wie man die aber beantragt (und bekommt) ist völlig offen. Man kann also innerhalb von 180 Tagen gerne zehnmal zur Botschaft gehen und je 9 Tage beantragen wenn man möchte (... und so viele Termine bekommt ... und die Botschaft dich beim 3ten mal nicht fragt, ob eine Multiple Entry Visum nicht doch besser wäre ...).
Im ernst - wer hat dir erzählt Chinesen dürfen innerhalb von 6 Monaten nur 1x beantragen gehen? Also sagen wir mal Geschäftsmann aus China, erstes mal zur Messe nach Deutschland, bekommt also erstmal auch nur 1 Wochen Visum erteilt (oder wie lange der halt angegeben hat, dass er für die Messe braucht). Leiert dann da was an mit deutschem Geschäftspartnern ... und so wie du dir das vorstellst kann er die dann frühestens wieder in 6 Monaten ein weiteres mal besuchen, weil er ja zwischendurch keinen Antrag für ein weiteres Visum stellen kann?
Deutsche Firma schickt für Schulung 3 chinesische Ingenieure nach China, soll 2 Wochen dauern. Alle erhalten Visum, aber bei einem müssen sie die Schulung ausfallen lassen, weil der in China dringender gebraucht wird. Pech gehabt, die Schulung können sie mit dem Letzten in Deutschland dann frühestens in einem halben Jahr nachholen, weil der ja vorher nicht erneut beantragen darf?
Oder wenn du es an den "Touristen- und Besuchsvisa" festmachen willst: Chinamann macht 2 Wochen Urlaub in Deutschland. Pech für seine Firma, wenn sie ihn dann dieses Halbjahr auch nochmal nach Deutschland schicken will? Oder meinst du für Besuchs- & Touristenvisa gilt was anderes als für Geschäftsvisa? "Touristen-" "Besuchs-" "Geschäfts-" und "Kultur & Sportvisa" neuerdings das sind alles keine gesetzlich festgelegten "Visaarten". Das sind nur Standardfälle für das Schengen-Visa, zu denen die Botschaften mal Standardmerkblätter erstellt haben (seit neuem EU-weit wie ich mit Erschrecken feststellen musste) um sich die Arbeit zu erleichtern. Gesetzlich festgelegt existiert davon aber nur eines: Das Schengen-Visum (maximal 90 Tage innerhalb von 6 Monaten, Rückkehr muss angezeigt sein, usw.).
Wie gesagt ... wird ja immer doller mit den Geschichten. Lustig ist das ja alles schon zu lesen aber im Ernst: Wo kann man das mit diesen 6-Monatssperren genau nachlesen? Titanic?
- happyfuture
- Titan

- Beiträge: 5524
- Registriert: 11.02.2009, 17:18
- Wohnort: 上海(CHN), Bali (IDN), HKG
- Danksagung erhalten: 1 Mal
Re: Geschichten und Anekdoten rund um das Visum
You made my daymjs hat geschrieben:Wie gesagt ... wird ja immer doller mit den Geschichten. Lustig ist das ja alles schon zu lesen aber im Ernst: Wo kann man das mit diesen 6-Monatssperren genau nachlesen? Titanic?
Die einzige Regel (keine Sperrfrist!!!), die ich dazu kenne, lautet wie folgt:
Deutsche Botschaft Peking - Auszug Visa-Merkblatt Stand 15.08.11 (klick mich) hat geschrieben:Mit einem Schengen-Visum dürfen Sie sich maximal 90 Tage pro Halbjahr, sofern nicht eine kürzere Gültigkeitsdauer im Visum angegeben ist, in den Schengen-Staaten aufhalten.
Re: Visum zur Familienzusammenfsührung
@Tenshu
habe aufgrund deines postings vom 26.08.2009 12.56 Uhr dir eine PN geschickt.
Vielleicht kannst du meiner Bitte nachkommen.
Gruß nip
habe aufgrund deines postings vom 26.08.2009 12.56 Uhr dir eine PN geschickt.
Vielleicht kannst du meiner Bitte nachkommen.
Gruß nip
Re: Sperrfristen?
mjs hat geschrieben:Bist du sicher das da nicht eher was von "Rückkehrbereitschaft fragwürdig" und "Verdacht, dass das Besuchsvisum genutzt werden soll, um das Verfahren für ein FZF-Visum zu umgehen" stand?nip hat geschrieben:Der zweite Antrag ein Besuchervisum zu bekommen wurde abgelehnt. Verdacht auf Scheinehe etc.
Passiert ja leicht, dass man bei stille Post von deinem Bekannten über dich und dann hier ins Forum mal aus einer Mücke einen Elefanten macht. Denn während "Verdacht, dass statt Besuch in Wahrheit FZF betrieben werden soll" recht schnell bei der Hand ist, sind Vorwürfe wie Scheinehe schon von erheblich stärkerem Kaliber.
Hat Andy_yi ja so schon beschrieben, Besuchsvisum und Visum zur Familienzusammenführung sind zwei sehr unterschiedliche Angelegenheiten.
Ein sehr populäres Internet-Gerücht diese Sperrfrist, das auch kaum totzukriegen ist.Durch die aktuelle Ablehnung eines Besuchervisums (vor der Hochzeit) stellt sich nun die Frage ob man auch nach der Eheschließung die Frist von 6 Monaten beachten muß bevor man ein neues Visum beantragen kann.
So eine "Sperrfrist nach Ablehnung" gibt es nicht. Wenn man mag, kann man direkt nach jeder Ablehnung gleich wieder beantragen. Bringt natürlich nichts, wenn sich am Antrag inhaltlich nichts ändert (der wird dann ja gleich wieder aus den selben Gründen abgelehnt) aber machen kann man es.
Da sich in deinem Fall aber zwischendurch mit der Eheschliessung schon ein bischen was ändert, ändert sich dann auch wieder was an der Beurteilung.
Erst mal schauen, ob Peking überhaupt zuständig ist. Wo hat die Dame denn ihren aktuellen Lebensmittelpunkt? HK hört sich so ja spontan eher mal nach ... Canton an?Meine Bitte an die Sachverständigen im Forum ist die, ob man mir auch den genauen Ablauf schildern kann was man nun beachten muß wenn man nach der Eheschließung in HK das FZF-Visum bei der Deutschen Botschaft in Peking beantragt.
Was man so generell beachten soll? Es schadet sicher nicht sich zuerst mal direkt auf der Homepage der Botschaft / der Konsulate zu informieren, danach mit noch offenen Fragen gezielt und spezifisch als Mail and das zuständige Konsulat / die Botschaft zu wenden. So kann man z.B. schon mal rausfinden, wer überhaupt zuständig und kompetenter Ansprechpartner ist.
Es ist zwar auch sehr populär statt dessen erstmal zu ignorieren, was an Informationen seitens der Botschaften / Konsulate bereits Online zur Verfügung steht und sich statt dessen an irgendwen anders zu wenden, der dir Informationen aus zweiter Hand und Gerüchte bis zum Abwinken bieten kann (und vielleicht auch die ein oder andere dreiste Lüge, wenn sich damit ein bischen Geld machen läßt). Ich denke da so in erster Linie an unprofessionelle Reisebüros, windige Visavermittler oder aber auch an mich*.
Habe aber gehört das klappt dann manchmal nicht so gut und auf dem Konsulat lachen dann alle wenn man sagt "Ich habe aber gehört, dass das so geht." Aber nur wenn sie einen guten Tag haben. Wenn nicht kommt dann nur zurück "Aber nicht von uns." Spätestens dann bekommt man gesteckt, an wen man sich idealerweise zuerst mit Fragen gewendet hätte.
![]()
P.S.: Kurze Gegenfrage - wo hast du das her mit der 6-Monate-Sperrfrist? Würde mich mal interessieren, wo das so herkommt.
* Und wenn du meinst dass ich das kostenlos mache, dann überleg' mal, wieviel Zeit du schon verschwendet hast damit, meinen Stuss hier zu lesen.
gemeint war wohl die 180 Tage Frist.
nip
Re: Visum zur Familienzusammenfsührung
@nip
Wenn Dein Freund ein Unternehmen in China hat, wäre für ihn hier im Forum möglicherweise eine Teilnahme interessant. Hier suchen viele Leute nach Kontakten in China.
Wenn Dein Freund ein Unternehmen in China hat, wäre für ihn hier im Forum möglicherweise eine Teilnahme interessant. Hier suchen viele Leute nach Kontakten in China.
- happyfuture
- Titan

- Beiträge: 5524
- Registriert: 11.02.2009, 17:18
- Wohnort: 上海(CHN), Bali (IDN), HKG
- Danksagung erhalten: 1 Mal
Re: Sperrfristen?
Bitte beachten, dass ein halbes Jahr - so wie vom Auswärtigen Amt angegeben - 183 Tage bedeutet, wobei es innerhalb dieses Zeitraums ein max. Schengenvisum von 90 Tagen geben kann!nip hat geschrieben:gemeint war wohl die 180 Tage Frist.
Re: Visum zur Familienzusammenfsührung
Gerade den Thread hier entdeckt.
Ich habe meine Frau in Hongkong geheiratet und vor einigen Tagen haben wie in GZ das Familienvisum beantragt. Das war überhaupt kein Problem. Die Mitarbeiter dort waren extrem freundlich und haben nur ein paar Sachen gefragt wie "wo werden Sie wohnen?", "was macht ihr Ehemann beruflich?", "wie heißen ihre Schwiegereltern" usw. War alles ganz easy.
Was aber zu stimmen scheint, ist das es ohne A1 schwierig ist mit vorsprechen ein Visum zu bekommen. Vor meiner Frau war eine andere Frau dort - ohne A1 Zertifikat - die wurde dann weggeschickt sie solle sich erst noch mal im Zertifikat versuchen.
Viele Grüße !!
Ich habe meine Frau in Hongkong geheiratet und vor einigen Tagen haben wie in GZ das Familienvisum beantragt. Das war überhaupt kein Problem. Die Mitarbeiter dort waren extrem freundlich und haben nur ein paar Sachen gefragt wie "wo werden Sie wohnen?", "was macht ihr Ehemann beruflich?", "wie heißen ihre Schwiegereltern" usw. War alles ganz easy.
Was aber zu stimmen scheint, ist das es ohne A1 schwierig ist mit vorsprechen ein Visum zu bekommen. Vor meiner Frau war eine andere Frau dort - ohne A1 Zertifikat - die wurde dann weggeschickt sie solle sich erst noch mal im Zertifikat versuchen.
Viele Grüße !!
- AngelofMoon
- Old China Hand

- Beiträge: 908
- Registriert: 22.05.2011, 12:29
Re: Visum zur Familienzusammenfsührung
Hat die Visaabteilung die Frau wirklich weggeschickt oder Ihr geraten den Antrag zurück zu ziehen?Xenin hat geschrieben:Vor meiner Frau war eine andere Frau dort - ohne A1 Zertifikat - die wurde dann weggeschickt sie solle sich erst noch mal im Zertifikat versuchen.
So lange alle anderen Untelagen für das Visum zur FZF vollständig sind und nur das A1 Zertifikat fehlt muss die Visaabteilung den Visums-Antrag annehmen und bearbeiten (das A1 Zertifikat kann auch innerhalb einer bestimmten Zeit nachgereicht werden).
Sie können dem Antragsteller anraten das Visum zurück zu ziehen, da man es ohne den A1 Zertifikat ablehnen wird, aber mehr auch nicht.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 1 Gast
