Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
hifi
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von hifi »

milktea hat geschrieben:Hmm, wann hast du denn geheiratet?
Vielleicht hat sich in der Zwischenzeit auch schon an den Gesetzen was geaendert... oder wie du auch schon sagtest:
Ich denke, hier ist es tatsächlich ganz stark damit abhängig, im welchen Bundesland man gerade ist!
Das bestaetigt ja auch, was mein Mann mir erzaehlt hat ueber seinen Freund.
Warum es bei Euch nur mit FZF-Visum funktioniert, versteht hier keiner.
Haha. Und ich verstehe absolut nicht, wie das bei euch so reibungslos laufen konnte. :?
Wir haben 2001 geheiratet. Es ist zwar wirklich eine Weile her, aber die Einwanderungsbestimmungen wurden während dieser Zeit eher gelockert als verschärft, zumindest in den meisten westlichen Bundesländern.

Die Auslegung des Gesetzestextes kann sich zwischen den Bundesländern, Städten, Ämten aber auch einzelnen Beamten durchaus stark unterscheiden. Auch in Hamburg hatte ich mal Schwierigkeiten mit einem Amtsleiter eines Bezirksarbeitsamtes. Er verzögerte mein Antrag auf die Verlängerung meines bestehenden Arbeitserlaubnises (für einen Studentenjob!) der Masse, dass ich die Verlängerungen immer beinah halbes Jahr im Voraus beantragen musste. Sogar die Sacharbeiterinnen in dem Amt haben sich deswegen bei mir mündlich entschuldigt. Sie haben die Unterlagen bereits längst überprüft und abgegeben, aber der Amtsleiter unterschrieb sie einfach nicht. Einmal wurde mein Arbeitserlaubnis auch nach halbem Jahr Warten nicht verlängert und ich bekam ein Ordnungswidrigkeitsverfahren angehängt, weil ich da ganz normal weitergearbeitet habe. Die untersuchenden Beamten sah aber relativ schnell ein, dass die Warterei unverhältnismässig lang war und stellten daraufhin das Verfahren gegen mich ein. Es gab aber auch keine Konsequenzen für den Amtsleiter deswegen. Der Spuck war dann letztendlich "vorbei", als ich einen (viel besseren) Job in einer anderen Stadtteil gefunden habe. Das alles war natürlich noch weiter vor 2001.


domasla hat geschrieben:Die Ausländerbehörde macht es sich leicht. Wenn es um die Zeit, das Geld und die Nerven anderen Leute geht.

Wenn es noch einmal Probleme gibt, aber auch wenn der Fall endlich erfolgreich erledigt ist, solltest du dich an eine Kontrollinstanz wenden. Die Situation und die Auskünfte schildern und dass dieses Vorgehen nicht normal ist. Man müsste die Arbeitsweise der örtlichen Behörde überprüfen. Ob sie sich an Vorschriften halten bzw. ob dort häufig willkürlich oder grenzwertig entschieden wird.

http://www.masf.brandenburg.de/cms/deta ... .187975.de" target="_blank

D., der nicht überrascht, aber verärgert ist, wie hilfreich Behörden manchmal sind. Zu welcher Uhrzeit ward ihr dort? Vielleicht können wir eine Stimmungskurve ermitteln...
Sorry D., ich möchte hier kein Klugscheisser spielen, aber Magdeburg ist die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt.
Da müsste der Link eher lauten: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=5592" target="_blank

Und sich über die Unregelmässigkeiten in den Staatsämten zu beschweren ist eigentlich gar kein so schlechte Idee. Das hilft die Gefahr von Korruption und Beamtenwillkür einzudämmen und stärkt die Prinzipien von Bürgerrechte und Demokratie.
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von domasla »

Danke für die Korrektur. Ich hatte nur die ungefähre Richtung im Kopf.

D., der sich freut, dass es diese Stelle dort auch gibt.
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von Ausgewanderter »

milktea hat geschrieben:Weil wir damals noch nicht die Moeglichkeit hatten, nach China zu fliegen und er noch sein Studentenvisum hatte.
Abgesehen davon, dass das jetzt auch nichts aendert und nichts mit meiner Fragestellung zu tun hat... :roll:
Warum einfach wenn es auch umständlich geht?! Warum habt Ihr nicht geheiratet, als er in DE war? Dann wäre lediglich ein Aufenthaltstitel zu beantragen gewesen...
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von corneta »

Ausgewanderter hat geschrieben:Warum einfach wenn es auch umständlich geht?! Warum habt Ihr nicht geheiratet, als er in DE war? Dann wäre lediglich ein Aufenthaltstitel zu beantragen gewesen...
Willkommen im Forum.

Würdest du bitte erst den ganzen Thread lesen, bevor du antwortest? Danke. Dann hättest du nämlich auch bemerkt, dass milktea in Deutschland geheiratet hat und Aufgrung einer überforderten ABH nun wieder in China ist. Das Thema haben wir ausführlich erörtert und nachträgliches lamentieren hilft hier leider keinen Schritt weiter.

Ansonsten kannst du in einem geeigneten Thread gerne deine Erfahrungen mitteilen, vielleicht hilft es ja, aber bitte ohne "hätte, wäre, wenn und aber".
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von Ausgewanderter »

corneta hat geschrieben:
Ausgewanderter hat geschrieben:Warum einfach wenn es auch umständlich geht?! Warum habt Ihr nicht geheiratet, als er in DE war? Dann wäre lediglich ein Aufenthaltstitel zu beantragen gewesen...
Willkommen im Forum.

Würdest du bitte erst den ganzen Thread lesen, bevor du antwortest? Danke. Dann hättest du nämlich auch bemerkt, dass milktea in Deutschland geheiratet hat und Aufgrung einer überforderten ABH nun wieder in China ist. Das Thema haben wir ausführlich erörtert und nachträgliches lamentieren hilft hier leider keinen Schritt weiter.

Ansonsten kannst du in einem geeigneten Thread gerne deine Erfahrungen mitteilen, vielleicht hilft es ja, aber bitte ohne "hätte, wäre, wenn und aber".
Danke für das Willkommen.

Ja, ganz gelesen habe ich den Thread nicht. Aber gerade wenn Sie als Verheiratete in DE gelebt haben, hatten Sie doch alle Möglichkeiten, gerichtlich dagegen vorzugehen - und zwar mit besten Aussichten auf Erfolg.

Und ja: Ich weiß, daß die ABH gerne sagen, der ausländische Teil dürfe dann nicht in DE bleiben sondern müsse in der Heimat ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Das stimmt nicht. Zu dem Thema gibt es obergerichtliche Rechtsprechung die klipp und klar sagt, daß hier Art. 6 GG Vorrang hat.
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von corneta »

Nun ist das Kind aber im Brunnen (oder besser in China) und wir werden sehen, ob es auch mit dem komplizierteren Weg funktioniert. Klagen können sie immer noch.

Was machst du denn beruflich? Mich beschleicht da so ein Gefühl.... :roll:

Edit: Nach einem Blick ins inzwischen ausgefüllte Profil ziehe ich die Frage zurück... Das Gefühl schleicht inzwischen nicht mehr, es trampelt.
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von gege »

@Corneta: Ich tippe mal auf Rechtskonsulant.
Google ist ein schööönes Tool: 3. Treffer bei der Suche nach "amphoe seka"
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von corneta »

Treffer versenkt. Danke.

Laut Google ein ganz schön aktives Kerlchen.
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von ingo_001 »

@ milktea

Als Aufmunterung und Motivationshilfe, schau mal in den folgenden Thread rein:

http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... te#p125479

Du siehst, es muss nicht alles so heiss gegessen werden, wies gekocht wird :wink:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von Ausgewanderter »

corneta hat geschrieben:Treffer versenkt. Danke.

Laut Google ein ganz schön aktives Kerlchen.
Habe ich wohl von meinem Vater geerbt. Die Älteren unter uns werden seinen Namen aus dem Schrödel-Buch über Arbeitslehre kennen.

Andererseits falle ich durch das Raster der Thailandbeheimateten, denen man (oft nicht zu Unrecht) nachsagt, sie saufen den ganzen Tag.

Nein, man kann nicht einfach irgendwann klagen. Überall gibt es Verjährungsfristen. Im Arbeitsrecht sind das mal schlappe zwei Wochen. Hier wird ein Verwaltungsakt ergangen sein, gegen den man binnen vier Wochen vorgehen kann. Erfolgt darauf ein abschlägiger Bescheid, hat man weiterer vier Wochen Zeit vor das Verwaltungsgericht zu gehen. Danach gehen die Lichter aus.

Wann immer ich bei einer Ausländerbehörde etwas durchdrücken will, was vom Gesetz nicht vorgesehen ist, mache ich sie darauf aufmerksam, daß sie etwas mit viel oder auch wenig Arbeit haben kann: Man gibt meiner Mandantin entweder - z. B. - die "Verlängerung" eines Visum, oder ich sorge dafür, daß ein Verwaltungsvorverfahren eingeleitet wird wonach der Weg zum Gericht offen steht. Und dann frage ich, ob sie das wirklich wollen, denn bis es soweit ist, ist die Mandantin schon wieder in der Heimat, und das Verwaltungsvorverfahren hat aufschiebende Wirkung. Jetzt rate mal, wie die ABH in 99,9 Prozent der Fälle handelt - na? Und alles ganz legal. :mrgreen:
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Ganz spätes Update

Beitrag von milktea »

Ich weiß lange ist es her, aber vielleicht erinnert ihr euch an mich. :wink:

Ja richtig, ich habe diesen Thread angefangen und möchte euch nun doch mal das Ergebnis unserer Bemühungen mitteilen.

Mein Mann und ich sind mittlerweile wieder in Deutschland.
Nach ca. 4 Wochen hat er in China ein Deutschland-Visum bekommen und kann jetzt 1 Jahr bleiben, nächstes Jahr wird es dann wieder verlängert und nach 3 Jahren (glaube ich, vielleicht auch 2? :shock: Bin jetzt nicht sicher!) bekommt er die Niederlassungserlaubnis. muss dann aber nachweisen, dass er 60 Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat. Musste auch vor einer Weile an einem Integrationskurs teilnehmen (mit 100% bestanden :arrow: stolz! :wink:), jetzt ist erstmal eine Weile Ruhe.

Ich glaube, dass jedes Bundesland das mit dem Visum anders regelt. Nach einer Wartezeit in China (wohin wir ohnehin geflogen wären) ging alles recht schnell und einfach.
Ob es einfacher hätte gehen können weiß ich nicht und nun ist es mir auch egal. Fakt ist, wir haben es geschafft. :D

Danke an die, die uns Glück gewünscht und gute Tips gegeben haben. :D

Und ( ‵o′)凸 an die, die natürlich alles besser wussten (und das auch ordentlich raushängen ließen) im Endeffekt aber nicht hilfreich waren. :mrgreen:
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Attila
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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von Attila »

Hallo milktea,

es freut mich das es letztendlich für Euch geklappt hat.
Meine Glückwünsche!

Nur bekomme ich wieder einen flauen Magen wenn ich Dinge wie 60 RV Beiträge, 2 oder 3 Jahre usw. lese.
Irgendwie scheint sich Deine ABH in einem anderen Staat zu befinden.

§28 Abs. 2 AufenthG
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
Quelle: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28

Das ist Bundesgesetz und gilt somit in allen Bundesländern.

Aber zunächst mal ist alles in Butter für Euch und das ist gut so. Das Thema Niederlassungserlaubnis wird erst in paar Monaten relevant.
"Hallo Leute da bin ich wieder! War nur mal ein paar tausend Jährchen weg, was habt ihr denn inzwischen so... ACH DU SCHEISSE!!!" - Gott

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Re: Familienzusammenfuehrung - Fragen!

Beitrag von ingo_001 »

Attila hat geschrieben:Hallo milktea,

es freut mich das es letztendlich für Euch geklappt hat.
Meine Glückwünsche!
Und auch von mir herzlichen Glückwunsch :wink:
Attila hat geschrieben:Nur bekomme ich wieder einen flauen Magen wenn ich Dinge wie 60 RV Beiträge, 2 oder 3 Jahre usw. lese.
Irgendwie scheint sich Deine ABH in einem anderen Staat zu befinden.
Im u.g. Paragraph steht ja klipp und klar 3 Jahre bis zur unbefristeten Niederlassungserlaubnis. Also sind Deine Bauchschmerzen dies bezgl. unbegründet.
Was die 60 RV Beiträge angeht ... da schmeissen die Jungs und Mädels der betreffenden ABH unterschiedliche Dinge in einen Topf, die hier nicht zutreffen.
Attila hat geschrieben:§28 Abs. 2 AufenthG
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
Quelle: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28

Das ist Bundesgesetz und gilt somit in allen Bundesländern.

Aber zunächst mal ist alles in Butter für Euch und das ist gut so. Das Thema Niederlassungserlaubnis wird erst in paar Monaten relevant.
Dazu (unbefristete Niederlassungserlaubnis) einfach mein voriges Posting (vom 12.08.10) lesen :wink:
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

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