Macht nicht nur Sinn - es ist (was deutsch angeht) sogar obligatorisch.xxxxx hat geschrieben:danke Ingo.....auch für den Feinschliff...macht das Sinn diese Einladung in deutsch,english und chinesisch mitzunehmen ?
Damit Deine Freundin auch versteht, was in der Einladung steht, ist ne chinesische bzw. englische Übersetzung auch sinnvoll (schon damit sie weiss, was beim Vorsprechen wg. des Visums gefragt werden könnte).
Die musst Du im Rahmen Deiner bei Deiner ABH abzugebenden obligatorischen Verpflichtungserklärung sowieso dort vorlegen. Wenn Du aber eh nach China fliegst kannst Du die ja einfach mal mit nehmen und ggf. persönlich dort abgeben (wenns sich zeitl. machen lässt). Schaden tuts jedenfalls nicht.xxxxx hat geschrieben:wie sieht es mit ausweiskopie von mir und gehaltsnachweisen aus ? brauchen die sowas ?
Ist ne gute Idee.xxxxx hat geschrieben:Bin in dieser Hinsicht ansolute Jungfrau !
ich habe solcen Bammel das da wa schieft geht...habe sie heute gebeten mal da anzurufen und sich im vorfelde telefonscih alles erklären lassen auch wie lange sie nach Deutschland darf und unter welcne Bedingungen...will sie morgen mal machen
Wo wohnt Deine Freundin eigentlich? Denn davon hängts ab, ob die dt. Botschaft in Beijing zuständig ist oder eins der dt. Generalkonsulate.

