Heiraten in Hong Kong

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gege
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Re: Heiraten in Hong Kong

Beitrag von gege »

Sorry die späte Antwort. War etwas länger nicht online.

Uns hatte man gesagt, das Hukou würde nicht ausreichen. Meine Frau hat in ihrere Heimatstadt dann nach langem hin und her ein kleines blaues Heft bekommen, in dem Ihr Foto drin war und der Vermerk, dass sie ledig ist. War ein wenig kompliziert, da ihr dort keiner geglabaut hat, dass sie mit 25 noch nicht verheiratet ist. Ungefährer Wortlaut der Beamten: "Woher sollen wir wissen, dass Du noch ledig bist. Du warst seit 5 Jahren nicht in Deiner Heimatstadt!"

Auch in Hong Kong scheint das wohl von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter zu variieren. Hab nämlich auch schon von anderen gehört, dass das Hukou ausreichend war. Wir wollten auf alle Fälle sichergehen :roll:
Gege - 哥哥
Guangzhou
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Re: Heiraten in Hong Kong

Beitrag von Guangzhou »

Ja uns haben sie auch beim ersten Nachfragen erzaehlt wir sollen die Huko erneuern, die war inzwischen ueber 15 Jahre nicht erneuert/nachgetragen worden, als wir dann aber einen Termin gemacht haben war davon nicht mehr die Rede. Wir haben das auch nicht gemacht und haben die Anmeldung und Hochzeit dann problemlos mit der alten Huko machen koennen - meine Frau ist 35 und war auch noch nicht verheiratet. Wird allem Anschein alles nicht so streng gesehen.

Gruss
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Stefan01
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Re: Heiraten in Hong Kong

Beitrag von Stefan01 »

Ich bin ebenfalls in den Vorbereitungen um meine chinesische Freundin (aus Guangzhou) in Hong Kong zu heiraten.
Schein um einiges unkomplizierter zu sein als in Österreich, oder in China.
Ich dachte an einer Hochzeit direkt beim marriage registry.

Ich bin im September nur für 5 Tage in HK, deshalb habe ich mich beim marriage registry in HK bezüglich dieser "overseas notice" informiert.
Die "overseas notice" erlaubt einem alle formellen Dinge vom Ausland aus zu erledigen, sprich bei mir von Österreich aus :) Anschließend reist man nur noch nach HK um zu heiraten.
Nach einer Anfrage beim marriage registry hatte ich dann auch prompt die Dokumente "Notice of intended marriage" und "Information required for Registration of Marriage" erhalten.
Diese Dokumente sollen von uns ausgefüllt und hier in Österreich notariell beglaubigt werden.
(Meine Freunding ist derzeit bei mir in Österreich auf Sprachurlaub)
Zusätzlich zu den beiden beglaubigten Dokumenten sind eine Kopie vom Reisepass (von beiden) ein Scheck über 305 HK$ und ein formloser Brief mit Terminvorschlägen für die Hochzeit beizulegen.
Soweit sind wir jetzt, der weitere Ablauf ist jetzt theoretisch :
Ein genauer Hochzeitstermin wird dann vom marriage registry per Brief bestätigt.
Sobald man dann in HK ankommt, sollte man zum Deputy Registrar of Marriages, um die Reisepässe vorzuzeigen und einer von uns muss eine mündliche Erklärung abgeben, dass der Hochzeit nichts im Weg steht. Bezüglich einer Hukou von ihr wurde nichts gesagt, wir werden sie aber vorsichtshalber mitnehmen.

Ab da bin ich mir in der weiteren Abfolge nicht ganz sicher: Wir würden ja am Tag der Hochzeit nach HK kommen. Kann man das Vorzeigen der Reisepässe bzw. die mündliche Erklärung am gleichen Tag erledigen, an dem auch die Hochzeit statt findet? Oder muss das eine gewisse Zeit vorher passieren? Hat da jemand Erfahrung?
Meiner Meinung nach müsste das alles an einem Tag zu erledigen sein, aber wenn nicht, dann stehen wir blöd da, weil wir nur 5 Tage in HK sind, und somit zeitlich einen sehr begrenzten Spielraum haben.
Ich habe das marriage registry diesbezüglich schon angeschrieben, habe aber keine klare antwort bekommen.
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Stefan01
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Re: Heiraten in Hong Kong

Beitrag von Stefan01 »

Falls auch jemand beabsichtigt mittels einer "Overseas Notice" in HK zu heiraten, schreibe ich mal wie es bei uns weiter gegangen ist:

Unser vorgeschlagener Hochzeitstermin wurde vom marriage registry bestätigt. Wir müssen aber einen Tag vorher dahin, um die originalen Pässe vorzuweisen und die 715 HK$ für die Hochzeit zahlen. Am nächsten Tag wird geheiratet und anschließend die Apostille beim High court beantragt. Nach einer zweitägigen Wartezeit auf die Apostille müssten 4 Tage in HK ausreichen um alles zu erledigen, Overseas Notice vorausgesetzt. Gruß Stefan
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incues
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Re: Heiraten in Hong Kong

Beitrag von incues »

Stefan01 hat geschrieben: Wir müssen aber einen Tag vorher dahin, um die originalen Pässe vorzuweisen und die 715 HK$ für die Hochzeit zahlen. Am nächsten Tag wird geheiratet [...]
Gilt nur, wenn keiner von beiden eine HKID besitzt.
Ansonsten reicht es, den Original-Pass 15 Minuten vor beginn noch einmal vorzulegen und kann dann auch das Geld bezahlen.
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Tian Tian
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Re: Heiraten in Hong Kong

Beitrag von Tian Tian »

Hallo zusammen!

Auch meine chinesische Freun.. ähhh: Verlobte (das fühlt sich irgendwie neu an) und ich planen Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres in Hong Kong zu heiraten.

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, folgendes Vorgehen:

Meine Verlobte fährt nach Hong Kong für die "notice of intended marriage". Braucht sie dafür eine Kopie von meinem Pass oder sowas? Für die "notice of intended marriage" kann man per Internet einen Termin machen, muss man aber nicht (diesen Termin kann man in der Zeitspanne Hochzeit minus drei Monate minus 15 Tage machen). Die "notice" kann frühestens 3 Monate vor der Hochzeit erfolgen. Richtig soweit?

Wird dann während dieser "notice" gleich der Termin für die Hochzeit vereinbart? Oder wann macht man das?

Ok, dann heiraten: Nur Reisepässe, Hukou (oder Ledigkeitsbescheinigung) und Trauzeugen nötig. Dann kann man diese Apostille vom High Court besorgen und dann ist man fertig. Richtig?

Laut Homepage des deutschen Generalkonsulates HK gilt man dann auch in Deutschland als rechtmäßig verheiratet. Braucht man dann in Deutschland noch irgendeine Übersetzung oder so?

Aber jetzt die eigentlich wichtigsten Fragen meines Posts:

1. Reicht diese Apostille für das Visum zum Ehegattennachzug meiner Verlobten? Auf dem Merkblatt des Generalkonsulates Kanton steht nur etwas von deutscher Personenstandskurkunde bzw. chinesischer notariell beglaubigter Urkunde...

2. Wird die Ehe auch in China rechtlich annerkannt? Oder braucht man noch irgendetwas?

Danke für jegliche Hilfe!!!
MfG

天天
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gege
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Re: Heiraten in Hong Kong

Beitrag von gege »

Tian Tian hat geschrieben: Meine Verlobte fährt nach Hong Kong für die "notice of intended marriage". Braucht sie dafür eine Kopie von meinem Pass oder sowas? Für die "notice of intended marriage" kann man per Internet einen Termin machen, muss man aber nicht (diesen Termin kann man in der Zeitspanne Hochzeit minus drei Monate minus 15 Tage machen). Die "notice" kann frühestens 3 Monate vor der Hochzeit erfolgen. Richtig soweit?
Soweit korrekt. Passkopie würde ich ihr auf jeden Fall mitgeben, falls Daten aus diesem benötigt werden (z.B. Reisepassnummer)
Tian Tian hat geschrieben: Wird dann während dieser "notice" gleich der Termin für die Hochzeit vereinbart? Oder wann macht man das?
Genau. Der Termin wird dann gleich während der "notice" abgesprochen
Tian Tian hat geschrieben: Ok, dann heiraten: Nur Reisepässe, Hukou (oder Ledigkeitsbescheinigung) und Trauzeugen nötig. Dann kann man diese Apostille vom High Court besorgen und dann ist man fertig. Richtig?
Richtig! Die Apostille gibt es aber nicht sofort. Wartezeit war glaub ich 2 Tage.
Tian Tian hat geschrieben: Laut Homepage des deutschen Generalkonsulates HK gilt man dann auch in Deutschland als rechtmäßig verheiratet. Braucht man dann in Deutschland noch irgendeine Übersetzung oder so?
Kommt wohl drauf an. Mir wurde letzten Monat vom Einwohnermeldeamt in Hamburg gesagt, dass im Zuge der Familienzusammenführung die Heiratsurkunde aus Hong Kong in englisch akzeptiert wird, da sie von der Ausländerbehörde bereits geprüft wurde. Wäre meine Frau allerdings in China geblieben und ich hätte nur die Hochzeit hier registrieren lassen wollen, hätten die eine Übersetzung in Deutsche gefordert. "Amtsprache in Deutschland ist deutsch" :roll: Ist aber evtl. auch von Beamten zu Beamten unterschiedlich. Also, wenn Deine Frau nach Deutschland zieht braucht ihr keine Übersetzung. Eine Apostille reicht.
Tian Tian hat geschrieben: 1. Reicht diese Apostille für das Visum zum Ehegattennachzug meiner Verlobten? Auf dem Merkblatt des Generalkonsulates Kanton steht nur etwas von deutscher Personenstandskurkunde bzw. chinesischer notariell beglaubigter Urkunde...
Ganz klar: Ja! Heiratsurkunde mit Apostille (braucht nicht übersetzt zu werden, da in englisch und chinesisch) und einfache Deutschkentnisse Deiner Frau müssen nachgewiesen werden (A1).
Tian Tian hat geschrieben: 2. Wird die Ehe auch in China rechtlich annerkannt? Oder braucht man noch irgendetwas?
Sie kann ihr Hukou dann wohl ändern lassen. Haben wir aber nicht gemacht, da unser neuer Lebensmittelpunkt bis auf weiteres Deutschland ist.
Tian Tian hat geschrieben:Danke für jegliche Hilfe!!!
Gern geschehen. Viel Erfolg :wink:
Gege - 哥哥
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Tian Tian
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Re: Heiraten in Hong Kong

Beitrag von Tian Tian »

Vielen vielen Dank für die schnelle Antwort! Super!

Dann läuft das alles ja vielleicht doch (viel) einfacher ab als gedacht :)

Da frage ich mich echt, wozu man sich den Stress geben sollte, für eine Heirat in China oder Deutschland diesen Aufwand (und auch die Kosten) mit Übersetzung und Beglaubigung und Überbeglaubigung usw. zu betreiben. Feiern kann man mit den Angehörigen ja auch so...
MfG

天天
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Stefan01
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Re: Heiraten in Hong Kong

Beitrag von Stefan01 »

Tian Tian hat geschrieben:Die "notice" kann frühestens 3 Monate vor der Hochzeit erfolgen. Richtig soweit?
JA, nach 3 Monaten wir die notice ungültig
Tian Tian hat geschrieben:Wird dann während dieser "notice" gleich der Termin für die Hochzeit vereinbart? Oder wann macht man das?
Bei der Overseas notice muss man zusammen mit der ausgefüllten Notice gleich einen Terminwunsch für die Hochzeit angeben. Wenn deine Freundin die notice vor Ort macht, wird sie wahrscheinlich ebenfalls gleich einen Hochzeitstermin angeben müssen.
Tian Tian hat geschrieben:Ok, dann heiraten: Nur Reisepässe, Hukou (oder Ledigkeitsbescheinigung) und Trauzeugen nötig. Dann kann man diese Apostille vom High Court besorgen und dann ist man fertig. Richtig?

Laut Homepage des deutschen Generalkonsulates HK gilt man dann auch in Deutschland als rechtmäßig verheiratet. Braucht man dann in Deutschland noch irgendeine Übersetzung oder so?
Ja, der innerstaatliche (chinesische) Legalisierungsprozess ist nach dem Aufbringen der Apostille abgeschlossen.
Für die Anerkennung in Deutschland muss das Dokument in die jeweilige Amtssprache (also Deutsch) übersetzt werden. Anschließend erfolgt eine Überbeglaubigung von der deutschen Botschaft. Erst dann ist die Heiratsurkunde auch in Deutschland gültig.
So wurde es mir nach telefonischer Auskunft bei der österreichischen Botschaft in Peking gesagt. (für DE und alle anderen EU Länder ist das Prozedere wohl das gleiche)
Vielleicht wird vereinzelt auch das englische Originaldokument akzeptiert, dass weiß ich nicht, aber Übersetzen müsst ihr die Urkunde irgerndwann sowieso, ,also warum nicht gleich :)
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Tian Tian
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Re: Heiraten in Hong Kong

Beitrag von Tian Tian »

Stefan01 hat geschrieben: Für die Anerkennung in Deutschland muss das Dokument in die jeweilige Amtssprache (also Deutsch) übersetzt werden. Anschließend erfolgt eine Überbeglaubigung von der deutschen Botschaft. Erst dann ist die Heiratsurkunde auch in Deutschland gültig.
So wurde es mir nach telefonischer Auskunft bei der österreichischen Botschaft in Peking gesagt. (für DE und alle anderen EU Länder ist das Prozedere wohl das gleiche)
Vielleicht wird vereinzelt auch das englische Originaldokument akzeptiert, dass weiß ich nicht, aber Übersetzen müsst ihr die Urkunde irgerndwann sowieso, ,also warum nicht gleich :)
Danke auch Dir für Deine Antwort.

Zu Deinem letzten Absatz: Bei welcher Botschaft soll denn diese Überbeglaubigung erfolgen? Hongkong? VR China? Laut HP des Generalkonsulates HK (klick) ist die Apostille ja schon eine Überbeglaubigung. Oder noch eine Überbeglaubigung der Überbeglaubigung?
MfG

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Stefan01
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Re: Heiraten in Hong Kong

Beitrag von Stefan01 »

Die Apostille ist die chinesische Legalisierung, das macht in Hong Kong das High court, im Mainland China das chinesische Aussenministerium. Das hat aber noch nichts mit Deutschland zu tun.

Um das Dokument jetzt für das jeweilige Land zu legalisieren (in deinem Fall für Deutschland) ist eine Übersetzung in die Amtssprache (Deutsch) und eine anschließende Über-Über Beglaubigung bei der jeweiligen Botschaft (Deutsche Botschaft in China) notwendig.
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Tian Tian
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Re: Heiraten in Hong Kong

Beitrag von Tian Tian »

Stefan01 hat geschrieben:Um das Dokument jetzt für das jeweilige Land zu legalisieren (in deinem Fall für Deutschland) ist eine Übersetzung in die Amtssprache (Deutsch) und eine anschließende Über-Über Beglaubigung bei der jeweiligen Botschaft (Deutsche Botschaft in China) notwendig.
Sorry, aber wieso sollte die deutsche Botschaft in China Dokumente aus Hongkong überüberbeglaubigen?
MfG

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Stefan01
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Re: Heiraten in Hong Kong

Beitrag von Stefan01 »

Tian Tian hat geschrieben:Sorry, aber wieso sollte die deutsche Botschaft in China Dokumente aus Hongkong überüberbeglaubigen?
Weils so ist :mrgreen:

Hiezu noch ein Link
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gege
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Re: Heiraten in Hong Kong

Beitrag von gege »

Stefan01 hat geschrieben:
Tian Tian hat geschrieben:Sorry, aber wieso sollte die deutsche Botschaft in China Dokumente aus Hongkong überüberbeglaubigen?
Weils so ist :mrgreen:

Hiezu noch ein Link
Die Heiratsurkunde aus Hong Kong muss nicht übersetzt und auch nicht überbeglaubigt werden. Apostille drauf und fertig. Bitte nicht mit dem roten Hochzeitsbuch aus China gleichstellen :!:

Die Apostille wird in Deutschland komplett anerkannt, ebenso wie die englische Urkunde.
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happyfuture
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Re: Heiraten in Hong Kong

Beitrag von happyfuture »

Stefan01 hat geschrieben:
Tian Tian hat geschrieben:Sorry, aber wieso sollte die deutsche Botschaft in China Dokumente aus Hongkong überüberbeglaubigen?
Hiezu noch ein Link
Der Link bezieht sich auf Dokumente der Volksrepublik China, keinesfalls auf Hong Kong!

Zu Hong Kong hat gege schon passend geantwortet! :wink:
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