*Schließen Fluggesellschaften in ihren Beförderungsbedingungen das Recht des Kunden, die Beförderungsleistung nur teilweise in Anspruch zu nehmen, generell aus, so benachteiligt dies den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Entsprechende Beförderungsbedingungen seien unwirksam, hat der Bundesgerichtshof am 29.04.2010 auf Klagen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen British Airways und die Deutsche Lufthansa AG entschieden (Az.: Xa ZR 5/09 und Xa ZR 101/09)*
Zitiat aus: Beck Aktuell
Da es hier immer mal wieder ein Thema war - endlich das höchstrichterliche Urteil dazu
Gruß,
TaugeNix^bitte schön..
