BGH-Urteil: Flugbestimmungen teilweise unwirksam

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TaugeNix

BGH-Urteil: Flugbestimmungen teilweise unwirksam

Beitrag von TaugeNix »

BGH: Fluggesellschaften dürfen Flugschein bei Abweichung von gebuchter Flugreihenfolge nicht generell für ungültig erklären

*Schließen Fluggesellschaften in ihren Beförderungsbedingungen das Recht des Kunden, die Beförderungsleistung nur teilweise in Anspruch zu nehmen, generell aus, so benachteiligt dies den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Entsprechende Beförderungsbedingungen seien unwirksam, hat der Bundesgerichtshof am 29.04.2010 auf Klagen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen British Airways und die Deutsche Lufthansa AG entschieden (Az.: Xa ZR 5/09 und Xa ZR 101/09)*

Zitiat aus: Beck Aktuell

Da es hier immer mal wieder ein Thema war - endlich das höchstrichterliche Urteil dazu :)

Gruß,
TaugeNix^bitte schön..
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Re: BGH-Urteil: Flugbestimmungen teilweise unwirksam

Beitrag von Laogai »

TaugeNix hat geschrieben:Da es hier immer mal wieder ein Thema war - endlich das höchstrichterliche Urteil dazu :)
War das hier schon mal Thema? Kann mich gar nicht daran erinnern (ernsthaft!) :(

Aber wenn es um das beliebte Spiel "return kaufen, weil one way teurer ist, und dann den Rückflug einfach verfallen lassen" geht, wird das auch zukünftig nicht ohne finanzielles Nachspiel bleiben, wenn die Airlines dem Vorschlag des BGH folgen:
"Seiner Meinung nach könnten die Luftverkehrsunternehmen ihre Interessen zumutbarerweise durch eine andere, mildere Regelung ebenso wahren. Hierzu genüge eine Regelung, die den Fluggast gegebenenfalls zur Zahlung eines höheren Entgeltes verpflichte, wenn die Beförderung auf einer vorangehenden Teilstrecke nicht angetreten werde. Es könnte etwa in den Beförderungsbedingungen bestimmt werden, dass bei Nichtantritt eines Flugs für den verbleibenden Flug derjenige (höhere) Preis zu zahlen sei, der zum Zeitpunkt der Buchung für die isolierte Buchung nur dieses Flugs verlangt worden sei."

Quelle siehe TaugeNix
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Re: BGH-Urteil: Flugbestimmungen teilweise unwirksam

Beitrag von TaugeNix »

laogai hat geschrieben:
TaugeNix hat geschrieben:Da es hier immer mal wieder ein Thema war - endlich das höchstrichterliche Urteil dazu :)
War das hier schon mal Thema? Kann mich gar nicht daran erinnern (ernsthaft!) :(
Hmm, guckst du HIER! :wink:

Gruß,
TaugeNix^das Alter, das Alter..
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Re: BGH-Urteil: Flugbestimmungen teilweise unwirksam

Beitrag von HK_Yan »

Das Urteil (ich hab's nicht gelesen) gilt aber nur für in Deutschland gekaufte Tickets mit einem Deutschen Vertragspartner. Wenn du ein Ticket in China kaufst dann ist vermutlich LH China der Vertragspartner und das Urteil greift nicht.

Billigtickets haben ja auch oft eine Umbuchungsgebühr und ein nicht-Antreten ist ja auch eine Umbuchung. Ich denke mal es wird schwierig sein das Urteil als Verbraucher praktisch umzusetzen, es ist eher eine Teststrecke für Rechtsanwälte.

Ich hatte übrigens letztes Jahr einen Fall wo ich einen lokalen Anschlussflug mit LH hab verfallen lassen. Ich hatte vorher bei LH angerufen um zu prüfen ob das geht. Es ging, kostenlos. Ich wurde aber auch darauf hingewiesen dass man auch bei Nichtinanspruchnahme sich auf jeden Fall melden muss.
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Re: BGH-Urteil: Flugbestimmungen teilweise unwirksam

Beitrag von TaugeNix »

HK_Yan hat geschrieben:Das Urteil (ich hab's nicht gelesen) gilt aber nur für in Deutschland gekaufte Tickets mit einem Deutschen Vertragspartner. Wenn du ein Ticket in China kaufst dann ist vermutlich LH China der Vertragspartner und das Urteil greift nicht.
Naja, dass deutsche Urteile (ersteinmal: grundsätzlich) nur in Deutschland gelten, habe ich als Wissen vorausgesetzt, selbst bei Nichtjuristen ;)
Billigtickets haben ja auch oft eine Umbuchungsgebühr und ein nicht-Antreten ist ja auch eine Umbuchung. Ich denke mal es wird schwierig sein das Urteil als Verbraucher praktisch umzusetzen, es ist eher eine Teststrecke für Rechtsanwälte.
Ein "Nicht-Antreten" als Umbuchung? Humm, würde ich bezweifeln :? Ich würde mich jedenfalls schwertun, ein "No show" unter Umbuchung zu subsumieren, selbst ein konkludenter Wille zur Umbuchung ist für mich schwer konstruierbar. Was nicht heisst, dass man es nicht versuchen könnte :lol:
Oh.. und ich glaube, du unterschätzt den deutschen Verbraucher gehörig: inzwischen gibt es so viele Schiedsstellen, Ombudsmänner, Verbraucherschutzzentralen, etc., dass solch Urteil durchaus auch praktische Relevanz erfahren kann.

Gruß,
TaugeNix^legt sich gerne mit Allem und Jedem an, wenn was nicht so ist, wie geordert (Anwaltskrankheit?) ;)
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Re: BGH-Urteil: Flugbestimmungen teilweise unwirksam

Beitrag von HK_Yan »

TaugeNix hat geschrieben:Naja, dass deutsche Urteile (ersteinmal: grundsätzlich) nur in Deutschland gelten, habe ich als Wissen vorausgesetzt, selbst bei Nichtjuristen ;)
Was ich sagen wollte ist, dass die, die wir hier leben doch eher Tickets in Asien kaufen und daher mit dem Urteil wenig anfangen können. Für die die in DE kaufen ist es sicher interessant. Ich könnte mir aber vorstellen das jetzt schon alle Airline AGB geändert sind.
TaugeNix hat geschrieben:Ein "Nicht-Antreten" als Umbuchung? Humm, würde ich bezweifeln :? Ich würde mich jedenfalls schwertun, ein "No show" unter Umbuchung zu subsumieren,
Ich auch. Ich weiss aber nicht wie die Airlines das auslegen und vorher nachfragen ist immer besser.

Bei mir war es ja so das ich vor meinem Rückflug nach Hong Kong den deutschen zubringen hab verfallen lassen und bin mit dem Auto angereist. Ich wollte vermeiden das es dann beim check-in evtl. Probleme gibt. Wer weiss, vielleicht wird gleich der ganze Flug annulliert wenn man nicht am Zubringer eincheckt. Das wollte ich nicht riskieren.
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