Hinterlegung von 50.000 CNY für Mainland Chinese notwendig ?

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
Singapore2010
Neuling
Beiträge: 2
Registriert: 14.01.2010, 11:09

Hinterlegung von 50.000 CNY für Mainland Chinese notwendig ?

Beitrag von Singapore2010 »

Hallo zusammen,

ich habe eine wichtige Frage für die ich bisher keine verlässliche Antwort bekommen habe. Ich möchte meinen Freund nach Deutschland einladen. Alle Anforderungen von der deutschen Botschaft sind bekannt (Verpflichtungserklärung, Gehaltsnachweis der letzten 3 Monate, Reservierung für Hin-und Rückflug, Krankenversicherungsnachweis).

Angeblich gibt es eine Anforderung der chinesischen Behörden für Privatreisen (also keine Gruppenreise und keine Geschäftsreise) für chinesische Staatsbürger:

Angeblich müssen 50.000 CNY (ca. 5.000 Euro) 6 Monate VOR Beantragun des Visa (oder Ausreise aus VR China, da bin ich mir nicht sicher) auf der Bank hinterlegt werden. Diese können erst nach der Wieder-Einreise in die VR China von der Person "abgehoben" werden. Für eine weitere Ausreise / Visabeantragung muss der Zeitraum von 6 Monaten dann wieder neu "aufgebaut" werden.

Kennt jemand diese Anforderung ??? Ist es nicht ausreichend auch für die chinesischen Behörden, dass die Einladende Person eine Verpflichtungserklärung abgibt ? Oder ist die eine Art Pfand um so die Rückkehr der chinesischen Staatsbürger sicherzustellen.

Ich habe schon das deutsche Konsulat in China und das chinesische Konsulat in Deutschland kontaktiert. Bisher ohne Erfolg. Jeder verweist auf den anderen.

Ich wäre sehr dankbar wenn Jemand mir hier weiterhelfen kann.

Grüße :D
Benutzeravatar
HK_Yan
VIP
VIP
Beiträge: 4529
Registriert: 21.07.2007, 06:31
Wohnort: Hong Kong

Re: Hinterlegung von 50.000 CNY für Mainland Chinese notwendig ?

Beitrag von HK_Yan »

Kommt die Forderung vom Konsulat? Das die Behörden in CN so etwas verlangen ist mir nicht bekannt. Kann es sein das man versucht dich zu betrügen?
Online deutsches TV aufnehmen mit dem Online Videorecorder! 40 Sender und kostenlos!

www.onlinetvrecorder.com
andy

Re: Hinterlegung von 50.000 CNY für Mainland Chinese notwendig ?

Beitrag von andy »

Hört sich stark nach Betrug an, ist auch das erste mal das ich sowas höre.
Benutzeravatar
gege
Old China Hand
Old China Hand
Beiträge: 520
Registriert: 23.11.2009, 03:19
Wohnort: 汉堡

Re: Hinterlegung von 50.000 CNY für Mainland Chinese notwendig ?

Beitrag von gege »

Singapore2010 hat geschrieben:Alle Anforderungen von der deutschen Botschaft sind bekannt (Verpflichtungserklärung, Gehaltsnachweis der letzten 3 Monate, Reservierung für Hin-und Rückflug, Krankenversicherungsnachweis).
Das oben Genannte ist alles was Du brauchst. So hat es bei uns letztes Jahr auch geklappt.
Gege - 哥哥
Benutzeravatar
de guo xiong
VIP
VIP
Beiträge: 3053
Registriert: 03.01.2008, 20:09
Wohnort: Beijing
Hat sich bedankt: 11 Mal
Danksagung erhalten: 7 Mal

Re: Hinterlegung von 50.000 CNY für Mainland Chinese notwendig ?

Beitrag von de guo xiong »

gege hat geschrieben:
Singapore2010 hat geschrieben:Alle Anforderungen von der deutschen Botschaft sind bekannt (Verpflichtungserklärung, Gehaltsnachweis der letzten 3 Monate, Reservierung für Hin-und Rückflug, Krankenversicherungsnachweis).
Das oben Genannte ist alles was Du brauchst. So hat es bei uns letztes Jahr auch geklappt.
ist sogar mehr als Du brauchst Die Flugbuchung/-reservierung wollte niemand sehen.

Das mit dem Sperrkonto ist auch eine Möglichkeit, die Rückkehrbereitschaft sicherzustellen (ich kenne Jemanden, der es so gemacht hat). Meine pers. Erfahrung ist, dass die Botschaft in Beijing bedeutend mehr Augenmerk auf das Finanzielle legt als das Konsulat in Shanghai ......

BTW dem chinesischem Staat ist es relativ egal, ob der Ausreisende wieder zurückkehrt

de guo xiong, zählt die Tage bis zu dem Kulturschock für meine Verlobte ;)
To the world you maybe one person,
but to one you maybe the world!!
Benutzeravatar
Ron
VIP
VIP
Beiträge: 1073
Registriert: 28.06.2007, 10:43
Wohnort: München

Re: Hinterlegung von 50.000 CNY für Mainland Chinese notwendig ?

Beitrag von Ron »

ne ist kein Betrug siehe hier:

http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... 0&start=15

Ist wahrscheinlich Ermessungsache wie sehr die Botschaft an
eine Rückkehr glaubt.
Ich musste so was noch nie machen, Einladungschreiben reichte bisher immer für Peking.

Ron
wuseltiger
VIP
VIP
Beiträge: 1667
Registriert: 18.03.2007, 21:25

Re: Hinterlegung von 50.000 CNY für Mainland Chinese notwendig ?

Beitrag von wuseltiger »

Hast Du Einkommen, bzw. einen Einkommensnachweis abgegeben? Falls nicht, wollen die das Geld in der Tat als Nachweis dafür, dass Du der unterschriebenen Verpflichtungserklärung überhaupt nachkommen könntest, im Falle der Fälle... Falls Du also z.b. Student bist, dann ist das soweit ich weiß üblich...
Benutzeravatar
de guo xiong
VIP
VIP
Beiträge: 3053
Registriert: 03.01.2008, 20:09
Wohnort: Beijing
Hat sich bedankt: 11 Mal
Danksagung erhalten: 7 Mal

Re: Hinterlegung von 50.000 CNY für Mainland Chinese notwendig ?

Beitrag von de guo xiong »

wuseltiger hat geschrieben:Hast Du Einkommen, bzw. einen Einkommensnachweis abgegeben?
es geht ja nicht um den Einladenden, sondern um den chinesischen Visumsbeantrager
Falls nicht, wollen die das Geld in der Tat als Nachweis dafür, dass Du der unterschriebenen Verpflichtungserklärung überhaupt nachkommen könntest, im Falle der Fälle...
Du kannst ohne nötigen finanziellen Background keine Verpflichtungserklärung abgegeben ......

Bei den 50.000 RMB geht es weniger um die Absicherung im Fall der Fälle (weiß nicht mal ob der Deutsche Staat an das Sperrkonto rankäme), sondern eher um den "Beweis" der Rückkehrbereitschaft

de guo xiong, der nicht glaubt, wer sich wirkl. illegal in D absetzen möchte, kümmert sich um das Geld, welches er verliert
To the world you maybe one person,
but to one you maybe the world!!
tommy
Neuling
Beiträge: 24
Registriert: 25.05.2008, 14:16
Wohnort: 目前德国

Re: Hinterlegung von 50.000 CNY für Mainland Chinese notwendig ?

Beitrag von tommy »

Wieso schreibt ihr immer über das dt. Konsulat?
Singapore2010 hat geschrieben: Angeblich gibt es eine Anforderung der chinesischen Behörden für Privatreisen (also keine Gruppenreise und keine Geschäftsreise) für chinesische Staatsbürger:

Angeblich müssen 50.000 CNY (ca. 5.000 Euro) 6 Monate VOR Beantragun des Visa (oder Ausreise aus VR China, da bin ich mir nicht sicher) auf der Bank hinterlegt werden. Diese können erst nach der Wieder-Einreise in die VR China von der Person "abgehoben" werden. Für eine weitere Ausreise / Visabeantragung muss der Zeitraum von 6 Monaten dann wieder neu "aufgebaut" werden.
Vielleicht war das vor 25 Jahren so aber heutzutage ist das Quatsch!
wuseltiger
VIP
VIP
Beiträge: 1667
Registriert: 18.03.2007, 21:25

Re: Hinterlegung von 50.000 CNY für Mainland Chinese notwendig ?

Beitrag von wuseltiger »

de guo xiong hat geschrieben: Du kannst ohne nötigen finanziellen Background keine Verpflichtungserklärung abgegeben ......


Ich kenne eine handvoll chinesischer Studenten, die ihre Eltern eingeladen haben, als sie noch kein Einkommen hatten! Dazu musste ein Sperrkonto eingerichtet werden. Ob in D oder Ch war meines Wissens egal.. Von daher ist eine Verpflichtungserklärung auch ohne Einkomen möglich ;)

Sich darüber zu streiten, ob es nun für die Rückkehrbereitschaft, oder eine kostenpflichtige Abschiebung ist, macht IMHO nicht viel Sinn... Und ob der Deutsche Staat an dein Geld kommt, wenn du ihm etwas schuldest kann man einfach ausprobieren, indem man dem Finanzamt etwas schuldig bleibt ;) Das holen die sich schneller als du spuckepeter sagen kannst...

Aber, dass die chinesischen Behörden das verlangen, habe ich auch noch nie gehört, wo soll da der Sinn sein?!
Benutzeravatar
ingo_001
Titan
Titan
Beiträge: 12205
Registriert: 02.09.2008, 14:41
Wohnort: Berlin
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 21 Mal

Re: Hinterlegung von 50.000 CNY für Mainland Chinese notwendig ?

Beitrag von ingo_001 »

Nicht lange überlegen, sondern einfach beim zuständigen dt. Konsulat bzw. der dt. Botschaft in Beijing den konkreten Fall schildern.
Die teilen Dir dann mit, was genau benötigt wird, um ein Visum zu erteilen.
Dann klärt sich auch, was es mit den 50.000 Yuan auf sich hat.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.

Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Benutzeravatar
Laogai
Titan
Titan
Beiträge: 17644
Registriert: 05.08.2007, 22:36
Wohnort: N52 29.217 E13 25.482 附近
Danksagung erhalten: 160 Mal

Re: Hinterlegung von 50.000 CNY für Mainland Chinese notwendig ?

Beitrag von Laogai »

tommy hat geschrieben:Wieso schreibt ihr immer über das dt. Konsulat?
Singapore2010 hat geschrieben: Angeblich gibt es eine Anforderung der chinesischen Behörden für Privatreisen (also keine Gruppenreise und keine Geschäftsreise) für chinesische Staatsbürger:[...]
Das habe ich mich auch gerade gefragt. Eine solche Anforderung von chinesischer Seite gibt es nicht. Von wenigen Ausnahmen abgesehen kann jeder chinesische Staatsbürger das Land verlassen, ohne irgendwelche Bedingungen seitens der chinesischen Behörden/Regierung erfüllen zu müssen.
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
Benutzeravatar
RoyalTramp
VIP
VIP
Beiträge: 2008
Registriert: 13.10.2009, 08:37
Wohnort: China / Shanghai

Re: Hinterlegung von 50.000 CNY für Mainland Chinese notwendig ?

Beitrag von RoyalTramp »

Eine solche "Forderung" wäre mir auch nur bei chinesischen Auslandsstudenten in Deutschland bekannt, die da irgendwie 60000 CNY hinterlegen mussten (Mein Wissensstand: 2005). Weiß aber nicht mehr, ob dass bei einer chinesischen Bank als "Pfand" oder bei einer deutschen Bank als "Unterhaltssicherung" eingezahlt werden musste. Ohne dies war es meines Wissens in der Vergangenheit für chinesische Studenten sonst nicht möglich, in D zu studieren, bzw. ein Visum zu erhalten, wenn sie denn nicht direkt über eine Hochschulkooperation nach D gerutscht sind.

Aber es betraf halt chinesische Studenten, die in D studieren wollten, und das ist ja in diesem Fall nicht gegeben, sondern es wird ja ein reines Besuchsvisum beantragt und nicht mehr.

Als ich meine Freundin nach Deutschland genommen habe, um ihr mal meine Heimat zu zeigen, da musste sie auch kein Geld auf dem Konto nachweisen, mit Ausnahme der letzten 3 Gehaltseingänge (die sich der Schalterbeamte dann noch nicht einmal angeschaut hat). Daher halte ich das mit den 50000 CNY jetzt auch mal für eine reine "Erfindung".
Thank you for your contribution to China's flourishing and prosperity! 感谢你为祖国繁荣昌盛作出的贡献!
Benutzeravatar
happyfuture
Titan
Titan
Beiträge: 5524
Registriert: 11.02.2009, 17:18
Wohnort: 上海(CHN), Bali (IDN), HKG
Danksagung erhalten: 1 Mal

Re: Hinterlegung von 50.000 CNY für Mainland Chinese notwendig ?

Beitrag von happyfuture »

laogai hat geschrieben:
tommy hat geschrieben:Wieso schreibt ihr immer über das dt. Konsulat?
Singapore2010 hat geschrieben: Angeblich gibt es eine Anforderung der chinesischen Behörden für Privatreisen (also keine Gruppenreise und keine Geschäftsreise) für chinesische Staatsbürger:[...]
Das habe ich mich auch gerade gefragt. Eine solche Anforderung von chinesischer Seite gibt es nicht. Von wenigen Ausnahmen abgesehen kann jeder chinesische Staatsbürger das Land verlassen, ohne irgendwelche Bedingungen seitens der chinesischen Behörden/Regierung erfüllen zu müssen.
na ja, ganz so pauschal und einfach ist es dann für Chinesen, zumindest in Guangdong nicht! :?

Verschuldete in Guangdong dürfen China nicht verlassen

laolai nicht zu verwechseln mit laogai :lol:
Benutzeravatar
Shaolin
VIP
VIP
Beiträge: 1488
Registriert: 04.05.2007, 07:09
Wohnort: Reich der Mitte, unten rechts

Re: Hinterlegung von 50.000 CNY für Mainland Chinese notwendig ?

Beitrag von Shaolin »

Singapore2010 hat geschrieben: Angeblich müssen 50.000 CNY (ca. 5.000 Euro) 6 Monate VOR Beantragun des Visa (oder Ausreise aus VR China, da bin ich mir nicht sicher) auf der Bank hinterlegt werden. Diese können erst nach der Wieder-Einreise in die VR China von der Person "abgehoben" werden. Für eine weitere Ausreise / Visabeantragung muss der Zeitraum von 6 Monaten dann wieder neu "aufgebaut" werden.

Kennt jemand diese Anforderung ???
2008 habe ich eine Freundin zu einer Kurzreise mit nach Deutschland genommen. Sie hat zwar einen festen Wohnsitz aber weder einen Arbeitsplatz noch Eigentum (zb Eigentumswohnung oder Haus).

Das uns beratende Reisebuero in China hat die exakt gleiche Summe (CNY 50.000) unter einer aehnlichen Prozedur von uns bzw ihr gefordert, allerdings hatten wir keine 6 Monate sondern ich glaube nur 2 Monate oder ein paar Wochen zwischen Antrag und Reise.

Hat alles geklappt, bei der Bank ein Sperrkonto zur Verfuegung des Reisebueros eroeffnet, gleichzeitig vom Reisebuero eine Pfandversicherung im Falle der erfolgreichen Rueckreise erhalten und nach Rueckankunft die Aufloesung des Sperrkontos ohne Probleme vollzogen.

Warum wieso und fuer wen (Chinesische oder Deutsche Behoerden) hab ich damals auch nicht so ganz verstanden aber ohne diesen Pfand waere - nach Auskunft des Reisebueros - eine Ausreise nicht moeglich gewesen.

Das hab ich mit ihr aber nur fuer Deutschland so durchlaufen muessen, Reisen (auch mit noetigem Visum) nach Thailand, Indonesien und Malaysia liefen allesamt ohne diesen Pfand weshalb ich vermute es hat schon irgendwas mit Deutschland zu tun.
* Es gibt Reis, Baby!
Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Semrush [Bot] und 1 Gast