Ich bin neu im Forum (aktiv - auch wenn ich seit einiger Zeit mitlese...) und befinde mich gerade am Ende einer Dienstreise in China.
Der Grund für meine Anmeldung ist natürlich, dass ich eine Frage habe, die mir hier hoffentlich beantwortet werden kann - auch wenn sie nicht ganz eifach ist.
Folgende Situation: Ich bin in China auf einer 6-monatigen Dienstreise. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bin ich während dieser Zeit in China nicht steuerpflichtig. Direkt im Anschluss an meine Reise muss ich einen dreiwöchigen Urlaub nehmen. Da ich ja in China bin und es mir hier so gut gefällt, würde ich diesen Urlaub gern hier verbringen. Mir ist soweit klar, dass ich nicht einfach die drei Wochen hier im Land bleiben kann, da ich dann durch den Urlaub in direktem Zusammenhang mit der Dienstreise die 183-Tagegrenze überschreite (DBA).
Deshalb dachte ich mir: Am letzten Tag fliege ich nach Hongkong und übernachte dort, bin damit aus China ausgereist und für die chinesische Steuerbehörde ist meine Dienstreise damit beendet. Dann befinde ich mich um Urlaub und kann als Tourist nach China reisen.
Allerdings hat mir heute ein Kollege aus der Taxes-Abteilung dringend geraten, dies auf keinen Fall zu tun und auch den gesamten Rest des Jahres von (privaten!) Aufenthalten in China ab zu sehen.
Ist die chinesische Steuerbehörde so strikt? Oder ist das alles Blödsinn und ich muss einfach nur einmal ausreisen und damit ist meine Dienstreise beendet? Wie sieht es mit dem Rest des Jahres Eurer Meinung nach aus? Wenn ich mit einem Touristenvisum drei Monate nach der Dienstreise wieder nach China reisen würde, kann das von der Steuerbehörde hier doch nicht mehr mit meiner Dienstreise in Verbindung gebracht werden - oder etwa doch?
Ich hoffe, hier kann mir jemand ein paar gute Tipps zu meinen Fragen geben. Die chinesische Behörde selbst kann ich leider nicht befragen - dafür reichen meine Sprachkenntnisse nicht aus
Danke für Eure Hilfe!!!
Grüße
Tian Tian


