Dienstreise - Besteuerung bei 183-Tagesfristüberschreitung

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Tian Tian
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Dienstreise - Besteuerung bei 183-Tagesfristüberschreitung

Beitrag von Tian Tian »

Hallo zusammen!

Ich bin neu im Forum (aktiv - auch wenn ich seit einiger Zeit mitlese...) und befinde mich gerade am Ende einer Dienstreise in China.

Der Grund für meine Anmeldung ist natürlich, dass ich eine Frage habe, die mir hier hoffentlich beantwortet werden kann - auch wenn sie nicht ganz eifach ist.

Folgende Situation: Ich bin in China auf einer 6-monatigen Dienstreise. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bin ich während dieser Zeit in China nicht steuerpflichtig. Direkt im Anschluss an meine Reise muss ich einen dreiwöchigen Urlaub nehmen. Da ich ja in China bin und es mir hier so gut gefällt, würde ich diesen Urlaub gern hier verbringen. Mir ist soweit klar, dass ich nicht einfach die drei Wochen hier im Land bleiben kann, da ich dann durch den Urlaub in direktem Zusammenhang mit der Dienstreise die 183-Tagegrenze überschreite (DBA).

Deshalb dachte ich mir: Am letzten Tag fliege ich nach Hongkong und übernachte dort, bin damit aus China ausgereist und für die chinesische Steuerbehörde ist meine Dienstreise damit beendet. Dann befinde ich mich um Urlaub und kann als Tourist nach China reisen.

Allerdings hat mir heute ein Kollege aus der Taxes-Abteilung dringend geraten, dies auf keinen Fall zu tun und auch den gesamten Rest des Jahres von (privaten!) Aufenthalten in China ab zu sehen.

Ist die chinesische Steuerbehörde so strikt? Oder ist das alles Blödsinn und ich muss einfach nur einmal ausreisen und damit ist meine Dienstreise beendet? Wie sieht es mit dem Rest des Jahres Eurer Meinung nach aus? Wenn ich mit einem Touristenvisum drei Monate nach der Dienstreise wieder nach China reisen würde, kann das von der Steuerbehörde hier doch nicht mehr mit meiner Dienstreise in Verbindung gebracht werden - oder etwa doch?

Ich hoffe, hier kann mir jemand ein paar gute Tipps zu meinen Fragen geben. Die chinesische Behörde selbst kann ich leider nicht befragen - dafür reichen meine Sprachkenntnisse nicht aus :lol:

Danke für Eure Hilfe!!!

Grüße

Tian Tian
MfG

天天
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die_manu
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Re: Dienstreise - Besteuerung bei 183-Tagesfristüberschreitung

Beitrag von die_manu »

Ich schließe mich der Auffassung der Steuerabteilung an. Bei der Ermittlung der 183 Tage sind auch Urlaubszeiten im Anschluss an die Tätigkeit einzubeziehen. Eine eintägige Ausreise unterbricht den Lauf der 183-Tage-Regelung nicht. Auf Visa-Modalitäten kommt es nicht an. Nachweis kommt als PN.

Wie wärs mit einem Urlaub im Nachbarland?
die_manu
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de guo xiong
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Re: Dienstreise - Besteuerung bei 183-Tagesfristüberschreitung

Beitrag von de guo xiong »

die_manu hat geschrieben: Wie wärs mit einem Urlaub im Nachbarland?
die_manu
Nordkorea? ;)

de guo xiong sagt sorry fürs OT - konnte aber nicht anders
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die_manu
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Re: Dienstreise - Besteuerung bei 183-Tagesfristüberschreitung

Beitrag von die_manu »

oder Pakistan... auch ein lauschiges Plätzchen
Britt
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Re: Dienstreise - Besteuerung bei 183-Tagesfristüberschreitung

Beitrag von Britt »

Afghanistan hat auch noch Plätze frei ... da kannste gleich bei der Bundeswehr übernachten ...
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Sepp
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Re: Dienstreise - Besteuerung bei 183-Tagesfristüberschreitung

Beitrag von Sepp »

die_manu hat geschrieben: Wie wärs mit einem Urlaub im Nachbarland?
die_manu
de guo xiong hat geschrieben:Nordkorea? ;)
Britt hat geschrieben:Afghanistan...
die_manu hat geschrieben:oder Pakistan...
Ums gleich mal komplett zu machen: Vietnam, Laos, Myanmar, Bhutan, Nepal, Indien, Tadschikistan, Kirgisistan, Kasachstan, Russland und Mongolei - wären dann die restlichen Alternativen in Sachen Urlaub im Nachbarland.
§ 328 StGB: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, [...] wer eine nukleare Explosion verursacht.
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domasla
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Re: Dienstreise - Besteuerung bei 183-Tagesfristüberschreitung

Beitrag von domasla »

Wenn ich jetzt "Taiwan" sage, könnte es Schwierigkeiten geben?

D., keine gute Idee...
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Tian Tian
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Re: Dienstreise - Besteuerung bei 183-Tagesfristüberschreitung

Beitrag von Tian Tian »

Vielen Dank für Eure Antworten :) - besonders die_manu!!!

Jetzt habe ich auch eine schöne Liste mit allen Nachbarländern... kann man immer mal gebrauchen

Werde es wahrscheinlich so machen, dass ich in Hong Kong 4 Tage verbringe, dann 4 Tage Malaysia und zum Abschluss 4 Tage Singapur.

Mit Hong Kong (in unserer Reiserichtline steht zumindest, dass es mit HK eine andere Regelung gibt, da HK kein DBA-Land ist) gibt es aber keine Probleme, oder???

Grüße

Tian Tian
MfG

天天
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Shaolin
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Re: Dienstreise - Besteuerung bei 183-Tagesfristüberschreitung

Beitrag von Shaolin »

Tian Tian hat geschrieben: Mit Hong Kong (in unserer Reiserichtline steht zumindest, dass es mit HK eine andere Regelung gibt, da HK kein DBA-Land ist) gibt es aber keine Probleme, oder???
Das ist korrekt, Besuche oder laengere Aufenthalte in Hong Kong zaehlen nicht als Anwesenheitstage in China und ebenfalls korrekt, zwischen HK und D gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen. Ist bei max. 16% personal income tax auch gut so.

Vielleicht noch interessant, zumindest fuer regelmaessige Pendler zwischen HK und Mainland:
Fuer China werden grundsaetzliche volle Tage und nicht Stunden angerechnet.

Beispiel:
Einreise Dienstag 19:30 Uhr
Ausreise Mittwoch 07:30 Uhr
Anrechnung 2 volle Tage, Dienstag und Mittwoch
* Es gibt Reis, Baby!
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