kaugummi
Re: kaugummi
Sollte kein Problem sein, solange du damit nicht handeln willst oder deine Kaugummis gegen die Verbote und Beschränkungen (VuB) verstoßen.
Sepp, der sich beim letzten Mal 20 Packungen für den Eigenbedarf mitgenommen hat.
Sepp, der sich beim letzten Mal 20 Packungen für den Eigenbedarf mitgenommen hat.
§ 328 StGB: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, [...] wer eine nukleare Explosion verursacht.
Re: kaugummi
Das muss aber vergoldeter Kaugummi seinlishifu hat geschrieben:Danke Sepp!! Habs jetzt für unglaubliche 200 RMB in die Heimat geschickt
lsf
Tolle kleine Patzer:
"The official language of Switzerland is Germany."
"China ist meine Lieblingsstadt in Japan!"
"You can say you to me."
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