Visum fuer chinesisches Kind
Visum fuer chinesisches Kind
Hallo liebe Gemeinde,
Hilfe, wir bekommen unsere Tochter nicht nach Deutschland.
Mal etwas konkreter:
Meine chinesische Frau und ich wollen ihre Tochter (3 Jahre alt, lebt zurzeit bei der Grossmutter) zu uns nach Deutschland holen. Der leibliche Vater ist Chinese, war nicht verheiratet mit meiner Frau und lebt auch in Deutschland. Der Visumantrag läuft. Leider gibt es ein Problem seitens der deutschen Behörden. Geklärt werden muss die Sorgerechtsfrage. Meine Frau und der Vater des Kindes haben vor einem deutschen Notar eine Erklärung über die vollständige Übertragung des Sorgerechts auf meine Frau abgegeben. Leider verlangt die deutsche Botschaft in Peking, dass solch eine Erklärung nach chinesischem Recht, also vor chinesischen Behörden erfolgen muss. Heute waren meine Frau und der Vater in München bei der chinesischen Botschaft, um diese Erklärung abzugeben. Leider haben die sich dazu geweigert, weil so etwas noch nie gemacht wurde. Das chinesische Recht scheint solch Übertragungen des Sorgerechts nicht vorzusehen oder ungenau formuliert zu sein.
Was machen wir denn jetzt? Kennt sich hier jemand mit dem chinesischen Recht, insbesondere Familienrecht aus? Aber auch das deutsche Ausländerrecht hat hier Bedeutung, da die deutsche Botschaft diese Forderung gestellt hat.
Hoffe auf Unterstützung durch euch,
Gruss Stefan
Hilfe, wir bekommen unsere Tochter nicht nach Deutschland.
Mal etwas konkreter:
Meine chinesische Frau und ich wollen ihre Tochter (3 Jahre alt, lebt zurzeit bei der Grossmutter) zu uns nach Deutschland holen. Der leibliche Vater ist Chinese, war nicht verheiratet mit meiner Frau und lebt auch in Deutschland. Der Visumantrag läuft. Leider gibt es ein Problem seitens der deutschen Behörden. Geklärt werden muss die Sorgerechtsfrage. Meine Frau und der Vater des Kindes haben vor einem deutschen Notar eine Erklärung über die vollständige Übertragung des Sorgerechts auf meine Frau abgegeben. Leider verlangt die deutsche Botschaft in Peking, dass solch eine Erklärung nach chinesischem Recht, also vor chinesischen Behörden erfolgen muss. Heute waren meine Frau und der Vater in München bei der chinesischen Botschaft, um diese Erklärung abzugeben. Leider haben die sich dazu geweigert, weil so etwas noch nie gemacht wurde. Das chinesische Recht scheint solch Übertragungen des Sorgerechts nicht vorzusehen oder ungenau formuliert zu sein.
Was machen wir denn jetzt? Kennt sich hier jemand mit dem chinesischen Recht, insbesondere Familienrecht aus? Aber auch das deutsche Ausländerrecht hat hier Bedeutung, da die deutsche Botschaft diese Forderung gestellt hat.
Hoffe auf Unterstützung durch euch,
Gruss Stefan
Re: Visum fuer chinesisches Kind
Hi Stefan,
ich kenne mich mit dem chinesischen Familienrecht leider nicht aus, habe aber die Adresse einer Kanzlei in Beijing gefunden, die unter Tätigkeitsschwerpunkte auch "Chinesisches Zivilrecht, insbes. Familienrecht" auflistet.
Kanzlei Dr. Seybold
Vielleicht lohnt es sich ja, mit der Kanzlei Kontakt aufzunehmen?
Viel Glück!
Babs
ich kenne mich mit dem chinesischen Familienrecht leider nicht aus, habe aber die Adresse einer Kanzlei in Beijing gefunden, die unter Tätigkeitsschwerpunkte auch "Chinesisches Zivilrecht, insbes. Familienrecht" auflistet.
Kanzlei Dr. Seybold
Vielleicht lohnt es sich ja, mit der Kanzlei Kontakt aufzunehmen?
Viel Glück!
Babs
Re: Visum fuer chinesisches Kind
Hallo Babs,
danke für diese Information. Man hat uns auch schon empfohlen, den Schritt über einen chinesischen Rechtsanwalten zu gehen. Da werde ich mal anfragen.
Gruß
Stefan
danke für diese Information. Man hat uns auch schon empfohlen, den Schritt über einen chinesischen Rechtsanwalten zu gehen. Da werde ich mal anfragen.
Gruß
Stefan
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