ich hatte zwar Paar Infos zu dem Thema gefunden. Die treffen allerdings nicht 100% auf meine Situation. Deswegen bitte um Euren Rat!
Ich bin Deutscher, meine Frau ist Chinesin. Sie hat zurzeit befr. Aufenthaltserlaubnis, wird aber in November eine Niederlassungserlaubnis beeintragen. Ich habe eine 4 jaehrige Tochter, geboren im Ausland (nicht in China). Sie hat einen Deutschen Pass. Nach 3 - 5 Monaten werde ich fuer 3 Jahre nach China (Beijing) entsandt.
1. Wird meine Tochter ein China Visum in ihren Deutschen Pass bekommen koennen, nachdem meine Frau eine NE erhalten hat. Oder muss sie mit einem Reisedokument (旅行证) einreisen, da zum Zeitpunkt des Geburtes meine Frau noch keine NE hatte. Ich hatte widerspruechliche Informationen dazu gelesen. Vielleicht hatte jemand schon mal dazu Erfahrung mit den Chinesischen Konsulaten / Botschaft in DE....
2. Falls meine Tochter mit einem Reisedokument nach China einreist, wie funktioniert es mit weiteren Ein / - Ausreisen. Kann das Reisedokument waehrend seiner Gueltigkeit weiterhin zur Ein / Ausreise aus China benutzt werden, obwohl man in China lebt ?
3. Ich habe verstanden, dass ohne gueltiges Reisedokument meine Tochter jedes Mal bei PSB ein "Exit/Entry Permit" beantragen muesste mit dem man nur 1 mal China verlassen und danach nach China einreisen darf. Kann man es am Wohnort beantragen (eg Beijing) oder nur da, wo meine Frau im Hukou eingetragen ist (kleinere Stadt in Sichuan) ?
4. Welche Unterlagen (eg legalisierte Geburtsurkunde etc) soll man parat haben, um die "Exit / Entry Permit" problemlos bei PSB bekommen zu koennen ?
5. Bekommt meine Tochter irgendwelche andere Ausweispapiere ausser dem Reisedokument ? Eg chin. Pass etc ?
Danke fuer Eure Hilfe!

