UK Visum für Chinesin mit D Aufenthaltstitel

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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JensWensing
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UK Visum für Chinesin mit D Aufenthaltstitel

Beitrag von JensWensing »

Hallo Forum!
Wir würden demnächst gerne mal nach London fliegen (Kurztrip).
Meine Frau (geheiratet in HK) lebt bei mir in D (NRW nähe Düsseldorf), hat nen Aufenthaltstitel und nen chinesischen Pass.
Ist nicht einfach Infos zu bekommen, läuft wohl bei den Briten jetzt auch alles über TLS Contact.
Kennt sich da jemand aus, bzw. hat das schonmal jemand gemacht?
Wenn es dafür nen Visa Dienst oder so gäbe, wäre mir das noch lieber.

Vielen Dank für die Info!
blur
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Re: UK Visum für Chinesin mit D Aufenthaltstitel

Beitrag von blur »

Du bist Deutscher? Dann kann sie ein EEA Family Permit beantragen.

https://www.gov.uk/family-permit/overview

Antrag online ausfüllen, dann muss sie einmal zur Botschaft um die Fingerabdrücke abzugeben. Kosten nichts außer Zeit und Aufwand.
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JensWensing
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Re: UK Visum für Chinesin mit D Aufenthaltstitel

Beitrag von JensWensing »

Hört sich gut an, vielen Dank, werden wir mal checken!
Ach ja.. ich bin Deutscher ;-)
deralex2985
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Re: UK Visum für Chinesin mit D Aufenthaltstitel

Beitrag von deralex2985 »

Wars nicht so, dass nichtmal das mehr notwendig ist?

Zumindest laut

https://www.gov.uk/government/publicati ... dence-card
Niurank
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Re: UK Visum für Chinesin mit D Aufenthaltstitel

Beitrag von Niurank »

deralex2985 hat geschrieben:Wars nicht so, dass nichtmal das mehr notwendig ist?

Zumindest laut

https://www.gov.uk/government/publicati ... dence-card

Super Info!!! Vielen Dank!!!

Manchmal braucht es noch ein weiteres paar Augen um die richtigen Infos zu finden!

:)
blur
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Re: UK Visum für Chinesin mit D Aufenthaltstitel

Beitrag von blur »

Nein, es braucht nicht mehr Augen um das zu finden, da dir diese Info nichts nützt. Das Gilt nur, wenn du als EU Bürger von deinem Freizügigkeitsrecht gebrauch machst, z.B. wenn du Spanier bist und mit deiner Frau in Deutschland wohnst. Dann bekommt deine Frau keine deutsche Aufenthaltserlaubnis sondern eine "europäische Aufenthaltserlaubnis". Und nur wenn sie die hat braucht sie kein Visum mehr für UK.

Steht dort auch im ersten Absatz:

"If you are a non-EEA national who holds a valid genuine residence card, issued to you as the family member of an EEA national who is exercising free movement rights in another EEA State (i.e. not your EEA relative’s Member State of nationality!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) under Article 10 of Directive 2004/38/EC (the ‘Free Movement Directive’), you may use this document for travel to the UK if you are accompanying your EEA national relative here, or joining your EEA national relative in the UK."
Niurank
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Re: UK Visum für Chinesin mit D Aufenthaltstitel

Beitrag von Niurank »

och schade...also doch auf die Botschaft ...
Vielen Dank für die Klarstellung!
deralex2985
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Re: UK Visum für Chinesin mit D Aufenthaltstitel

Beitrag von deralex2985 »

blur hat geschrieben:Nein, es braucht nicht mehr Augen um das zu finden, da dir diese Info nichts nützt. Das Gilt nur, wenn du als EU Bürger von deinem Freizügigkeitsrecht gebrauch machst, z.B. wenn du Spanier bist und mit deiner Frau in Deutschland wohnst. Dann bekommt deine Frau keine deutsche Aufenthaltserlaubnis sondern eine "europäische Aufenthaltserlaubnis". Und nur wenn sie die hat braucht sie kein Visum mehr für UK.

Steht dort auch im ersten Absatz:

"If you are a non-EEA national who holds a valid genuine residence card, issued to you as the family member of an EEA national who is exercising free movement rights in another EEA State (i.e. not your EEA relative’s Member State of nationality!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) under Article 10 of Directive 2004/38/EC (the ‘Free Movement Directive’), you may use this document for travel to the UK if you are accompanying your EEA national relative here, or joining your EEA national relative in the UK."
Erlaubt ein deutscher Aufenthaltstitel das Reisen im Schengen-Raum nicht?

Wurde hier auch schon diskutiert:

http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... d&start=45

Warte aber vielleicht ein paar mehr Meinungen ab.
blur
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Re: UK Visum für Chinesin mit D Aufenthaltstitel

Beitrag von blur »

UK ist kein Schengen, nur EU.
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Re: UK Visum für Chinesin mit D Aufenthaltstitel

Beitrag von deralex2985 »

blur hat geschrieben:UK ist kein Schengen, nur EU.
So viel ist ja klar :roll: , es geht um folgenden Satz

"If you are a non-EEA national who holds a valid genuine residence card, issued to you as the family member of an EEA national who is exercising free movement rights in another EEA State"

Teilen wir das mal auf

1 .If you are a non-EEA national - Wenn man kein Schengen-Bürger ist
2. who holds a valid genuine residence card - der einen Aufenthalskarte (also Aufenthaltstitel)
3. Issued to you as the family member of an EEA national - als Familienmitglied eines Schengen-Bürgers
4 .who is exercising free movement rights in another EEA State - der erlaubt sich frei in anderen Schengen-Ländern zu bewegen
5. i.e. not your EEA relative’s Member State of nationality - zum Beispiel ein Schengenland, das nicht dem Land deines Schengen-Familienmitgliedes entspricht
6. you may use this document for travel to the UK if you are accompanying your EEA national relative here - kann man dieses Dokument zur Einreise in UK nutzen, wenn sie mit ihren Schengen-Verwandten einreisen

Der Aufenthaltstitel erlaubt Bewegung im Schengenraum, also auch in andere Schengenländer.
Somit wäre Punkt 1,2,3,4 und 5 erfüllt. Demnach sollte man doch mit seinem Partner zusammen einreisen können.
blur
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Re: UK Visum für Chinesin mit D Aufenthaltstitel

Beitrag von blur »

Nein, der deutsche Aufenthaltstitel zählt nicht. Er erfüllt Punkt 5 nicht, da fallen nur Aufenthaltstitel drunter die von Ländern ausgestellt wurden, deren Nationalität nicht der des europäischen Ehepartners entspricht. Hab ich selbst bei der UK Immigration und bei der EU angefragt.
deralex2985
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Re: UK Visum für Chinesin mit D Aufenthaltstitel

Beitrag von deralex2985 »

blur hat geschrieben:Nein, der deutsche Aufenthaltstitel zählt nicht. Er erfüllt Punkt 5 nicht, da fallen nur Aufenthaltstitel drunter die von Ländern ausgestellt wurden, deren Nationalität nicht der des europäischen Ehepartners entspricht. Hab ich selbst bei der UK Immigration und bei der EU angefragt.

Aber welchen Sinn hätte denn so eine Regelung? Vielleicht weiß noch wer anderes was.

Ich wollte nämlich aufgrund der Lockerung auch mit meiner Frau nach London, bis jetzt hatten uns die Hotelpreise abgeschreckt.
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Re: UK Visum für Chinesin mit D Aufenthaltstitel

Beitrag von qpr »

Theoretisch ist es möglich, wenn sie mit dir zusammen einreisen würde (dann würde ihr an der UK Außengrenze eine EEA family permit ausgestellt).

Praktisch ist es aber schwierig, weil ihr erstmal an die Außengrenze kommen müßtet.

Fluglinien werden euch ohne EEA Permit nicht mitnehmen, bliebe nur der Zug.
Und dann könnt ihr euch auf ziemlich lange Diskussionen mit UK Beamten einstellen.
blur
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Re: UK Visum für Chinesin mit D Aufenthaltstitel

Beitrag von blur »

Gibt noch einen weiteren Trick, nämlich einen Weiterflug ab London zu buchen der innerhalb von 24 Stunden nach Einreise stattfindet. Dann nehmen einen die Airlines mit nach London und man kann dort dann zusammen zur Immigration gehen, Heiratsurkunde vorlegen und darf rein. Den Weiterflug lässt man dann verfallen.
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GigiPineapple
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Re: UK Visum für Chinesin mit D Aufenthaltstitel

Beitrag von GigiPineapple »

deralex2985 hat geschrieben: "If you are a non-EEA national who holds a valid genuine residence card, issued to you as the family member of an EEA national who is exercising free movement rights in another EEA State"

Teilen wir das mal auf

1 .If you are a non-EEA national - Wenn man kein Schengen-Bürger ist
2. who holds a valid genuine residence card - der einen Aufenthalskarte (also Aufenthaltstitel)
3. Issued to you as the family member of an EEA national - als Familienmitglied eines Schengen-Bürgers
4 .who is exercising free movement rights in another EEA State - der erlaubt sich frei in anderen Schengen-Ländern zu bewegen
5. i.e. not your EEA relative’s Member State of nationality - zum Beispiel ein Schengenland, das nicht dem Land deines Schengen-Familienmitgliedes entspricht
6. you may use this document for travel to the UK if you are accompanying your EEA national relative here - kann man dieses Dokument zur Einreise in UK nutzen, wenn sie mit ihren Schengen-Verwandten einreisen
Jetzt muss ich mich auch mal einklinken:
who is exercising free movement rights in another EEA State - der erlaubt sich frei in anderen Schengen-Ländern zu bewegen
Dieser Teilsatz bedeutet: "Vom Freizügigkeitsrecht in einem anderen Schengenstaat gebrauch machen", es geht hierbei nicht um eine Reise in den Schengenländern.
i.e. not your EEA relative’s Member State of nationality - zum Beispiel ein Schengenland, das nicht dem Land deines Schengen-Familienmitgliedes entspricht
Auch hier ist dir ein Fehler unterlaufen:
i.e. bedeuten eben nicht "zum Beispiel", sondern "das heißt/das bedeutet". Es geht ganz ausdrücklich um andere Länder, nicht dein Heimatland.

--> Dieser Satz spricht ausschließlich Schengen-Bürger an, die ihren Wohnsitz in einem anderen Schengenland als ihrem Heimatland haben. :idea:
Weather forecast for tonight: dark.

I cook with wine, sometimes I even add it to the food.

All generalizations are false, including this one.

丑媳妇总得见公婆
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