Bin seit dem 15.03. stolzer Ehemann (in HongKong geheiratet) und wir sind gerade dabei das Visum zum Ehegattennachzug vorzubereiten.
Nun ist es ja so, dass man dann hier und da mal das ein oder andere liest und aufschnappt, vorallem im Internet. Daher hab ich noch ein paar Fragen oder Unklarheiten, weil wir das alles wirklich gerne ohne probleme und reibungslos über die Bühne bringen wollen.
Im Merkblatt des deutschen Generalkonsulats von Chengdu steht ja, dass ein benötigter Krankenversicherungsschutz beim Nachzug zu einem deutschen Staatsbürger entfällt.
Bei dem auszufüllenden Formular wird jedoch nach einem gültigen krankenversicherungsschutz für die Bundesrepublik Deutschland nachgefragt, selbstverständlich wird sie wenn denn dann alles geklappt hat versichert sein in deutschland ( Familienversicherung) aber zum jetzigen Zeitpunkt haben wir uns darum noch nicht gekümmert..
Kann ich denn ohne bedenken einfach ''NEIN'' im Formular ankreuzen, oder haben wir dadurch irgendetwas zu befürchten ?
Was genau sollten wir ebenfalls im Formular bei der Beabsichtigten Dauer des Aufenhalts in der BRD angeben ? je nach dem wie lange der Visumsantrag dauert, richten wir uns natürlich danach, wann sie rüber kommt. also zb von Juni 2016 bis ''Unbekannt'' ??
Meines Wissens nach ist die Sicherung des Lebensunterhalts kein Kriterium für den Ehegattennachzug, stimmt das so uneingeschränkt ?
Bin zur Zeit noch am Studieren und werde von meinen Eltern finanziert. Sie hat zwar eine fertige Ausbildung, jedoch muss diese selbstverständlich erstmal in Deutschland ''aufgefrischt'' werden.
Sie wird daher auch erstmal von ihren Eltern finaziell unterstützt.
Passt es also, wenn wir bei ''Aus welchen Mitteln wird der Lebenunterhalt...''
Eltern beider Ehepartner
angeben ?
Oder wird nachher dann von mir verlangt(wie ich es schon im internet, zwar schon etwas älter, gelesen habe) einen Arbeitsvertrag, kontoauszüge etc nachzureichen ? :O
Gibt es generell irgendetwas wichtiges zu beachten ?
A1 zertifikat
Heiratsurkunde mit Apostille
Meldebescheinigung im Original meiner seits
sowie Übersetzungen der Urkunde und des Hukou liegen vor( durch Chengdu Notary Public Office)
kann es durch unser Alter von 21 und 22 Jahren Probleme geben ?
In china ist das mindestalter soweit ich weiß ja 22 jahre, also sind wir sozusagen in deutschland, hong kong oder sonst wo verheiratet, aber in der Volksrepublik China ja eigentlich nicht.. Spielt das eine Rolle für den Visumsantrag zum Ehegattennachzug in die BRD ?
Wie sieht das denn mit dem Thema ''Scheinehe'' aus? wir beide sind ja erst seit kurzem verheiratet, müssen wir da mit Problemen rechnen ? Ich meine irgendwann muss man ja heiraten, und warten wollen a lá oke, das ist ne echte ehe , die sind schon 2 jahre verheiratet und dann erst das visum beantragen macht ja auch wenig sinn ?! wollen einfach erstmal so lange ich noch im Studium bin zusammen sein, in dem Fall in der BRD, danach gehts dann vllt zurück, wer weiß:)
Alles in allem etwas durcheinander und so, aber wie gesagt ist uns das doch sehr wichtig, das alles problemlos über die Bühne zu bringen, also lieber auf nummer sicher gehen
Also was meint ihr, freuen uns über eure Erfahrungen zu diesem Thema und tipps.
Gruß aus Chengdu
YuKa
**Nachtrag:
Wie ist das denn mit dem Gespräch in der Botschaft? Auf was achten die?
Dient es dazu, die Sprachkenntnisse zu testen, die Echtheit der Beziehung oder was?
Können wir dort zusammen auf kreuzen? Hat da wer Erfahrungen und weiß bescheid?




