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Visum von China nach Deutschland

Verfasst: 21.05.2014, 13:11
von Alexander der Kleine
Hallo Zusammen! :D
Wir haben ein Problem:
Bei meiner Verlobten aus Chengdu wurde der zweite Visum abgelehnt,mit zwei Begründungen
die ich nicht so richtig interpretieren kann.
Ich werde den Original Wortlaut schreiben:
1)
"Die vorgelegten Informationen über den Zweck und die Bedinungen des
beabsichtigten Aufenthalts waren nicht glaubhaft."
2)
"Sie haben nicht den Nachweis erbracht,das sie über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts oder für die Rückkehr in ihren Herkunfts-oder Wohnsitzstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat verfügen,in dem ihre Zulassung gewährleistet ist,oder Sie sind nicht in der Lage,diese Mittel rechtmässig zu erlangen"

Also,meine Verlobte war hier vor zwei Monaten für zwei Monate,musste dafür mehr wie 5000 euro auf ihrem Bankkonto lassen(hat sie auch getan),das ertse Visum ging problemlos.
Nachdem sie zurückgekehrt ist hat sie ihr eigenes Appartement verkauft(Sie lebte aber die ganze Zeit bei ihren Eltern,ihr Appartement war vermietet(das einfach nur zur info))
Sie wollte jetzt wieder für zwei Monate kommen(jedesmal habe ich eine Verpflichtungserklärung abgegeben,original Einladung,alles eingeschickt per Post nach Chengdu)
Die 5000 euro liegen immernoch eingefroren auf ihrem Konto.(nur zur info)
Bitte helft uns beim verstehen der zwei Gründe!

Re: Visum von China nach Deutschland

Verfasst: 21.05.2014, 13:14
von Laogai
Alexander der Kleine hat geschrieben:Ich werde den Original Wortlaut schreiben:
1)
"Die vorgelegten Informationen über den Zweck und die Bedinungen des
beabsichtigten Aufenthalts waren nicht glaubhaft."
Es wird vermutet, dass deine Verlobte nun zum Zwecke einer Heirat nach Deutschland reisen will.

Re: Visum von China nach Deutschland

Verfasst: 21.05.2014, 13:25
von tigerprawn
Alexander der Kleine hat geschrieben:"Sie haben nicht den Nachweis erbracht,das sie über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts oder für die Rückkehr in ihren Herkunfts-oder Wohnsitzstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat verfügen,in dem ihre Zulassung gewährleistet ist,oder Sie sind nicht in der Lage,diese Mittel rechtmässig zu erlangen"
Sieht so aus, als ob sie vergessen hatte die VE zu zeigen, oder auf der VE ist das falsche Feld angekreuzt.

Re: Visum von China nach Deutschland

Verfasst: 21.05.2014, 13:48
von Alexander der Kleine
Bitte erkläre mir VE....

Re: Visum von China nach Deutschland

Verfasst: 21.05.2014, 13:50
von tigerprawn
VerpflichtungsErklärung

Re: Visum von China nach Deutschland

Verfasst: 21.05.2014, 16:28
von GigiPineapple
Eine Verpflichtungserklärung kann dir die Ausländerbehörde auch ausstellen, wenn deine finanziellen Mittel nicht ausreichen. Da wird dann einfach das Feld angekreuzt, dass du nicht über die Bonität verfügst, die du benötigst. Das wirkt sich dann negativ auf deinen Antrag aus, was hier m.E. der Fall ist.
Das steht aber in den Merkblättern der VE, dass diese auch ohne ausreichenden Nachweis ausgestellt wird.

Re: Visum von China nach Deutschland

Verfasst: 21.05.2014, 17:36
von Laogai
GigiPineapple hat geschrieben:Eine Verpflichtungserklärung kann dir die Ausländerbehörde auch ausstellen, wenn deine finanziellen Mittel nicht ausreichen.
Psssst:
Alexander der Kleine hat geschrieben:Sie wollte jetzt wieder für zwei Monate kommen(jedesmal habe ich eine Verpflichtungserklärung abgegeben,original Einladung,alles eingeschickt per Post nach Chengdu)

Re: Visum von China nach Deutschland

Verfasst: 21.05.2014, 19:02
von dakine
Alexander der Kleine hat geschrieben: ...
Ich werde den Original Wortlaut schreiben:
1)
"Die vorgelegten Informationen über den Zweck und die Bedinungen des
beabsichtigten Aufenthalts waren nicht glaubhaft."
2)
"Sie haben nicht den Nachweis erbracht,das sie über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts oder für die Rückkehr in ihren Herkunfts-oder Wohnsitzstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat verfügen,in dem ihre Zulassung gewährleistet ist,oder Sie sind nicht in der Lage,diese Mittel rechtmässig zu erlangen"
Das ist mit Sicherheit nicht der Originalwortlaut.

Sinngemäß wird aber ausgesagt, dass

A) Dein Einladungsschreiben nicht glaubhaft ist und/oder weitere Informationen zum Aufenthalt fehlen. Eventuell passen auch die Flugbuchungen nicht.

B) Offensichtlich war deine VE/Bonität nicht ausreichend und deine Freundin hat nicht glaubhaft machen können, dass sie genug Geld zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts in Deutschland hat.

Re: Visum von China nach Deutschland

Verfasst: 22.05.2014, 03:50
von AngelofMoon
Alexander der Kleine hat geschrieben:Also,meine Verlobte war hier vor zwei Monaten für zwei Monate,musste dafür mehr wie 5000 euro auf ihrem Bankkonto lassen(hat sie auch getan),das ertse Visum ging problemlos.
Im welchen Zeitraum war deine Verlobte in D. und wann wollte sie jetzt wieder kommen?
Denn laut Vorschriften wird in einen halben Jahr nur ein Aufenthalt von insgesamt 90 Tagen gewährt.
Alexander der Kleine hat geschrieben:Nachdem sie zurückgekehrt ist hat sie ihr eigenes Appartement verkauft(Sie lebte aber die ganze Zeit bei ihren Eltern,ihr Appartement war vermietet(das einfach nur zur info))
Der Verkauf des Appartement war keine gute Idee, da dieses die Rückkehrbereitschaft unterstützt hätte.
Jetzt sieht es für die Deutsche Auslandsvertretung so aus, als ob ihr hier (Dänemark) Heiraten und alle anderen Vorschriften welche zu einer FZF gehören umgehen wollt.

Re: Visum von China nach Deutschland

Verfasst: 23.05.2014, 10:21
von Alexander der Kleine
Hello again :D
Erstmal ein dankeschön an alle die sich beteiligt haben,und dann versuche ich mal licht ins dunkle zu bringen.
Wenn eine VE ausgestellt wird,dann auf jedenfall mit drei letzten Gehaltsnachweisen meinerseits,und jedesmal gab es keine Probleme oder Widerrede seitens der Ausländerbehörde.
Weiterhin hat meine freundin ein fehler gemacht und im visumantrag angekreuzt das sie für sich alleine sorgen wird,ausserdem das appartement zu verkaufen war auch ein fehler hat sie zugegeben.
Zu der sache "heiraten in dänemark oder hongkong".....
Wir wollen definitiv in Deutschland heiraten,wir haben in letzten Monaten darüber spekuliert das wir in Hongkong heiraten sollten,haben das aber endgültig verworfen,das liegt uns beiden nicht,wir wollen unsere Beziehung dadurch vertiefen,das wir länger aufeinander warten müssen.
Das tut uns gut,und nicht nur unserer Beziehung.
Was wir in den letzten Tagen gemacht haben:
Ich habe mit dem Konsulat in Chengdu telefoniert und nochmals eine etwas umfangreiche email geschrieben.
Meine freundin hat auch ein Brief verfasst mit Fotos und ein paar zusätzliche Papiere.
Am Montag gibt es die Möglichkeit eine Remonstration einzureichen.(wird auch gemacht)
Vielleicht habt ihr noch ein Tip was man in so einer Remonstration noch sagen könnte,ist unsere erste :roll:

Re: Visum von China nach Deutschland

Verfasst: 23.05.2014, 10:51
von mazzel
Alexander der Kleine hat geschrieben:Vielleicht habt ihr noch ein Tip was man in so einer Remonstration noch sagen könnte,ist unsere erste :roll:
Ich habe einen Tipp, was ihr nicht sagen solltet: Heiraten in Deutschland!

Re: Visum von China nach Deutschland

Verfasst: 23.05.2014, 10:55
von tigerprawn
Alexander der Kleine hat geschrieben: Wenn eine VE ausgestellt wird,dann auf jedenfall mit drei letzten Gehaltsnachweisen meinerseits,und jedesmal gab es keine Probleme oder Widerrede seitens der Ausländerbehörde.
Gibt keine Probleme oder Widerrede, nur halt das Kreuzchen vielleicht an der falschen Stelle. Was wurde auf der Rückseite angekreuzt : Steht da 'Finanzielle Leistungsfähigkeit wurde nachgewiesen'?

Re: Visum von China nach Deutschland

Verfasst: 24.05.2014, 09:55
von Be_happy
Alexander der Kleine hat geschrieben:Bei meiner Verlobten aus Chengdu wurde der zweite Visum abgelehnt,mit zwei Begründungen die ich nicht so richtig interpretieren kann.
Will ja kein Spaßverderber sein, aber da steht abgelehnt!

Will heißen, die "erste Instanz" ist beendet, gegen deren Entscheidung aber binnen einer Frist "Rechtsmittel" möglich. Dieses Rechtsmittel wäre die Remonstration...

Re: Visum von China nach Deutschland

Verfasst: 24.05.2014, 11:52
von cayman
mazzel hat geschrieben: Ich habe einen Tipp, was ihr nicht sagen solltet: Heiraten in Deutschland!
warum sollte er das nicht sagen?

Re: Visum von China nach Deutschland

Verfasst: 24.05.2014, 12:00
von Suedchina
2 Fragen:
1. Deine Freundin war schon mal in Deutschland, WANN (von - bis)
2. Hat sie einen "refuse" Stempel im Pass