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Non Criminal Certificate

Verfasst: 27.01.2014, 14:38
von TV in Berlin
Hallo, ich habe eine Frage an die Forengemeinschaft. Vielleicht hat jemand hier schon Erfahrung, die er gerne mir teilen möchte.
Ich werde in China eine lokale Anstellung (keine Delegation) annehmen. Daher muss ich mich um Sachen wie Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubniss selbst kümmern. Die lokale HR unterstützt mich dabei in China so gut es geht. Nun wird hier zur Erlangung der Arbeitserlaubniss ein "Non criminal Certificat" von mir verlangt. Das muss ich natürlich in D-Land besorgen.
Meine Frage daher. Woher bekomme ich dieses Zertifikat?
Es wird dann sicherlich in Deutsch sein.
Muss es übersetzt, beglaubigt und Überbeglaubigt werden?
Vielen Dank vorab schon mal!

Re: Non Criminal Certificate

Verfasst: 27.01.2014, 14:43
von wingtsun
Das ist das ganz normale Führungszeugnis - und da du in Berlin wohnst, z.B. hier schauen:
http://www.berlin.de/ba-pankow/buergerd ... ng/120926/

Re: Non Criminal Certificate

Verfasst: 27.01.2014, 14:45
von blackrice
http://www.google.de/#newwindow=1&q=pol ... nis+berlin

übersetzt bzw. beglaubigt wird es dann in CN (in meinem Fall damals durch die Botschaft)

Re: Non Criminal Certificate

Verfasst: 27.01.2014, 14:59
von TV in Berlin
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Auf das Forum ist Verlass! :)

Re: Non Criminal Certificate

Verfasst: 27.01.2014, 15:13
von blackrice
TV in Berlin hat geschrieben:Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Auf das Forum ist Verlass! :)

GERNE! :D und wie steht´s nun hiermit? http://forum.chinaseite.de/ftopic13281.html

"face to face" :wink: