Besuchsschein für Dienstreise nach Deutschland ausfüllen?
Verfasst: 24.01.2014, 14:15
Hallo Community,
Ende letzten Jahres hatte ich in diesem Forum schon mal einen Frage-Thread eröffnet, anlässlich dessen, dass ich ein paar Außendienstler aus Shenzhen zu Gast in der Firma hatte. Eine Außendienstlerin unternimmt in ein paar Monaten erneut einen einwöchigen Businesstrip nach Deutschland, während dem sie, so denke ich mal, verschiedene Kunden besuchen wird - wenn sie denn nicht Quasi-Urlaub unternehmen will. Dazu schrieb sie mich freundlichst, überfallartig an, ob unser Betrieb nicht den Einladungsbrief für die Deutsche Botschaft in China unterschreiben könnte.
Dazu hab ich noch nichts geantwortet, da ich keine Ahnung habe welche Verpflichtungen sich für uns daraus ergeben. Immerhin ist sie gleich eine ganze Woche in Deutschland und wird anders als im Dokument angegeben, höchstens einen Tag zu Gesprächen bei uns sein. Da wir die Rechtslage nicht kennen und wir ich auch nicht als Einfallstor nach Deutschland auf der Jagd nach größeren Kunden fungieren möchten, finde ich das ein klein wenig pietätlos, zumal sie die Anfrage schon mit unseren Firmendaten vorformuliert haben.
Man hilft denen bei der Einreise, versorgt sie mit Input und hinterher steht man als Abnehmer und Wiederverkäufer auf dem Abstellgleis und darf wo anders um vernünftige Preise betteln - das sind so meine Befürchtungen.
Wer kann mir etwas dazu erzählen?
Ende letzten Jahres hatte ich in diesem Forum schon mal einen Frage-Thread eröffnet, anlässlich dessen, dass ich ein paar Außendienstler aus Shenzhen zu Gast in der Firma hatte. Eine Außendienstlerin unternimmt in ein paar Monaten erneut einen einwöchigen Businesstrip nach Deutschland, während dem sie, so denke ich mal, verschiedene Kunden besuchen wird - wenn sie denn nicht Quasi-Urlaub unternehmen will. Dazu schrieb sie mich freundlichst, überfallartig an, ob unser Betrieb nicht den Einladungsbrief für die Deutsche Botschaft in China unterschreiben könnte.
Dazu hab ich noch nichts geantwortet, da ich keine Ahnung habe welche Verpflichtungen sich für uns daraus ergeben. Immerhin ist sie gleich eine ganze Woche in Deutschland und wird anders als im Dokument angegeben, höchstens einen Tag zu Gesprächen bei uns sein. Da wir die Rechtslage nicht kennen und wir ich auch nicht als Einfallstor nach Deutschland auf der Jagd nach größeren Kunden fungieren möchten, finde ich das ein klein wenig pietätlos, zumal sie die Anfrage schon mit unseren Firmendaten vorformuliert haben.
Man hilft denen bei der Einreise, versorgt sie mit Input und hinterher steht man als Abnehmer und Wiederverkäufer auf dem Abstellgleis und darf wo anders um vernünftige Preise betteln - das sind so meine Befürchtungen.
Wer kann mir etwas dazu erzählen?