Heiraten in China nach Deutschem Recht?
Heiraten in China nach Deutschem Recht?
Ich habe vor, eine Chinesin in China (Guangzhou) zu heiraten. Nun hat mir ein Deutscher Anwalt gesagt, dass es möglich wäre, in China auch nach Deutschem Recht zu heiraten. Stimmt das? Hat da jemand Erfahrung? In wiefern unterscheidet sich das Chinesische Heirats- (und Scheidungs-) Recht vom Deutschen?
Und gleich noch 'ne zweite Frage: Wenn man in China heiratet (nach Chinesischem Recht) und die Ehe in Deutschland legalisieren lässt, ist es dann möglich sich auch in Deutschland wieder scheiden zu lassen oder nur in China?
Danke Christoph
Und gleich noch 'ne zweite Frage: Wenn man in China heiratet (nach Chinesischem Recht) und die Ehe in Deutschland legalisieren lässt, ist es dann möglich sich auch in Deutschland wieder scheiden zu lassen oder nur in China?
Danke Christoph
Re: Heiraten in China nach Deutschem Recht?
Habe beim Standesamt in Guangzhou angerufen und die gaben mir folgende Auskunft: 1. Heiraten in China nur nach Chinesischem Recht. 2. Scheidung in Deutschland möglich. Beide Aussagen sind genau entgegengesetzt zur Auskunft eines Anwalts in Deutschland. Naja ... jetzt weiss ich also Bescheid ...
- ingo_001
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Re: Heiraten in China nach Deutschem Recht?
Natürlich wird im jeweiligen Heiratsland nach dessen Recht (in dem Fall nach dem Chinesischem) geheiratet - anders gehts auch gar nicht.
Die Frage kannst Du doch unmöglich ernst gemeint haben ...
Dringender Tipp: Den Anwalt (wenns den wirklich einer ist) bitte im eigenen Interesse ganz schnell wechseln.
Wenn der immer so ein "Fachwissen" hat, dann ... wird der keinen Fall gewinnen bzw. immer verlieren.
Bei der Scheidung ist ausschlaggebend, wo das Ehepaar überwiegend seinen Lebensmittelpunkt hat:
Lebt es überwiegend in China, gilt chin. Scheidungsrecht.
Lebt es überwiegend in D. gilt dt. Scheidungsrecht.
Lebt es überwiegend auf dem Mars ... u.s.w.u.s.f.
Ergo: Da widerspricht sich das Standesamt nicht.
Die Frage kannst Du doch unmöglich ernst gemeint haben ...
Dringender Tipp: Den Anwalt (wenns den wirklich einer ist) bitte im eigenen Interesse ganz schnell wechseln.
Wenn der immer so ein "Fachwissen" hat, dann ... wird der keinen Fall gewinnen bzw. immer verlieren.
Bei der Scheidung ist ausschlaggebend, wo das Ehepaar überwiegend seinen Lebensmittelpunkt hat:
Lebt es überwiegend in China, gilt chin. Scheidungsrecht.
Lebt es überwiegend in D. gilt dt. Scheidungsrecht.
Lebt es überwiegend auf dem Mars ... u.s.w.u.s.f.
Ergo: Da widerspricht sich das Standesamt nicht.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
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tigerprawn
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Re: Heiraten in China nach Deutschem Recht?
Hallo. Wo Du Dich scheiden lassen kannst hängt nicht davon ab, wo Du geheiratet hast. (sondern vom gewöhnlichen Aufenthalt und u.U. Staatsbürgerschaft).
Das legalisieren ist nur dafür da, das Du eine deutsche Urkunde bekommst.
Das legalisieren ist nur dafür da, das Du eine deutsche Urkunde bekommst.
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Re: Heiraten in China nach Deutschem Recht?
Eine in China geschlossene Ehe legalisieren lassen? Ich denke du meinst die Ehe hier dann in Deutschland registrieren lassen. Damit kann man dann auch eine Deutsche Heiratsurkunde bekommen.gzmuc hat geschrieben:Und gleich noch 'ne zweite Frage: Wenn man in China heiratet (nach Chinesischem Recht) und die Ehe in Deutschland legalisieren lässt, ist es dann möglich sich auch in Deutschland wieder scheiden zu lassen oder nur in China?
Eine legalisierung nicht Deutscher Urkunden ist dafür gedacht, dass diese Urkunden in Deutschland gültig sind.tigerprawn hat geschrieben:Das legalisieren ist nur dafür da, das Du eine deutsche Urkunde bekommst.
Genauso müssen Deutsche Urkunden für China legalisiert werden damit sie in China gültig sind.
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- ingo_001
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Re: Heiraten in China nach Deutschem Recht?
Der TS hat mich auf ne Idee gebracht, die (theoretisch) eigentlich doch eine Heirat nach dt. Recht möglich machen könnte:
Wenn auf dem Gelände der dt. Botschaft in Beijing, welches ja exterritoriales Gelände (dt. Hoheitsgebiet) ist, müssten da doch sämtliche dt. Gesetze gelten - oder?
Wie gesagt - ist nur ein Gedankenspiel, weil die dt. Botschaft da von sich aus schon nicht mitspielen würde.
Wenn auf dem Gelände der dt. Botschaft in Beijing, welches ja exterritoriales Gelände (dt. Hoheitsgebiet) ist, müssten da doch sämtliche dt. Gesetze gelten - oder?
Wie gesagt - ist nur ein Gedankenspiel, weil die dt. Botschaft da von sich aus schon nicht mitspielen würde.
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Re: Heiraten in China nach Deutschem Recht?
Botschaftsgelände sind kein exterritoriales Gebiet, das Gelände steht allerdings unter besonderem völkerrechtlichen Schutz. Aber innerhalb des Botschaftsgebäudes wird deutsches Verwaltungsrecht angewendet, und somit wäre theoretisch auch eine Heirat möglich. Es wäre nur zu klären, welcher Beamter berechtigt ist, die Hochzeit (den Verwaltungsakt) vorzunehmen.ingo_001 hat geschrieben: Wenn auf dem Gelände der dt. Botschaft in Beijing, welches ja exterritoriales Gelände (dt. Hoheitsgebiet) ist,
Bernd
- ingo_001
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Re: Heiraten in China nach Deutschem Recht?
Danke für die Korrektur.
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