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deutscher elektronischer Aufenthaltstitel

Verfasst: 28.04.2013, 08:43
von Marco73
Hallo,

meine Frau möchte im Juni mit unseren inzwischen 2 Kindern nach Shenzhen für 4 Monate. Meine frage ist ob es probleme geben kann für meine Frau bei der Ausreise aus Shenzhen da sie in ihrem elektronischen Aufenthaltstitel meinen Nachname trägt. in ihrem Pass ist allerdings ein vermerkt von der chinesischen Botschaft, der besagt das sie auch meinen Nachnamen trägt.
Und wie schaut es aus beim Flugticket kauf ? das beste ist wohl wenn sie da den namen aus ihrem Pass nimmt und nicht den vom Aufenthaltstitel ??

2te Frage

Können unsere Kinder ein China Visum über 4 Monate bekommen ? ich hab überall nur von 3 Monaten gelesen. Die Kinder sind 2,5Jahre und 2 Monate alt


vielen Dank schonmal und liebe grüße

Marco

Re: deutscher elektronischer Aufenthaltstitel

Verfasst: 28.04.2013, 10:14
von Laogai
Marco73 hat geschrieben:Können unsere Kinder ein China Visum über 4 Monate bekommen ? ich hab überall nur von 3 Monaten gelesen. Die Kinder sind 2,5Jahre und 2 Monate alt.
Die Kids bekommen 90 Tage. Aber wie qpr schon schrieb kann das Visum zwei mal um je 30 Tage verlängert werden. So haben wir das auch gemacht, als ich 2009 mit Frau und Sohn für vier Monate in China waren.

Viele Grüße nach Kleinbeck und Glückwunsch zum zweiten Wurf!

Re: deutscher elektronischer Aufenthaltstitel

Verfasst: 29.04.2013, 11:37
von Skorpid
Ist der deutsche eAT den chinesischen Behörden nicht vollommen egal? Der ist ja nur für ihren Aufenthalt in Deutschland relevant?

Re: deutscher elektronischer Aufenthaltstitel

Verfasst: 29.04.2013, 16:41
von lz9900
Skorpid hat geschrieben:Ist der deutsche eAT den chinesischen Behörden nicht vollommen egal? Der ist ja nur für ihren Aufenthalt in Deutschland relevant?
Aber ohne Aufenthaltstitel kommst du nicht mal den Checkin geregelt, weil Visum ist ja keines mehr im Reisepass. Von daher würde ich nicht denken, dass der AT den Behörden und Checkinpersonal egal ist.