Guten Morgen Tianze,
wir haben am 17.2.2013 in Shanghai geheiratet, daher kann ich dir sagen, welche Dokumente wir genötigten - es ist leider von Amt zu Amt verschieden.
Ich Deutscher, in Deutschland lebend, sie Chinesin, in China lebend.
1. ja, der Hinweis mit Hongkong ist gut, aber beim FZF gibt es nachher Schwierigkeiten, denn es müssen mehr Unterlagen vorgelegt werden, als wenn man mit einem deutschen Ehefähigkeitszeignis geheiratet hat.
Wir haben uns bei meinem Heimatstandesamt ein Ehefähigkeitszeignis ausstellen lassen - eine Ledigkeitsbescheinigung, wie sie in China eigentlich benötigt wird, gibt es in Deutschland nicht.
Für das Ehefähigkeitszeugnis benötigten wir:
• Ihr Hukou mit ihrer aktuellen Adresse und ihrem aktuellen Familienstand
• Ihre Geburtsurkunde - die wir nachträglich von der Haushaltspolizei ausstellen ließen
• Ihr Hochzeitsbuch - das kleine rote, das ihr auch haben möchtet
• Ihr Scheidungsbuch
• Kopie Ihres Passes mit allen Seiten, die Eintragungen enthielten
• Ihre Ledigkeitsbescheinigung
• Eidesstattliche Versicherung vor einem Notar, dass Sie nicht wieder geheiratet hat und unverheiratet ist - weil die Ledigkeitsbescheinigung nur eine Aussage über Shanghai macht
Alle Dokumente in beglaubigt - macht der Notar - überbeglaubigt -macht der Weiban - übersetzt - in China - legalisiert - macht das/die deutsche Konsulat/Botschaft.
Von mir wurde der Pass zur Vorlage benötigt. Alle anderen Unterlagen waren vor Ort, da ich in der gleichen Stadt geboren, verheiratet und geschieden wurde.
Es werden im Falle einer anderen Stadt, eine Geburtsurkunde, das Familienstammbuch... benötigt.
Alle Dokumente meiner Frau mussten zusätzlich noch von einem Übersetzer, der vor einem deutschen Gericht zugelassen war übersetzt und beglaubigt werden.
Diese zweite Übersetzung ist nicht in allen Städten nötig, daher vorher mit dem Standesamt sprechen.
Wir haben für alle Dokumente ca 1.500 € ausgegeben.
Mit den oben aufgezählten Dokumenten bekamen wir ein Ehefähigkeitszeugnis und eine Meldebescheinigung ausgestellt – Meldebescheinigung, weil der Reisepass keine Anschrift beinhaltet.
Mit meinem Pass, dem Ehefähigkeitszeugnis und der Meldebescheinigung haben wir uns im deutschen Konsulat eine Konsularbescheinigung ausstellen lassen. Diese noch schnell ins Chinesische übersetzt und schon konnten wir im Zentral-Standesamt in Shanghai heiraten.
Aus einem der Hochzeitsbücher haben wir beim Notar eine Urkunde erstellen lassen, sie wurde dort gleich übersetzt und beglaubigt. Anschließend noch schnell zum Weiban für die Überbeglaubigung.
Für den Antrag zur FZF benötigt deine Frau (sie ist die Antragstellerin):
• Ihr Reisepass sowie zwei Kopien ihres Passes
• Zwei in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Formular in der Visastelle erhältlich oder im Internet unter
www.peking.diplo.de abrufbar)
• 3 aktuelle Passbilder mit weißem Hintergrund
• Hukou im Original mit deutscher Übersetzung und 2 Kopien (Original wird sofort zurückgegeben)
• chinesisches Heiratsbuch mit Legalisation sowie deutscher Übersetzung und 2 Kopien (Kopien können im Konsulat gemacht werden
• 2 Kopien des Reisepasses und des Aufenthaltstitels des Ehepartners (alle Passseiten, die Einträge enthalten, müssen kopiert sein)
• Meldebescheinigung des Ehepartners in Deutschland (bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate) und 2 Kopien.)
• Nachweis über Deutschkenntnisse (siehe gesondertes Informationsblatt der Botschaft). Original und 2 Kopien
Der Antrag ist ein wenig „unlogisch“ bei Fragen am besten an das Konsulat oder die Botschaft per E-Mail wenden – Antwort kommt innerhalb von 24 Stunden.
Circa 3 bis 4 Wochen nach Abgabe des Antrags meldet sich die AB und lädt dich zu einem Gespräch ein.
Zu dem Gespräch musst du deinen Ausweis mitbringen und das Original des Ehefähigkeitszeugnisses (ohne musst du fast alle ganz oben genannten Dokumente vorlegen). Man wird dich auch nach einem Mietvertrag (zur Feststellung der Wohnungsgröße) und deinen letzten drei Gehaltsabrechnungen fragen. Diese Dokumente musst du nicht vorlegen, denn dies ist nur beim Zuzug zu einem Ausländer nötig – die AB fragt aber trotzdem danach. Ich habe freundlich, aber bestimmt, abgelehnt die Unterlagen vorzulegen und auf die geltende Gesetzeslage verwiesen.
Ich war am Freitag bei der AB und bekam am Montag den Anruf, dass die FZF befürwortet wird und das Konsulat darüber informiert wurde.
Zeitaufwand:
Alle Dokumente für das Ehefähigkeitszeugnis ca 2 Monate
Dokument für FZF 1 Woche (wir benötigten nur noch die Heiratsurkunde)
4 Wochen bis zum Gespräch in der AB
Wir warten im Moment auf die Passrückgabe mit Visum.
Es hört sich komplizierter an, als es ist.
Wichtig ist, vorher mit dem Standesamt zu sprechen, um genau zu wissen welche Dokument, wie übersetzt und welche Beglaubigung, Überbeglaubigung, Legalisierung benötigt wird.
Grüße vom Cronenberger