Frage zum Heiratsablauf 2013 / 2014 (Neue Regelungen?)

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tianze

Frage zum Heiratsablauf 2013 / 2014 (Neue Regelungen?)

Beitrag von tianze »

Hallo an alle !!

so, zu meinem ersten Forum Beitrag :D Bin nach langer Suche auf diese super Seite gelandet! Habe vieles nachschlagen können und wollte mich vergewissern ob ich alles richtig verstanden habe! Hoffe doch mal jemand kann mir noch einige Fragen beantworten.

Meine Freundin wird mich diesen Mai - Juli in Deutschland via Schengen Visum besuchen. Wir planen dann meinen Besuch im August für 3 Monate. Der eigentliche Plan ist ja dass ich für ca. 5 Monate bis ca Januar in China bleibe um mit ihr und Familie zu reisen usw. und schließlich auf zur Heirat. Nun habe ich es so verstanden dass es ein 3 Monatiges Besuchervisum gibt.
1. Ich könnte dieses auf weitere 3 Monate, also insgesamt 6 Monate, verlängern, aber nur vor Ort in China. Ginge das auch gleich bei dem Antrag auf das Visum in Deutschland, oder echt nur in China dann?

2. Als Deutscher braucht man ja kein Visum für Hong Kong. Sollte ich dann nach 3 Monaten nach Hong Kong reisen und das Visum von da neu beantragen?

3. Müsste ich dann ein Flugticket für 3 Monate kaufen und dann später umbuchen? Oder reicht es ein Ticket für gleich 5 Monate zu kaufen?

4. Im Januar wollten wir dann heiraten. Die Heirat sollte auch in China stattfinden da der Großteil unserer Familie (Ihrer Familie) in China ist. Außerdem wäre es auch einfacher vom Papierkrieg her als in Deutschland zu heirate, via Heiratsvisum. (hoffe dass ich das auch richtig verstanden habe). Hat jemand mit einer Heirat in China Erfahrung? Ich müsste mich dann hier auf dem Standesamt schlau machen welche Dokumente ich benötige und diese dann übersetzen lassen, glaube ich. Meine Freundin ist schon daran Deutsch zu lernen und sich für die Goethe 1A Start Deutsch Prüfung vorzubereiten. Das wird ja auch für das Ehenachzugsvisum verlangt. Was und wie lange ist denn der ganze Prozess? Sie wohnt in der Nähe von Beijing, also wäre dies die nähere Stadt um alles zu erledigen.

Soweit ist das also unser Plan. August nach China - wenn alles klappt mit dem 6 Monate Besuchervisum - dann die Heirat im Januar - ich reiche die Papiere in Deutschland ein und habe gelesen dass der weitere Prozess bis sie dann nach Deutschland kann so ca. 2 Monate. Hoffe ich habe alles soweit richtig verstanden.

Bin schon eifrig am Chinesisch lernen und es klappt sehr gut! Freue mich auf jeden Fall auf die Reise und alles das mich erwartet! Werde vor Allem aktiv in diesem Forum werden und hoffe auch mit meiner Erfahrung anderen bald helfen zu können.

Cheers und vielen, vielen Dank!! :mrgreen:
Staudi
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Re: Frage zum Heiratsablauf 2013 / 2014 (Neue Regelungen?)

Beitrag von Staudi »

Willkommen,

glaube da steht alles was Du/Ihr wissen müsst :

http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... na#p232574
Lama
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Re: Frage zum Heiratsablauf 2013 / 2014 (Neue Regelungen?)

Beitrag von Lama »

tianze hat geschrieben:Außerdem wäre es auch einfacher vom Papierkrieg her als in Deutschland zu heirate, via Heiratsvisum. (hoffe dass ich das auch richtig verstanden habe).
Wenn das ein ausschlaggebendes Argument ist , dann könntet ihr auch eine Heirat in Hongkong in Betracht ziehen. Dort braucht ihr (zumindest war das 2011 bei meiner Hochzeit noch so) nur eure Reisepässe. Die Dokumente werden in Englisch ausgestellt und sind nach der 3-tägigen Beglaubigung im HighCourt sofort in Deutschland anerkannt. Dort entfallen dann auch die Kosten für Übersetzungen, Überbeglaubigungen etc. Feiern könnte man ja dann immer noch in Mainland ;) ! Ist in meinen Augen die unkomplizierteste Variante für DE-CN Paare zu heiraten.
Cronenberger
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Re: Frage zum Heiratsablauf 2013 / 2014 (Neue Regelungen?)

Beitrag von Cronenberger »

Guten Morgen Tianze,

wir haben am 17.2.2013 in Shanghai geheiratet, daher kann ich dir sagen, welche Dokumente wir genötigten - es ist leider von Amt zu Amt verschieden.

Ich Deutscher, in Deutschland lebend, sie Chinesin, in China lebend.

1. ja, der Hinweis mit Hongkong ist gut, aber beim FZF gibt es nachher Schwierigkeiten, denn es müssen mehr Unterlagen vorgelegt werden, als wenn man mit einem deutschen Ehefähigkeitszeignis geheiratet hat.

Wir haben uns bei meinem Heimatstandesamt ein Ehefähigkeitszeignis ausstellen lassen - eine Ledigkeitsbescheinigung, wie sie in China eigentlich benötigt wird, gibt es in Deutschland nicht.

Für das Ehefähigkeitszeugnis benötigten wir:

• Ihr Hukou mit ihrer aktuellen Adresse und ihrem aktuellen Familienstand
• Ihre Geburtsurkunde - die wir nachträglich von der Haushaltspolizei ausstellen ließen
• Ihr Hochzeitsbuch - das kleine rote, das ihr auch haben möchtet
• Ihr Scheidungsbuch
• Kopie Ihres Passes mit allen Seiten, die Eintragungen enthielten
• Ihre Ledigkeitsbescheinigung
• Eidesstattliche Versicherung vor einem Notar, dass Sie nicht wieder geheiratet hat und unverheiratet ist - weil die Ledigkeitsbescheinigung nur eine Aussage über Shanghai macht

Alle Dokumente in beglaubigt - macht der Notar - überbeglaubigt -macht der Weiban - übersetzt - in China - legalisiert - macht das/die deutsche Konsulat/Botschaft.

Von mir wurde der Pass zur Vorlage benötigt. Alle anderen Unterlagen waren vor Ort, da ich in der gleichen Stadt geboren, verheiratet und geschieden wurde.
Es werden im Falle einer anderen Stadt, eine Geburtsurkunde, das Familienstammbuch... benötigt.

Alle Dokumente meiner Frau mussten zusätzlich noch von einem Übersetzer, der vor einem deutschen Gericht zugelassen war übersetzt und beglaubigt werden.

Diese zweite Übersetzung ist nicht in allen Städten nötig, daher vorher mit dem Standesamt sprechen.
Wir haben für alle Dokumente ca 1.500 € ausgegeben.

Mit den oben aufgezählten Dokumenten bekamen wir ein Ehefähigkeitszeugnis und eine Meldebescheinigung ausgestellt – Meldebescheinigung, weil der Reisepass keine Anschrift beinhaltet.

Mit meinem Pass, dem Ehefähigkeitszeugnis und der Meldebescheinigung haben wir uns im deutschen Konsulat eine Konsularbescheinigung ausstellen lassen. Diese noch schnell ins Chinesische übersetzt und schon konnten wir im Zentral-Standesamt in Shanghai heiraten.

Aus einem der Hochzeitsbücher haben wir beim Notar eine Urkunde erstellen lassen, sie wurde dort gleich übersetzt und beglaubigt. Anschließend noch schnell zum Weiban für die Überbeglaubigung.

Für den Antrag zur FZF benötigt deine Frau (sie ist die Antragstellerin):

• Ihr Reisepass sowie zwei Kopien ihres Passes
• Zwei in deutscher Sprache vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Formular in der Visastelle erhältlich oder im Internet unter www.peking.diplo.de abrufbar)
• 3 aktuelle Passbilder mit weißem Hintergrund
• Hukou im Original mit deutscher Übersetzung und 2 Kopien (Original wird sofort zurückgegeben)
• chinesisches Heiratsbuch mit Legalisation sowie deutscher Übersetzung und 2 Kopien (Kopien können im Konsulat gemacht werden
• 2 Kopien des Reisepasses und des Aufenthaltstitels des Ehepartners (alle Passseiten, die Einträge enthalten, müssen kopiert sein)
• Meldebescheinigung des Ehepartners in Deutschland (bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate) und 2 Kopien.)
• Nachweis über Deutschkenntnisse (siehe gesondertes Informationsblatt der Botschaft). Original und 2 Kopien

Der Antrag ist ein wenig „unlogisch“ bei Fragen am besten an das Konsulat oder die Botschaft per E-Mail wenden – Antwort kommt innerhalb von 24 Stunden.

Circa 3 bis 4 Wochen nach Abgabe des Antrags meldet sich die AB und lädt dich zu einem Gespräch ein.
Zu dem Gespräch musst du deinen Ausweis mitbringen und das Original des Ehefähigkeitszeugnisses (ohne musst du fast alle ganz oben genannten Dokumente vorlegen). Man wird dich auch nach einem Mietvertrag (zur Feststellung der Wohnungsgröße) und deinen letzten drei Gehaltsabrechnungen fragen. Diese Dokumente musst du nicht vorlegen, denn dies ist nur beim Zuzug zu einem Ausländer nötig – die AB fragt aber trotzdem danach. Ich habe freundlich, aber bestimmt, abgelehnt die Unterlagen vorzulegen und auf die geltende Gesetzeslage verwiesen.

Ich war am Freitag bei der AB und bekam am Montag den Anruf, dass die FZF befürwortet wird und das Konsulat darüber informiert wurde.

Zeitaufwand:
Alle Dokumente für das Ehefähigkeitszeugnis ca 2 Monate
Dokument für FZF 1 Woche (wir benötigten nur noch die Heiratsurkunde)
4 Wochen bis zum Gespräch in der AB

Wir warten im Moment auf die Passrückgabe mit Visum.

Es hört sich komplizierter an, als es ist.
Wichtig ist, vorher mit dem Standesamt zu sprechen, um genau zu wissen welche Dokument, wie übersetzt und welche Beglaubigung, Überbeglaubigung, Legalisierung benötigt wird.

Grüße vom Cronenberger
Lama
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Registriert: 10.01.2013, 03:38

Re: Frage zum Heiratsablauf 2013 / 2014 (Neue Regelungen?)

Beitrag von Lama »

Cronenberger hat geschrieben: 1. ja, der Hinweis mit Hongkong ist gut, aber beim FZF gibt es nachher Schwierigkeiten, denn es müssen mehr Unterlagen vorgelegt werden, als wenn man mit einem deutschen Ehefähigkeitszeignis geheiratet hat.
Wie kommst du denn darauf ? Als meine Frau das FZF in Guangzough beantragt hat, haben wir uns genau an die Merkliste des für uns zuständigen Konsulates gehalten. Da musste nicht mehr und nicht weniger eingereicht werden. Ich kenne auch kein Paar wo das anders war.

Wie gesagt, die Ehe ist sofort anerkannt und es kann ohne Probleme und Umwege ein FZF beantragt werden. Das kannst du auch auf der Seite des Deutschen Generalkonsulates in Hongkong nachlesen:

http://www.hongkong.diplo.de/Vertretung ... ssung.html

8. Anerkennung in Deutschland

Wer in Hongkong rechtmäßig heiratet gilt auch für den deutschen Rechtsbereich als verheiratet. Im Anschluss an die Eheschließung in Hongkong kann die Anlegung eines Familienbuches in Deutschland beantragt werden. Das bedeutet, dass die Eheschließung genauso wie eine in Deutschland geschlossene in Deutschland registriert wird und man einen Auszug aus dem Familienbuch erhält. Die Heiratsurkunde sollte auf alle Fälle überbeglaubigt werden. Diese "Überbeglaubigung" nimmt der hiesige High Court in Form einer "Apostille" vor.
tianze

Re: Frage zum Heiratsablauf 2013 / 2014 (Neue Regelungen?)

Beitrag von tianze »

Super! Vielen Dank für die ganzen Antworten!!

Ich werde diese Woche zum Standesamt hier in Deutschland gehen und mich über alle benötigten Dokumente informieren. Es ist ja ein ganz schönes hin und her mit Beglaubigungen, Ehefähigkeitszugnissen und ich glaube ich brauche auch den Ledigkeitsnachweis auch 2 mal!

Wir planen dies alles im Januar in die Wege zu leiten. Im Februar würde ich wieder nach Deutschland gehen und alles für das Familiennachzug visum vorbereiten. Wie ich nachlesen konnte dürfte dies ca 2 Monate dauern (?).
tianze

Re: Frage zum Heiratsablauf 2013 / 2014 (Neue Regelungen?)

Beitrag von tianze »

Ich hatte eigentlich vor jetzt im Herbst nach China zu fliegen und auch mit ihrer Familie etwas zu reisen und einfach mal eine Zeit lang da zu wohnen aber mir werden irgendwie verschiedene Sachen von der Botschaft erzählt. Muss da zum Teil nachstochern weil die Informationen nicht (gerne) preisgegeben werden lol.

Erstens hieß es dass nur ein 30 Tage Touristen visum möglich ist. Mir wurde aber von Bekannten aus China gesagt dass viele Leute 3 Monate beantragen und in Beijing dann um weitere 3 Monate verlängern könnten (müsste man halt auch den Flug vorher umbuchen).

Wenn es 6 Monate klappt das wäre super! Schon von alleine wegen dem Lernen der Sprache. Aber 3 Monate sollten es schon sein. Bei der Botschaft wurde mir dann nur gesagt "Ein 3 Monatiges Visum gibt es aber es ist nicht garantiert. Da kann man nur beantragen und schauen ob es klappt." 6 Monatiges visum oder ein visum mit 2 Einreisen soll es nicht für Touristen geben. Das hatte ich aber auf der website ganz anders gelesen.

Ich würde halt schon gerne den Flug für 3 Monate buchen - dann dem Ende zu in Hong Kong oder in Beijing Visum verlängern und nach 6 Monaten wieder nach Deutschland - das wäre der Idealfall. Somit hat man auch viel mehr Zeit alles vorzubereiten.
cmstein
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Re: Frage zum Heiratsablauf 2013 / 2014 (Neue Regelungen?)

Beitrag von cmstein »

tianze hat geschrieben:Erstens hieß es dass nur ein 30 Tage Touristen visum möglich ist. Mir wurde aber von Bekannten aus China gesagt dass viele Leute 3 Monate beantragen und in Beijing dann um weitere 3 Monate verlängern könnten (müsste man halt auch den Flug vorher umbuchen).
Gute Chancen auf 90 Tage hast Du mit einem entsprechenden Schreiben der einladenden Person, die begründet warum es denn so viele Tage sein sollen. Hochzeitsvorbereitungen sind da ein vernünftiges Argument.
Bei der Botschaft wurde mir dann nur gesagt "Ein 3 Monatiges Visum gibt es aber es ist nicht garantiert. Da kann man nur beantragen und schauen ob es klappt." 6 Monatiges visum oder ein visum mit 2 Einreisen soll es nicht für Touristen geben. Das hatte ich aber auf der website ganz anders gelesen.
Das ist alles korrekt so. 3 Monate ist möglich, ob Du sie bekommst weißt Du erst wenn Du das Visum im Pass hast. Aber wenn der Sachbearbeiter den Antrag für 90 Tage annimmt, dann sind die Chancen sehr gut, denn die Botschaft bzw das Konsulat übernehmen den Antrag in der Regel einfach. Meinen Antrag hatte er letztens auf 80 Tage gekürzt, aber das hätte schlimmer kommen können.
Ich würde halt schon gerne den Flug für 3 Monate buchen - dann dem Ende zu in Hong Kong oder in Beijing Visum verlängern und nach 6 Monaten wieder nach Deutschland - das wäre der Idealfall. Somit hat man auch viel mehr Zeit alles vorzubereiten.
Für die Visumsbeantragung brauchst Du einen Rückflug, der zum Visum passt. Also den für drei Monate. Nicht vergessen, den Rückflug dann nach Ankunft in Peking gleich stornieren oder umbuchen ;)
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